Balkonkraftwerke könnten salonfähig werden

  • Daher war der Hinweis auf die beiden Tools vollkommen korrekt.

    Die Verwendung von Postgres ist im Bereich IoT "legacy" und wird da nur noch von der alten Generation verwendet. 8o .

    Und ich bin auch gespannt was die Apache IoTDB leistet. Ich hätte es probiert, aber die Zeit ...

  • Guten Morgen, eine Frage in die Runde: eine Kollege meinte ein Balkonkraftwerk muss geerdet werden. Er hat das mit seinem nämlich gemacht. Er hat ein balkonkraftwerk mit knapp 1800 Watt. Gibt es sowas überhaupt ?

  • Moin. Dazu noch einige Fragen.

    Was ist mir Erdung gemeint? Ein Blitzschutz?

    Wenn man die Balkonanlage auf das Dach macht, sollte man darüber nachdenken, wenn es auf der Terrasse steht, ist die Wahrscheinlichkeit eines Blitzeinschlages deutlich geringer. Ich habe bisher leider noch keine solche Anlage in den Fingern gehabt. Aber auf den Bildern sieht es so aus, als ob einige der Module nicht die Möglichkeit haben eine Erdung anzuschließen. Aber sonst ist es eine gute Idee, alles was von draußen nach drinnen geht gegen Blitzschlag zu schützen. Ich habe z.B. Antennen auf dem Dach und jede hat einen Blitzschutz.


    Noch eine Frage. Hat er für 1800W Solarmodule installiert und ein Wechselrichter, der nur 600W einspeist? Rechtlich ist im Moment alles was mehr als 600W ans Netz liefert kein Balkonkraftwerk mehr.


    Infos zu Balkonkraftwerk: Link zum VDE


    Zum Thema Erdung/Blitzschutz habe ich vielleicht ein bisschen wenig geschrieben. Um den Fragen nach Pflichten vorzugreifen, habe ich hier den Link zu einer schönen Zusammenfassung: Blitzschutz

    Einmal editiert, zuletzt von wasawasa () aus folgendem Grund: Erweitert

  • Wenn das Haus einen äusseren Blitzschutz hat und z.B. das Balkongeländer darin eingebunden ist, müsstest du die vorgeschriebenen Abstände einhalten, was auf einem Balkon meist nicht geht und dann müssten die Module auch eingebunden werden. Sonst nicht.

    Dein WR muss geerdet sein, was er ja über die Zuleitung ist.

  • Wenn das Haus einen äusseren Blitzschutz hat und z.B. das Balkongeländer darin eingebunden ist

    Stimmt. Da habe ich nicht weit genug gedacht.

    Aber geht es dann nicht sogar noch weiter?

    Ist das Balkongeländer nicht in den äußeren Blitzschutz eingebunden, dann kann man die Panele montieren.

    Aber müsste das dann nicht eine Änderung des inneren Blitzschutzes nach sich ziehen (Überspannungsschutz SPD Typ 1)?

  • Also soweit ich das jetzt von ihm verstanden habe. Er hat 4 Module auf dem Boden stehen und hat einen wechselrichter mit einem Ausgang über 600 Watt und er hat einen Schukostecker dran.

    Ist das nicht zu viel für eine Leistung ?

    Was meintest du zum Abstand ?


    Also der Wechselrichter kann 1500 Watt und gibt auch die komplett ins Netz.

    Einmal editiert, zuletzt von sparsamerfahrer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von sparsamerfahrer mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Stimmt. Da habe ich nicht weit genug gedacht.

    Aber geht es dann nicht sogar noch weiter?

    Ist das Balkongeländer nicht in den äußeren Blitzschutz eingebunden, dann kann man die Panele montieren.

    Aber müsste das dann nicht eine Änderung des inneren Blitzschutzes nach sich ziehen (Überspannungsschutz SPD Typ 1)?

    Nein, muss nicht. Den ÜSS fordert die AR-N 4100 beim Anschluss eine richtigen PV im Sicherungskasten. Bei einem Balkonmodul wird der Verteiler nicht verändert, also auch kein ÜSS nachzurüsten. Der WR sollte zudem selbst einen eingebaut haben, wenn er was taugt.

