Beiträge von HammA

    lehen02, habe fast die gleichen Eckdaten, nur die Farbe und die KNr. AG4xxx sind anders, soweit ich erkennen kann. Wir wurden am Freitag benachrichtigt, das das Auto für Ende März/Anfang April angekündigt sei. Daher wird Deine Vermutung mit April wohl realistisch sein.

    Das wäre noch vom Gesetzgeber zu klären. Wenn er es nicht klärt, kannst Du im Gegenzug aber die Ausgaben (Leasingrate oder Zinsen und Abschreibung) entgegenrechnen. Und damit würdest Du negative Einnahmen generieren und deine Steuerlast senken. Von daher bin ich mir ziemlich sicher, dass der Gesetzgeber die THG-Quote noch steuerfrei für Privatpersonen machen wird, damit genau das nicht passiert.

    Genau das...

    Seit wann kann ich als privat Person Leasingwagen von der Steuer absetzen?

    Die Steuererklärung für 2022 machen wir alle irgendwann in 2023.

    Ich bin mir sicher, dass es bis dann von Profis geklärt ist und leicht recherchiert werden kann.

    DIe Diskussion heute unter Laien mit Refrerenzen auf THG-Portale (die es auch nicht sicher wissen) und anderen mögliche Quellen, wirkt auf mich schon fast wieder lustig.


    Also erstmal: das Geld abholen, sinnvoll verwenden und dann in mehr als einem Jahr wieder daran denken ...

    Ds was feststeht ist die Freigrenze von 256,-. Du kannst das Geld ja abholen und verwenden und dich von der Steuer Überraschen lassen. Bevor es keine endgültige Klärung gibt, würde ich es bei 256,- bewenden lassen.

    Siehste, bevor man sich irgendwo registriert sollte man jemanden fragen, der sich damit auskennt, am besten einen Steuerberater.

    Ich bezweifle das die THG Quote für Privatpersonen steuerpflichtig ist. Ich wäre auch nie auf die Idee gekommen diese in der Steuererklärung anzugeben.
    Ich bekomme ja kein Geld ohne Ausgaben dafür zu haben. Die Förderung für die E-Autobeschaffung oder für die Wallbox ist ja auch nicht als Einnahme zu versteuern.
    Aber ich bin noch in der Prüfung.


    Ansonsten müssten die Auszahlungen unter den Freibetrag gedrückt werden sonst legt man drauf.

    Von einer 100 € Lohnerhöhung muss ich ja auch bedeutend mehr Steuer bezahlen als mein aktueller Steuersatz ist.

    Auszug aus den FAQ der Seite " Geld-für-eAuto.de":


    Unseres Wissens nach zählen „Prämien“ zu den sonstigen Einkünften aus § 22 Nr. 3 EStG, für die es eine jährliche Freigrenze (nicht Freibetrag!) von 256 Euro gibt. Auf Wunsch können wir daher deine Auszahlung auf 255€ begrenzen. Da wir aber keine steuerliche Beratung machen dürfen und können, empfehlen wir dir deinen Steuerberater zu fragen.


    Bercher: Deine oben geäußerte Meinung bzgl. der Steuerpflicht ist definitiv falsch.

    Da der Betrag, den man erhält in der Steuererklärung anzugeben ist, und der Freibetrag lediglich 256,- beträgt, ist bei höherer Zahlung der Gesamtbetrag zu versteuern. Frage: Was bleibt dann von, z.B. 300,- übrig? Hat jemand Erfahrung in diesen Dingen? Den Erhalt des Betrags zu verschlampen hat keinen Sinn, da die Firmen, die ihn zahlen, ebenfalls Erklärungen abgeben müssen.

    Also ich denke das Handy einfach andersherum in das Fach zu legen ist ein sehr pragmatischer Ansatz.


    Außerdem möchte man das Ablagefach ja auch gerne benutzen, weil es dafür da ist.


    Den Hauptpunkt hast Du aber gleube ich nicht verstanden: In dem Ablagefach sind aktive Antennen verbaut, die für eine sichere Funkverbindung nach außen sorgen. Deshalb will man das Handy ein dem Fach haben, auch wenn es nicht laden soll.

    Stimmt, das mit den Antennen habe ich nicht bedacht, weil es mich noch nie interessiert hat. Habe noch nie Probleme mit dem Empfang gehabt.

    Sorry, aber ich verstehe das Problem nicht. Wem das induktive Laden nicht gefällt, kann das Handy doch einfach in der Tasche lassen, woanders hinlegen oder ein Kabel anschließen. Einfach mal pragmatisch denken.

    Entscheidend ist nicht wann ihr beim Hänger Wasser und bestellt hat, sondern wann der Händler die Bestellung in das System eingibt. Dann wird erst die Kommissionsnr vergeben. Mein Händler hatte sich 5 Tage Zeit gelassen. Daher: die Reihenfolge sind richtig, nur für uns als Kunden nicht auf Anhieb verständlich.

    Mein Verkäufer hat das sofort online erledigt. Schriftlich kam die Auftragsbestätigung 2 Tage später. Es geht also auch anders. Liegt es vielleicht doch am AH?

    Ich habe einen Tag später in NRW bestellt und meine Kom.-Nr. ist AG4XXX mit unverb. LT Jan/22. Das deutet doch darauf hin, dass man an Hand der Kom.-Nr. nur spekulieren kann.

    Langsam steigt der Unterhaltungswert in diesem Bereich des Forum stark an. Es ist echt kurzweilig die Spekulationen, Vermutungen und Kaffeesatz Leserei zu verfolgen. Es ist doch nicht das erstmal, dass Autos mit langen Lieferzeiten behaftet sind. Ich habe vor Jahren fast 12 Monate auf einen Q5 warten müßen. Macht Euch doch nicht selbst verrückt.

    Lt. meinem AH werden die Autos nicht händisch eingeplant, sondern per Computer. Selbst die Disco ist nicht immer im Bilde.