Habe das Thema mit der Ersatzmobilität bei meinem Händler bereits angesprochen. Hatte allerdings den Eindruck, das er dies gar nicht hören wollte. Werde aber nicht locker lassen.
Hören wollen die AH das natürlich nicht, aber sobald der unverbindliche Liefertermin um 6 Wochen überschritten wurde, ist VW im Verzug und Du hast Anspruch auf Schadenersatz. I.d.R. Reicht der Hinweis um eine Lösung zu finden.