Beiträge von Bro6

    Ich vermute jeder Hersteller ist verpflichtet auf Anfrage vom Finanzamt aus der FIN den BLP mitzuteilen. Es muss also keine zentrale Datenbank geben.

    Ich wiederum vermute, dass das so einfach nicht ist. Natürlich gibt es eine sogenannte “Auskunfts- bzw. Mitwirkungspflicht” von Dritten/Beteiligten gegenüber der Finanzverwaltung (i.d. Abgabenordnung geregelt ), die darf das Finanzamt i.d.R. aber erst in Anspruch nehmen, wenn sie die Auskünfte und/oder Angaben vom Steuerpflichtigen nicht erhält. Datenschutz ist trotz allem nicht zu unterschätzen.

    Ich sehe das etwas anders. Es handelt sich doch um kostenlose Ersatzmobilität - warum sollte man diese dann versteuern?

    Weil das Gesetz es vorschreibt. Warum sollte es denn auch einen Unterschied, ob der Arbeitgeber das Fahrzeug bezahlt, geleast, gemietet oder eben wie hier, von VW “zur Verfügung” gestellt bekommen hat. Der Arbeitnehmer hat in jedem Fall, also wenn er das Fahrzeug auch privat nutzen kann, einen Geldwerten Vorteil und dieser ist zu versteuern ist. Ich habe das in meinem letzten Beitrag schon erläutert.


    Weil das Finanzamt vor allem aus kostenlosen Dingen (geldwerter Vorteil) versucht Kohle zu machen.

    Nein, nicht das Finanzamt “versucht Kohle zu machen”, sondern es ist einfach systemlogisch. Alles, was ich im Zusammenhang mit meiner Arbeitsleistung erhalte ist, bis auf wenige Ausnahmen, zu versteuern, Punkt.

    Wenn das nicht so geregelt wäre, würde der Bauunternehmer seine Leute mit Bauleistungen, der Brauer mit Bier, die Banken mit Aktien etc. bezahlen 🤷🏻‍♂️ :)


    Entschuldigt bitte, aber man sollte es wirklich mit seinem Steuerberater besprechen denn die Unterschiede sind groß.


    Ihr kauft privat?

    Das Ersatzfahrzeug stellt Schadenersatz dar, der nicht steuerbar ist und die laufenden Kosten werden ja von Euch getragen


    Ihr seid selbständig oder Gewerbetreibender als natürliche Person?

    Ja hier kann es bei der Eigenverbrauchsbesteuerung ggf. zu einer Deckelung auf Kostenhöhe führen, die unter der 1% Regel liegt.


    Ihr seid angestellt und bekommt das Fahrzeug vom AG auch zu privaten Nutzung zur Verfügung gestellt und der AG trägt die laufenden Kosten?

    Hier greift immer die Besteuerung des geldwerten Vorteils, also tatsächlich Kosten (Fahrtenbuch) oder pauschal nach der 1%-Methode.


    Diese Angaben sind KEIN Ersatz für die persönliche steuerliche Beratung!!

    Habe gerade erfahren das mein gtx von "Transfer" wieder für die "Produktion eingeplant" wurde?

    Kann mir das einer erklären?

    Ist der wirklich vom LKW gefallen? :cursing:

    Aber LT steht immer noch 14.02.22?

    “Transfer” zur Halde

    und jetzt

    “Produktion” Einbau der fehlenden Teile? 😂


    Im Ernst, ich glaube tatsächlich, diese ganzen Informationen, ohne Hintergrundwissen über die internen Produktionsabläufe, machen uns Wartende alle nur völlig irre. 🤦🏻‍♂️😉

    Hallo,

    das ist aus meiner Sicht so nicht korrekt und würde, zumindest wenn es bei einer Aussenprüfung auffällt, auch zu Ihren Lasten zu korrigieren sein, da Sie Schuldner der Einkommensteuer sind. Die Regeln Eigenverbrauchsbesteuerung sind -bis auf spezielle Einzelfälle- nahezu für jedes Fahrzeug anzuwenden, das einem Arbeitnehmer unentgeltlich auch zur privaten Nutzung überlassen wird. Wer Eigentümer des Fahrzeugs ist, ob es geleast, gemietet, oder von einem Dritten zur Verfügung gestellt wird, ist völlig unerheblich.

    Ich würde das an Ihrer Stelle vorsorglich unbedingt noch einmal mit einem Steuerberater besprechen, da hier über einen längeren Zeitraum nicht unerhebliche Beträge auflaufen können.

    Alles richtig, aber hier ging es ja darum, dass die Bescheinigung wahrscheinlich falsch ist und dann dürfte sie ein Lohnsachbearbeiterin nicht verwenden.

    Dass Finanzämter diese Möglichkeit haben sollen, das selbständig abzufragen, habe ich ehrlich gesagt noch nicht gehört und ich frage mich, wer diese Datenbank für ALLE Pkws von ALLEN Herstellern erstellen und pflegen sollte 🤔

    Ich habe hier lediglich erläutert, welche Möglichkeiten bestehen, die Bemessungsgrundlage (BLP) für die Eigenverbrauchsbesteuerung nachzuweisen. Ihr Hinweis, dass allein die Bescheinigung der Leasinggesellschaft maßgeblich sei, ist leider falsch und für den Ratsuchenden nicht hilfreich.

