Beiträge von helmchen

    Würde mich schon interessieren ob es bei Deiner Gelassenheit bleibt, wenn Dein fabrikneues Auto nach wenigen Kilometern gleich wieder für 3 - 6 Wochen in der Werkstatt verschwindet.

    Das würde mich schon ärgern, aber davor hab ich weder Angst noch Sorgen; bis jetzt hat meist der Händler für Ersatzmobilität gesorgt. Mittelfristig wird sich aber so ein Austausch deutlich beschleunigen. Mehr ersatzteile, weniger chipmangel sowie mehr Techniker mit den passenden Schulungen.

    Daher sind Problem-Themen in einem Forum in der Überzahl und man könnte den Eindruck gewinnen, dass (hier der Akku) ein generelles Problem mit dem Produkt besteht.

    Zudem würde ich mir insbesondere was den Akku angeht innerhalb der Garantie (8Jahre bzw. 160Tkm) keine Gedanken machen. Wenn ein Modul defekt ist, wird es ersetzt. Das fällt ja nicht unter die normale Degradation.

    Ah Tesla kann sowas gar nicht ...? 😳 puuuh das ist ja der Hammer!

    Die allerersten Tesla ja; die hatten nämlich MobileEye drin. Dann gab es Stress und seitdem entwickelt Tesla seine eigene Lösung. Inzwischen funktioniert es auf Landstrassen, auf AB ist es noch nicht freigeschaltet. Ist aber mehr dem Thema Beta etc geschuldet.

    Aber die info auch zu nutzen ist noch eine ganz andere Sache...


    Allerdings ist bei nie Tesla wirklich klar welches von den Features wann wirklich kommt. Funktionalität wie autonomes Fahren ist ja immer nach Weihnachten versprochen...

    so kommt es schnell zu unnötigen Beschleunigungen/Bremsungen

    Du kannst ja die erkannte Geschwindigkeit überstimmen in der Zeit in . 1x RES


    Aber immerhin kann er verkehrszeichen per Kamera erkennen. Ein aktueller Tesla kann es nicht :rolleyes: Irgendwann mal.... (landstrasse geht inzwischen, aber nicht immer noch nicht auf der AB)


    Glaube bei BMW kann man ein Delta einstellen. (erkannte geschwindigkeit +x)

    Selbst die Schnelllader sind für den ID.3 nicht wirklich schnell, und dementsprechend auch nicht so stressig.

    Der VW konzern kann ja auch ganz anders. Siehe Audi e-tron.


    Bis jetzt gibt es ja nur bei Tesla langzeit erfahrungen. Dort ist die degragation nicht wirklich signifikant anders bei Fahrzeugen die eine sehr hohen SuC Anteil.



    Was noch völlig offen ist, ob VW so etwas wie Tesla eingebaut hat:

    Tesla zählt stur die DC bzw. AC Ladevergänge (unabhängig mit welcher DC geschwindigkeit) und es gibt bei Tesla Erfahrungen wo sich die Ladekurve dementsprechend ändert bzw. geändert hat

    Das stimmt so nicht ganz. Bei allen neuen Ladesäulen (oder zumindest Ladestandpunkten) ist doch der CCS 2 zwingend vorgeschrieben; andere Stecker dürfen auch angeboten werden, aber nicht exklusiv. CCS2 wurde also auch ganz klar durch Vorschriften gefördert.

    Nö. Seit Oktober 2014 erst ist CCS2 in der EU-Richtlinie, die mindestens auf Lade und Auto seite CCS2 vorschreibt.


    Anfang 2011 hatte man die ersten Ergebnisse und Protoypten gezeigt, und die deutsche Autoindustrie hatte die EU auf Regulierung gedrängt:

    Zitat

    Vor allem die deutsche Autoindustrie hatte sich im März 2011 gegenüber der EU-Kommission für die Übernahme der CCS2-Fahrzeugkupplung als Standard ausgesprochen. Zusätzlich hatten schon zu diesem Zeitpunkt kontinentübergreifend mehrere Autohersteller (BMW, Daimler, Ford, General Motors und Volkswagen-Konzern) erklärt, zukünftig ausschließlich das nun „Combined Charging System“ genannte Ladestecksystem ab Mitte 2012 in ihren Elektrofahrzeugen einzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt war noch kein Fahrzeug mit diesem Steckeranschluss verfügbar.

