Ich sehe das etwas anders. Es handelt sich doch um kostenlose Ersatzmobilität - warum sollte man diese dann versteuern?
Weil das Gesetz es vorschreibt. Warum sollte es denn auch einen Unterschied, ob der Arbeitgeber das Fahrzeug bezahlt, geleast, gemietet oder eben wie hier, von VW “zur Verfügung” gestellt bekommen hat. Der Arbeitnehmer hat in jedem Fall, also wenn er das Fahrzeug auch privat nutzen kann, einen Geldwerten Vorteil und dieser ist zu versteuern ist. Ich habe das in meinem letzten Beitrag schon erläutert.
Weil das Finanzamt vor allem aus kostenlosen Dingen (geldwerter Vorteil) versucht Kohle zu machen.
Nein, nicht das Finanzamt “versucht Kohle zu machen”, sondern es ist einfach systemlogisch. Alles, was ich im Zusammenhang mit meiner Arbeitsleistung erhalte ist, bis auf wenige Ausnahmen, zu versteuern, Punkt.
Wenn das nicht so geregelt wäre, würde der Bauunternehmer seine Leute mit Bauleistungen, der Brauer mit Bier, die Banken mit Aktien etc. bezahlen 🤷🏻♂️
Kurz und Knapp:
Es ist ein großer Unterschied ob ihr das Auto Gewerblich genutzt wird oder ob ihr es Privat kauft.
Privat habt ihr natürlich nix zu befürchten.
Im Gewerbe kann es sein, dass das Fahrzeug mit 1% bewertet wird (also bei einem normalen Verbrenner!).
Wenn man allerdings das Fahrzeug separat einzeln bucht und die Aufwandkosten bei 0€ liegen (den man bekommt das Auto ja kostenlos), dann kann man auch nur die tatsächlichen Kosten ansetzen. Sprich Sprit, Waschen etc.
Damit ich die Kosten nicht selber tragen muss, führe ich einfach weiter mein Fahrtenbuch. Damit kann ich dann problemlos die Unterscheidung der Kosten abbilden und zahle nochmal etwas weniger.
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Entschuldigt bitte, aber man sollte es wirklich mit seinem Steuerberater besprechen denn die Unterschiede sind groß.
Ihr kauft privat?
Das Ersatzfahrzeug stellt Schadenersatz dar, der nicht steuerbar ist und die laufenden Kosten werden ja von Euch getragen
Ihr seid selbständig oder Gewerbetreibender als natürliche Person?
Ja hier kann es bei der Eigenverbrauchsbesteuerung ggf. zu einer Deckelung auf Kostenhöhe führen, die unter der 1% Regel liegt.
Ihr seid angestellt und bekommt das Fahrzeug vom AG auch zu privaten Nutzung zur Verfügung gestellt und der AG trägt die laufenden Kosten?
Hier greift immer die Besteuerung des geldwerten Vorteils, also tatsächlich Kosten (Fahrtenbuch) oder pauschal nach der 1%-Methode.
Diese Angaben sind KEIN Ersatz für die persönliche steuerliche Beratung!!