Beiträge von bekay

    Daraufhin bekam ich als Antwort, dass ich wegen Corona erst 4 Monate nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins das Recht hätte, zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

    ok, unverbindlicher Liefertermin plus 6 Wochen (Mahnung) plus 4 Wochen Nachfrist, da fehlen dann nur noch 6 Wochen, bei der "höhere Gewalt"-Regelung (4 Monate) kann direkt am nächsten Tag storniert werden - wenn man das möchte.

    Wenn ich dann so etwas lese zu Tesla, würde es mir nicht im Traum einfallen diesen zu leasen geschweige denn zu kaufen.

    Zu dem hier "verurteilten" Zusatzpaket - optionaler Bestandteil - gibt es bei der Bestellung im Konfigurator folgenden Zusatz:


    Die gegenwärtig aktivierten Funktionen verlangen eine aktive Überwachung durch den Fahrer - ein autonomer Betrieb des Fahrzeugs ist damit nicht möglich. Einige Merkmale erfordern eine manuelle Blinkerbetätigung und weisen nur einen beschränkten Funktionsbereich auf.


    Dieses Urteil kann ich auch auf meine Erfahrungen mit Lane Assist im eGolf oder Travel Assist im ID.x beziehen. Ohne manuellen Eingriff wäre ich heute nicht mehr in der Lage, diesen Beitrag zu verfassen.

    Off topic: - auch wenn diese Form der Ersatzmobilität noch zum Thema gehören könnte

    Weiß noch nicht ob ich mit dem Fahrwerk warm werde

    ich kann damit - zumindest nach der Probefahrt - leben, bin aber nicht der alleinige Nutzer. Dimensionen (1,92m Breite) und Wendekreis sind bei den hier üblichen innerstädtischen Parkplatzangeboten auch nicht ganz ohne, aber dort muss ich auch nicht täglich hin.


    PS: 19" Felgen und ein Luftdruck von 2,8 bar sollten den Komforteindruck etwas verbessern.

    Privatleasing ID.4 bestellt 30.06.2021, Liefertermin unverbindlich M11.2021

    am 03.03.2022 Nachfrage beim AH, Antwort Liefertermin Juli 2022 -> 10 Minuten später:

    Tesla MY LR reserviert, Lieferzeitraum Mai 2022 (hätte ich bereits im Januar machen sollen)


    am 07.03.2022 Mahnung zur Lieferung mit Frist 31.03.2022

    am 10.03.2022 Bestätigung des Erhalts meiner Mahnung und Ankündigung, dass man sich zur Klärung der Liefersituation mit dem vermittelnden Betrieb (AH) in Verbindung setzen wird

    24.03.2022 einen konstruktiven Vorschlag zum weiteren Vorgehen via AH an Volkswagen Leasing gemacht


    'mal sehen, welche Reaktion / Angebote ich bis zum 31.03.2022 erhalte.

    Covid 19 besteht immernoch und verursacht immernoch Ausfälle. Also liegt der Tatbestand immernoch an.

    Lassen wir doch die Gerichte entscheiden. Wer klagt freiwillig.

    Falls ich durch die entstandene Lieferverzögerung einen Verlust von BAFA-Fördergeldern erleiden sollte, werde ich umgehend "Schadensersatz wegen Lieferverzug" ggf. auch juristisch einfordern. Bis dahin warten wir mal die allgemeine Entwicklung bzgl. zukünftig geltender Fördermassnahmen ab.

    COVID19 heisst nicht COVID21, da diese auch die Lieferketten beeinflussende Virusvariante bereits in 2019 entdeckt wurde und massiv in Asien aufgetreten ist. Wenn ein Lieferant mit mir - dem Kunden - im Juni 2021 einen Kaufvertrag mit einem unverbindlichen Liefertermin M11.2021 abschliesst, dann hat er zu diesem Zeitpunkt bereits ausreichende Informationen über potentielle, COVID19 bedingte Lieferengpässe in seinen Zulieferketten. Nach mehr als einem Jahr COVID19 Erfahrungen mit diversen Lockdowns und Einschränkungen auch in Deutschland kann dann nicht mehr mit höherer Gewalt argumentiert werden. Ein seriöser Händler hätte unter diesen Voraussetzungen seine unverbindlichen Liefertermine entsprechend angepasst und ich hätte zu dem Zeitpunkt dann keinen ID.4 geordert.


    Ergänzung in Bezug auf das BGH Urteil mit Zitat aus dem von GTX ZW5 referenziertem Artikel, der bereits kurz nach den ersten COVID19 Fällen hier in Europa am 23.03.2020 veröffentlicht wurde:


    Höhere Gewalt ist demnach „ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbares Ereignis". Vereinfacht gesagt muss das Ereignis unvorhersehbar, unvermeidbar und außergewöhnlich sein.


    Im Juni 2021 war das Ereignis seit mehr als 12 Monaten bekannt und nicht mehr außergewöhnlich.

    Auch wenn einige Mitglieder hier permanent versuchen jegliche Kritik und Forderungen an VW im Keim zu ersticken, werden sie leider keine der geforderten Gerichtsurteile vorlegen können. Höhere Gewalt verlängert den Eintritt des Lieferverzugs von "unverbindlicher Liefertermin + 6 Wochen" auf "unverbindlicher Liefertermin plus 4 Monate" - was bei einigen der hier Wartenden schon jetzt bzw. in Kürze erreicht sein wird. VW selbst fordert von einigen Lieferanten Schadensersatz aufgrund von Lieferverzug ( z.B. bei ausstehenden Steuergeräten ). Jede kurze Recherche via Google search bringt einige Ergebnisse zum Begriff "Lieferverzug Schadensersatz", die alle eine gemeinsame Position vertreten. Nur wird das in diesem Forum - warum auch immer (Spekulation offen) - nicht grundsätzlich als legitime Forderung von Kunden gesehen.

    Mein Freundlicher hat mir heute ein Dokument von VW zum unterschreiben gesendet..

    Zusammenfassung: Möglicherweise werden Sie kein Umweltbonus bekommen... Weils zum Zeitpunkt der Auslieferung keinen mehr gibt!

    Das ganze soll ich unterzeichnen / zur Kenntnis.

    Mit der Unterzeichnung eines solchen Dokuments verzichtest du gegenüber VW auf jeglichen möglichen Schadensersatz im Falle eines Lieferverzugs. Sollte es sich hier um eine jetzt zu tätigen Neubestellung handel, dann ist das ggf. legitim, als "Ergänzung" zu einem bereits in 2021 bestellten Fahrzeugs mit unverbindlichem Liefertermin bis E10/2022 würde ich das niemals unterzeichen.

    Könntet ihr euch bitte ins Tesla-Forum zurückziehen.

    Danke

    Ich wüsste nicht, mit welchem unserer ( E.H., Bro6, joernh) Beiträge wir gegen die Forumsregeln verstossen haben. In diesem Thread geht es um die aktuelle Liefersituation und Lieferzeiten. Das ein anderer Hersteller bezüglich Termintreue, Kommunikation und Lieferfähigkeit aktuell etwas besser aufgestellt ist, darf in diesem Zusammenhang wohl erwähnt werden.


    Du magst schon etwas länger in diesem Forum kommunizieren, aber dein zitierter Beitrag ist IMHO weder konstruktiv noch angebracht.