    Wenn das jeweils über den privaten Stromzähler läuft müsste das wie jede beliebige Haushaltssteckdose in der Wohnung zählen, dann hat die Genossenschaft ja erstmal wenig damit zu tun (außer dass es ihr Haus ist)

    Jein. Die übliche Hausanschlussleistung ist mit Gleichheitsfaktoren vor der E-Mobilität erstellt worden (und wird auch weiterhin), wenn nicht explizit die E-Mobilität mit einplant wird vom Bauträger.


    Anfänglich sind es für die 1. WE 13,05. Das passt wunderbar im EFH (weil der Standardanschluss meist auf ~30kw ausgelegt). Aber mit jeder weiteren WE kommt man näher an den Standard-Anschluss. Bei 4 ist schon drüber.


    Und ganz dramatisch wird es ab der 6. Wohneinheit.


    Westnetz z.B. rechnet ab der 6. WE nur noch mit 1,39kW, und ab 21. Einheiten nur noch 0,40kw je WE


    Nach solchen Richtlinien sind Hausanschlüsse dimensiniert.

    Wenn das jeder am privaten Stromzähler macht, wären das meiner Einschätzung nach viele kleine nicht genehmigungs- oder meldepflichtige Anlagen mit jeweils 3,7kW und nicht die Summe daraus eine große Anlage.

    Nicht aus Sicht des Netzbetreiber. Da zählt die Summe aller für die Hausanschlussleistung bereitgestellten Lademöglichkeiten.


    Und da ist auch egal ob die über den Allgemeinstrom laufen, bzw. über die jeweiligen EInheitenzähler...


    Stell dir mal vor vom TE die Anlage mit 70 3,7kw Dosen... Das wären 260kw.... (die da unter dem Radar abgerufen werden).


    Natürlich ist man 11kw Boxen viel schneller in deutlich extremeren Dimensionen.


    Klar auch das die in der Planung errechnete Abschlussleistung nicht genau auf die kw verbuddelt worden ist (sondern da gibt es ja dann ja quasi die nächstgrößere Kabel etc).


    Aber der Netzbetreiber wird zumindest nachträglich baukostenzuschüsse verlangen. Je nach Netzbetreiber sind die aber auch nicht günstig.


    (dafür ist dann aber auch die eventuelle neuverbuddelung größere Leitungen im Preis inklusive). Er kann aber auch Leistungsanforderungen ablehnen.


    also z.b. der Eigentümer möchte ingesamt 200kw mehr; aber bekommt nur 80kw oder so.

    Nun soll plug&charge über die Eigenregulierung des Marktes realisiert werden

    So hat sich der CCS stecker Type 2 durchgesetzt.

    Tesla öffnet die Supercharger bald für alle

    Dann versuch mal gedanklich mal deinen ID.4 an einem SUC zu stellen. Die Dinger sind bis heute, selbst an ganz neuen Standpunkten, auf eigentlich nur auf Tesla Fahrzeuge ausgelegt. Und zwar das die Steckdose hinten links sich befindet. Das angeschlossene Kabel ist ziemlich kurz.


    In Amerika haben die ja noch nen ganz anderen Stecker.

    Irgendwo las ich, dass im Fall von Leasing gar keine AB verschickt wird. Die AB erhielte man nur, wenn man kauft. Keine Ahnung, ob das eine offizielle Vokswagen-Information ist oder sich aus Beobachtungen von Forumsmitgliedern ergeben hat.

    Nö, das ist nicht richtig. Selbst beim Leasing gibt es eine AB. Schließlich ist das Teil der AGB. Es ist meist der Faulheit des Händlers geschuldet. Manche leiten diese per Mail oder per Post weiter.

    Steht nämlich in den Bedingungen unter I. Vertragsabschluss:


    "Der Leasingnehmer ist an seinen schriftlichen Leasingantrag vier Wochen gebunden. Der Leasingvertrag ist abgeschlossen, wenn der Leasinggeber innerhalb dieser Frist die Annahme des Antrages schriftlich bestätigt."

    Was sieht das Gesetz denn vor: sollen Mieter an den Kosten beteiligt werden bzw. werden sie über die Miete umgelegt?

    Das Gesetz besagt folgendes:

    Zitat

    § 554

    (1) Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann. Der Mieter kann sich im Zusammenhang mit der baulichen Veränderung zur Leistung einer besonderen Sicherheit verpflichten; § 551 Absatz 3 gilt entsprechend.

