Alles anzeigenKlar ist die Bescheinigung der Leasinggesellschaft nicht die rechtlich verbindliche Angabe des Bruttolistenpreises,
aber meistens will der Lohnsachbearbeiter genau diese Bescheinigung haben.
Was anderes interessiert auch den für meine Abrechnung zuständigen nicht. Dieser will den geldwerten Vorteil für den KFZ-Sachbezug
so ermitteln.
Ein Prüfer des Finanzamts in BaWue kann anhand der Fahrgestellnummer den tatsächlichen Listenpreis in einer externen Datenbank abfragen. Diese Abfrage soll anscheinend eine Gebühr von einem Euro kosten.
Alles richtig, aber hier ging es ja darum, dass die Bescheinigung wahrscheinlich falsch ist und dann dürfte sie ein Lohnsachbearbeiterin nicht verwenden.
Dass Finanzämter diese Möglichkeit haben sollen, das selbständig abzufragen, habe ich ehrlich gesagt noch nicht gehört und ich frage mich, wer diese Datenbank für ALLE Pkws von ALLEN Herstellern erstellen und pflegen sollte 🤔