    Quatsch wird nicht richtiger, nur weil man mit viel Text um sich schmeißt. Aus dem Angebot ergibt sich genau GAR NICHTS.


    Es gilt weiterhin R 8.1 Abs. 9 Satz 6 der LStR. Und da ist wie folgt zu lesen: Listenpreis ist die auf volle hundert Euro abgerundete unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers für das genutzte Kraftfahrzeug im Zeitpunkt seiner Erstzulassung zuzüglich der Kosten für werkseitig im Zeitpunkt der Erstzulassung eingebaute Sonderausstattungen (z. B. Navigationsgeräte, Diebstahlsicherungssysteme) und der Umsatzsteuer...

    Sie zitieren hier nur eine Richtlinie zum Einkommensteuergesetz und abgesehen davon, dass dies lediglich eine Verwaltungsanweisung ist, sie also nur für die Verwaltung bindend ist, widerlegen Sie damit keinesfalls, was ich geschrieben habe, Sie sind in Ihrem Eifer der Belehrung nur wieder einmal ungenau.


    In dem Angebot werden alle Bruttolistenpreise des Herstellers, also die des Grundfahrzeugs und der dann folgenden Sonderausstattung aufgeführt und wenn diese Summe von der „falschen“ Bescheinigung der Leasinggesellschaft lediglich um die Differenz der Überführungskosten abweicht, die Leasingrate aber die gleiche ist, ist das ein Indiz für den korrekten Bruttolistenpreis.

    Nirgendwo im Gesetz steht, das der „bescheinigte“ Bruttolistenpreis maßgeblich ist, oder überhaupt eine Bescheinigung desselben notwendig ist. Wie Sie doch selbst zitieren ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich.

    Wie Sie den Nachweis des BLP erbringen, ist Ihre Sache. Eine falsche Bescheinigung kann aber nicht maßgeblich sein und kann daher selbstverständlich widerlegt werden.

    Diese Schreiben der VW-Leasing sagen explizit aus, dass der ausgewiesene BLP ausschließlich auf Angaben des Lieferanten beruht, nicht verbindlich ist und man sich bei Einwendungen an den Lieferanten wenden muss.

    Aus dem Leasing Angebot ergibt sich auch immer der Bruttolistenpreis und wenn dieser nur um die Kosten der Überführung von dem bestätigten BLP der Leasing abweicht, hat man schon den benötigten Nachweis.

    Ein falscher BLP-Ausweis in einer Bescheinigung ist rechtlich eben gerade nicht bindend, wenn sich dies anhand von anderen Vertragsunterlagen belegen lässt.

    Sie fühlen sich als Kunde, der ein nicht gerade günstiges Auto kauft und jetzt ewig darauf warten muss, schlecht informiert und behandelt. Das verstehe ich sehr gut, da ich ja in der gleichen Situation bin.

    Ich weiß aber, dass gerade wahrscheinlich hunderttausend Kunden, bei fast allen Herstellern die gleichen Probleme inkl. Kommunikation haben. Irgendwie und irgendwas interessiert mich im Detail nicht, da es mir offen gesprochen völlig egal, ob mein Auto wegen fehlender Chips, fehlender AHK oder fehlendem Glasdach nicht geliefert wird.


    Mir war es wichtig, dass VW sich um adäquaten Ersatz bemüht und das haben sie mit dem ID4 Abo getan. Ja, ich zahle jetzt dafür den anteiligen Betrag in Höhe meiner künftigen Leasingrate, aber ich möchte ja auch nichts umsonst haben.

    Wenn das so weitergeht, werde ich den GTX stornieren und ein Model Y bestellen, auch wenn der kein HUD hat.

    Ja, die Wartezeit und die Kommuniktation ist manchmal schwer erträglich, aber mir fallen noch diverse andere Punkte außer HUD ein, weswegen Tesla, zumindest für mich, überhaupt nicht in Frage käme.


    Wenn es nächste Woche mit dem ID4 Abo bei mir klappt, bin ich erst einmal ganz entspannt was das Warten betrifft. ;)

    Ja, ich kann da einige Ihrer Ansätze ganz gut verstehen, aber vielleicht sollten Sie einmal den Autohändler wechseln. Nicht, dass dann Ihr Fahrzeug schon da wäre, vielleicht der Frust aber ein wenig geringer.


    Bei meiner Bestellung war unverbindlich Q4 angegeben, also habe ich bis zum 31.12.2021 gar nicht erst herum diskutiert. Mein AH hat mir ab dem Zeitpunkt alle 14 Tage ein feedback gegeben, wenn manchmal auch nur “keine Änderungen”. Nach weiteren 4 Wochen habe ich ein Ersatzfahrzeug erhalten und jetzt bekomme ich nächste Woche einen ID4 im Abo und VW zahlt die Mehrkosten, welche über meiner Leasingrate liegen.


    “VW-Fanboys”? Allein den Begriff finde ich schon kindisch.


    Bei allem Verständnis für die Kritik an der Kommunikation von VW (bei Mercedes habe ich es leider auch nicht anders erlebt), was möchten Sie denn, das VW Ihnen mitteilt? “Entschuldigung, wir können Ihnen nicht sagen, wann wir die Teile für Ihr Fahrzeug bekommen und wann es fertiggestellt wird?”

    Bitte verstehen Sie mich nicht falsch, ich würde es nur gerne begreifen.