    Das bedeutet auf eigene Kosten. Allerdings regelt es nicht nicht wirklich welche Kosten jetzt für mögliche Ertüchtigung vom Mieter zu tragen sind. §554 wurde ja auch nur angepasst um auf das WEG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 WEG-E abgestimmt zu werden.


    Bei Eigentümern in einer MFH WEG ist das ganze etwas klarer in den Begründungen zum WEG Gesetz erläutert mit zuhilfenahme weiterer WEG Regelungen. Die 1. Gruppe zahlt die Ertüchtigung; wenn weitere Eigentümer später hinzukommen dürfen diese die Ertüchtigung nutzen, müssen sich aber nachträglich angemessen an den Kosten beteiligen.


    Auch ist da klarer geregelt, wenn z.B. die Ersten 3 einfach nur ne Wallbox bekommen (weil noch die Leistung des Hausanschlusses vollkommen ausreichend ist), und die nächsten ein paar Jahre späten kommen, und dann Lastmanagement oder Hausanschlusserweiterung von Nöten ist, das die Erstnutzer sowie die 2.-Nutzer sich diese Kosten zu Ertüchtigung dann teilen, um entweder die Möglichkeit einer Wallbox erstlich zu ermöglichen, bzw. weiterhin zu betreiben.


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    Da wird es noch es einiges an Beschäftigung für die Gerichte geben. Gerade wenn einfach aufs geradewohl Wallboxen an die Wand "genagelt" worden sind.


    Dennoch ist zumindest das WEG Gesetz eine echte Verbesserung. In sehr vielen WEG reichten einzelne Eigentümer, die der E-Mobilität nicht aufgeschlossen waren oder per se alles ablehnen, und konnten durch nicht-Zustimmung das ganze komplett blockieren. (selbst wenn diese gar nicht kostentechnisch belastet worden sind).

    Im übrigen ist auch Sicht des Netzbetreibers die mögliche Gesamtladeleistung zu betrachten (und nicht die des einzelnen Mieters). Sprich 2 Wallboxen a 11kw sind schon genehmigungspflichtig.

    Das ganze Thema ist ja noch relativ neu und nicht sehr verbreitet, weil es in den seltensten Fällen schon notwendig ist. Ich bin mir sehr sicher, dass die Menge der verfügbaren Lösungen in den nächsten Jahren mit dem Bedarf mitwachsen wird.

    Im prinzip im jedem MFH mit größer als 3 Wohneinheiten. Beim TE sind es ja 70. Gibt ein anderes Forum, da werden regelmäßig so projekte vorgestellt. Meist, basieren die aber auf Lösungen der Hersteller bzw. gibt 1-2 Kontroller die einige Fremdboxen unterstützen.


    Was die Boxen können müssen ist die Ladeleistung per Software zu regeln und das können ausnahmslos alle geförderten Wallboxen ebenso, wie dass sie OTA fähig sein müssen, was auch eine Förderbedingung ist.

    Der erste Teil ja, auch das netzdienlichkeit möglich sein soll, aber OTA ist kein kriterium. Gibt eine geförderte Boxen, die nochmal mal über USB geupdated werden können.


    Deshalb gehen halt nur "zentral" geplante Lösungen in solchen Objekten zur Zeit...


    Und Stand heute kann auch kein Vermieter eine Elli erlauben da bis jetzt noch nur die EEBUS Unterstützung angekündigt ist.


    Der "TMH ChargePilot" kann mit vielen OCPP Boxen, aber auch nicht mit allen...


    Ein Interessanter Artikel kann man auch vom ADAC finden. Die hatten mal Ende letzten Jahres ein paar Lastmanagement-fähige Lösungen getestet und generell auch offene und geschlossene System vorgestellt. Kann man finden unter:


    Studienbericht_Wallbox_mit_Lastmanagement_kokefx.pdf bzw "Wallboxen: Lastmanagement beim Laden von Elektroautos ADAC"


    Und dann ist immer noch nicht gerichtlich geklärt, ob der gesetzliche Anspruch z.B. mit einer sauber abgesicherten Schuko-Dose genüge getan werden kann, bzw. mit Wallboxen die nur 1-phasig laden können.


    Rhywden Zusätzlich zu den Tipps bis jetzt. Gibt es eventuell auch ander im Objekt die du kennst die ein E-auto haben oder anschaffen wollen, und Interesse an einer Lademöglichkeit. Das würde auch den Druck erhöhen, wenn man sich auf Mieterseite zusammentut.