Dann ist es was „einfacher“, wenn nur ein Eigentümer. Da fällt zumindest die WEG weg; beziehungsweise die nur jährlich stattfindende Eigentümerversammlung als Verzögerung weg.
Leider bist du nicht der einzige Mieter. Und deshalb wird man z.b. nicht jedem erlauben können z.b. eine 11kw Box ohne lastmanagement hinzuhängen; bzw. Der Netzbetreiber wird es nicht zulassen. Und damit sind wir in dem Bereich der von Gerichten geklärt werden muss.
Wie die Gerichte das sehen werden, ist noch offen.
es ist auch noch völlig offen, auf welche ladeleistungen du überhaupt Anspruch hast.
im Moment (je nach Größe des Objektes) kristallisieren sich 3 Wege heraus:
1-phasig ; 3,7kw. Dann fällt es irgendwann auf das ab 11kw Gesamtleistung man vergessen hat die Genehmigung des Netzbetreibers einzuholen.
Lösung mit lastmanagement. Hier kommt es oft zu sehr teueren Wallboxen; aber auch der Streit wer welche Kosten trägt.
outgesourcte Lösung wo quasi die Boxen an die jeweiligen Mieter vermietet werden. Meist auch von lokalen Energieanbietern.
in 3-4 Jahren wissen wir mehr
Zitat
Der Mieter kann verlangen, dass ihm der Vermieter bauliche Veränderungen der Mietsache erlaubt, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge oder dem Einbruchsschutz dienen. Der Anspruch besteht nicht, wenn die bauliche Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Interessen des Mieters nicht zugemutet werden kann.