  • Noch mal kurz zum Blitzschutz. Habe mal wieder gemerkt, dass pauschale Antworten nicht immer gut sind.

    Um eine Aussage zu treffen, muss man sich die Installation und das Umfeld anschauen.

    Ich hatte z.B. nicht im Blick, dass das Balkongeländer an den Blitzschutz angeschlossen sein kann.

    Es kann auch sein, dass so eine Installation in den Schutzbereich des Gebäudes fällt und somit keine größeren Aktionen nötig sind.


    Und wenn man 1500W ins Netzt speist, dann fällt das nicht mehr in die Definition eines Balkonkraftwerkes.

    Da muss man technische und rechtliche Aspekte trennen. Technisch ist das zulässig, was die Leitungen und Stecker hergeben.

    Aber bei der Anmeldung der Anlage gibt es wesentlich mehr Papierkrieg, wenn man die 600W überschreitet.

    Die müssen dann wie eine "klassische" Anlage auf dem Dach angemeldet werden, mit allen Konsequenzen.

  • Also

    Also soweit ich das verstanden habe, war das eine sehr einfach Anwendung. Er meinte einfach aufstellen und reinstecken. Ja mit der Anmeldung nimmt er es eh nicht so genau. Hat auch noch ein älteres Haus bzw einen alten Zähler.

  • Welche Konsequenzen entstehen durch die klassische Anmeldung?

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

  • Naja es ist

    Also wenn die Anlage auf der Terrasse steht, braucht man keinen Blitzschutz ?

  • Also wenn die Anlage auf der Terrasse steht, braucht man keinen Blitzschutz ?

    Eine Pauschalaussage kann man nicht machen, kommt darauf an wo sich die Terrasse befindet. Das Thema ist zu komplex, um in einer Kurzform darauf zu antworten.


    Übrigens: Erdung (PE) ist überwiegend Personenschutz und nicht gleichzusetzen mit Blitzschutz. Für die Auslegung und Errichtung von Blitzschutz gelten eigene Richtlinien.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

  • Muss grundsätzlich ein Balkonkraftwerk überhaupt ein blitzschutz haben ? Wenn ich das richtig verstanden habe dient es nur damit das Balkonkraftwerk nicht zerschossen wird.

    Hängt von vielem ab. Vor allem auch, ob das Haus überhaupt einen Blitzschutz hat.

    Dann unterscheidet man noch zwischen innerem und äußerem Blitzschutz.

    Hat man einen äußeren Blitzschutz, dann hilft das gegen den Blitz in Dachstuhl und einem Brand.

    Der innere Blitzschutz ist notwendig um die Geräte zu schützen.

    Es können auch Geräte abrauchen, wenn der Blitz in der Nähe einschlägt.


    Das sind aber nur grobe Näherungen :-).

    Um eine definitive Aussage treffen zu können, muss man sich alles anschauen.

    IDs hat mir schön aufgezeigt, dass eine einfach hingeworfene Aussage zu wenig sein kann.

  • Nein.

    Muss grundsätzlich ein Balkonkraftwerk überhaupt ein blitzschutz haben ?


    Wenn ich das richtig verstanden habe dient es nur damit das Balkonkraftwerk nicht zerschossen wird.

    a) Nein.


    b) Hier kannst du Kosten/Nutzen in Relation stellen. Ein einigermaßen gut ausgelegter Blitzschutz kann die Kosten eines Balkonkraftwerk schnell übersteigten.


    Beantworte dir mal zuerst selber mal ein paar Fragen:

    Was will ich schützen,

    wie hoch ist das Risiko, oder die Häufigkeit, dass in deinem Haus oder deiner Terrasse ein Blitz einschlägt,

    welche Werte muss, oder will ich schützen,

    verfügt das Haus bereits über einen Blitzschutz,

    reicht vielleicht schon ein Überspannungsschutz,

    ...


    wasawasa Spielverderber ;)


    Da war einer schneller :thumbup:

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

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