Wenn das jeweils über den privaten Stromzähler läuft müsste das wie jede beliebige Haushaltssteckdose in der Wohnung zählen, dann hat die Genossenschaft ja erstmal wenig damit zu tun (außer dass es ihr Haus ist)
Jein. Die übliche Hausanschlussleistung ist mit Gleichheitsfaktoren vor der E-Mobilität erstellt worden (und wird auch weiterhin), wenn nicht explizit die E-Mobilität mit einplant wird vom Bauträger.
Anfänglich sind es für die 1. WE 13,05. Das passt wunderbar im EFH (weil der Standardanschluss meist auf ~30kw ausgelegt). Aber mit jeder weiteren WE kommt man näher an den Standard-Anschluss. Bei 4 ist schon drüber.
Und ganz dramatisch wird es ab der 6. Wohneinheit.
Westnetz z.B. rechnet ab der 6. WE nur noch mit 1,39kW, und ab 21. Einheiten nur noch 0,40kw je WE
Nach solchen Richtlinien sind Hausanschlüsse dimensiniert.
Wenn das jeder am privaten Stromzähler macht, wären das meiner Einschätzung nach viele kleine nicht genehmigungs- oder meldepflichtige Anlagen mit jeweils 3,7kW und nicht die Summe daraus eine große Anlage.
Nicht aus Sicht des Netzbetreiber. Da zählt die Summe aller für die Hausanschlussleistung bereitgestellten Lademöglichkeiten.
Und da ist auch egal ob die über den Allgemeinstrom laufen, bzw. über die jeweiligen EInheitenzähler...
Stell dir mal vor vom TE die Anlage mit 70 3,7kw Dosen... Das wären 260kw.... (die da unter dem Radar abgerufen werden).
Natürlich ist man 11kw Boxen viel schneller in deutlich extremeren Dimensionen.
Klar auch das die in der Planung errechnete Abschlussleistung nicht genau auf die kw verbuddelt worden ist (sondern da gibt es ja dann ja quasi die nächstgrößere Kabel etc).
Aber der Netzbetreiber wird zumindest nachträglich baukostenzuschüsse verlangen. Je nach Netzbetreiber sind die aber auch nicht günstig.
(dafür ist dann aber auch die eventuelle neuverbuddelung größere Leitungen im Preis inklusive). Er kann aber auch Leistungsanforderungen ablehnen.
also z.b. der Eigentümer möchte ingesamt 200kw mehr; aber bekommt nur 80kw oder so.