Balkonkraftwerke könnten salonfähig werden

  • Welche Konsequenzen entstehen durch die klassische Anmeldung?

    Wie kurz gesagt habe, im Papierkrieg.

    Die Anlagen müssen beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister anmelden (wenn man es korrekt machen will).

    Es sind bei einer normalen PV-Anlage einfach mehr Nachweise und Papiere zu erbringen.

    Zudem lohnt sich bei einer "großen" PV-Anlage die Einspeisung, was zu zusätzlichem Aufwand beim Finanzamt führt,

    Bei einer Balkonanlage ist der Erlös so gering, dass man sich das nicht gibt.

  • Mit den neuen Bedingungen ab 01.01.23 bzw. 01.01.22 dürfte das Thema Finanzamt sich für viele Anlagen erübrigt haben.

    ID.4 Pro Performance 1St Max 04/21-, smartWB mit openWb Software

    Einmal editiert, zuletzt von Id4ho () aus folgendem Grund: Typo

  • Mit den neuen Bedingungen ab 01.01.23 bzw. 01.01.22 dürften das Thema Finanzamt für viele Anlagen sich erübrigt haben.

    Da in der Regel Stromzähler mit Rücklaufsperre montiert sind, gibt es auch keine Einkünfte. Der Überschuss der der PV, von dem was man nicht selbst verwendet, wird verschenkt.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Mit den neuen Bedingungen ab 01.01.23 bzw. 01.01.22 dürfte das Thema Finanzamt sich für viele Anlagen erübrigt haben.

    Stimmt, bei neuen Anlagen fällt ja die Umsatzsteuer gleich weg.


    Als Besitzer von Altanlagen ist es etwas umständlicher:

    Die Einkommenssteuer fällt weg, wenn man die Anlage zur Liebhaberei erklären lässt.

    Und die Umsatzsteuert fällt weg, wenn man nur Kleinunternehmer ist.


    Soweit mir bekannt ist, muss man aber die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt anmelden.

    Es sei denn man stellt sicher, dass man keinerlei Einspeisung tätigt.

    Da muss ich mich die nächsten Tage sowieso noch schlau machen. 2023 will ich das bei mir umstellen.

  • Wie kurz gesagt habe, im Papierkrieg.

    Die Anlagen müssen beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister anmelden (wenn man es korrekt machen will).

    Es sind bei einer normalen PV-Anlage einfach mehr Nachweise und Papiere zu erbringen.

    Zudem lohnt sich bei einer "großen" PV-Anlage die Einspeisung, was zu zusätzlichem Aufwand beim Finanzamt führt,

    Bei einer Balkonanlage ist der Erlös so gering, dass man sich das nicht

    Also wenn man es technisch sich anschaut, spricht nichts dagegen einen Wechselrichter mit 1500 Watt an einer Schukosteckdose anzuschließen ? Zumal man hat ja auch nicht immer 1500 Watt.


    Hast du noch eine alte PV Anlage auf dem Dach ?

    Einmal editiert, zuletzt von sparsamerfahrer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von sparsamerfahrer mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wie kurz gesagt habe, im Papierkrieg.

    Die Anlagen müssen beim Netzbetreiber und beim Marktstammdatenregister anmelden (wenn man es korrekt machen will).

    Es sind bei einer normalen PV-Anlage einfach mehr Nachweise und Papiere zu erbringen.

    Zudem lohnt sich bei einer "großen" PV-Anlage die Einspeisung, was zu zusätzlichem Aufwand beim Finanzamt führt,

    Bei einer Balkonanlage ist der Erlös so gering, dass man sich das nicht gibt.

    Auch die Balkonanlage muss im Marktstammdatenregister eingetragen werden, seit das schwierige Thema Umsatz- Einkommensteuer weggefallen ist, gibt es meines Wissen nach keinen Unterschied mehr, falls doch welchen?


    Man muss nix mehr melden, solange die Anlage unter 30kWp bleibt, ich habe beim Finanzamt angefragt, da ich nachrüste. Liebhaberei muss ab dem 1.1.2022 auch nicht mehr beantragt werden, die Anlagen fallen automatisch aus der Einkommensteuer, einzig die Kleinunternehmerregelung kann wenn noch nicht gemacht, gemacht werden.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

    Einmal editiert, zuletzt von E-FAN66 () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von E-FAN66 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Also wenn man es technisch sich anschaut, spricht nichts dagegen einen Wechselrichter mit 1500 Watt an einer Schukosteckdose anzuschließen ? Zumal man hat ja auch nicht immer 1500 Watt.

    1500W führen zu ca. 7A. Das ist mit einer Schuko Steckdose, im guten Zustand, machbar.

    Lädt man sein Auto an einer Schuko Dose, dann fließen 10A.


    Aber auch hier muss man sich klar werden welche Wege der Strom nimmt.

    In älteren Anlagen hat man ja oft einige Knoten (Verteilerdosen) auf dem Weg zum Ziel.

    Auf dem Weg darf halt nichts schief gehen.

    Darum ist ja auch ein Ratschlag die Balkonanlage mit einer separaten Leitung anzuschließen.

  • WR von Balkonkraftwerken dürfen aktuell nur bis 600W direkt an die Steckdose (auch Wieland) angeschlossen werden.

    Es wird aktuell an den Vorschriften gearbeitet, könnte sein, dass demnächste eine Grenze von 800W gilt.

    Dann dürften u.U. sogar rücklaufende alte Ferraris-Zähler erlaubt sein, bis man eh einen digitalen Zähler bekommt, der dann auch eine Rücklaufsperre hat.


    Lohnt sich also noch zu warten oder einen WR zu kaufen, dann man evtl. auf 800W umstellen kann.

    Mehr darf nur direkt angeschlossen werden, mit allen Auswirkungen auf Aktualisierung des Verteilers, FI, ÜSS, Anmeldung, ...

  • ... gibt es meines Wissen nach keinen Unterschied mehr, falls doch welchen?

    Die Anmeldung beim Netzbetreiber.

    Hier ist ein Musterbrief dafür.


    So einfach ist das bei einer Dachanlage nicht.


    Wie gesagt, ich mache das ja nicht regelmäßig.

    Ich habe das vor 6 Jahren bei meiner Anlage durchgezogen und da war es nicht lustig.

  • War vor 6 Jahren, deutlich komplizierter als heute, die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur macht aber sowieso der Installateur. Also Eintrag ins Marktstammdatenregister und die Sache ist erledigt, wie bei der Balkonanlage.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

  • Was sollte momentan eine 6,5 Kwp Anlage kosten ?

    Meine 8.2kWp kostet ohne Akku 18000Euro, sind aber die aktuellsten Module, da ich maximal aufrüsten will.

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

  • Meine 8.2kWp kostet ohne Akku 18000Euro, sind aber die aktuellsten Module, da ich maximal aufrüsten will.

    Hast du die schon auf dem Dach ?


    Wir hatten ein paar Sonnige Tage schon gehabt, hatte aber nie die 600 Watt erreicht. Hat bei euch schon jemand die 600 Watt kurzzeitig erreichen können ?

    Einmal editiert, zuletzt von sparsamerfahrer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von sparsamerfahrer mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Hast du die schon auf dem Dach ?


    Wir hatten ein paar Sonnige Tage schon gehabt, hatte aber nie die 600 Watt erreicht. Hat bei euch schon jemand die 600 Watt kurzzeitig erreichen können ?

    Ich habe aktuell eine mit 7,45kWp am Dach, die hat 2016 ohne Steuer nur 10000Euro gekostet, die zweite ist bestellt, Lieferzeit wie aktuell beim ID 😒

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

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