Im Rahmen der Mobilitätsgarantie wird von VW max für 3 Tage ein Leihwagen übernommen, siehe https://www.volkswagen.de/de/b…ngen-und-konditionen.html
Da Du nicht mehr weiterfahren konntest, greift auch die Mobilitätsgarantie, sofern die Meldepflichten, etc. (siehe Garantiebedingungen) eingehalten wurden.
Die Leistungen werden erbracht, wenn der Fahrer (m/w/d)3 des betroffenen Fahrzeugs infolge einer (auch selbst verschuldeten) Panne, eines Unfalls, eines (Teile-) Diebstahls oder Vandalismus nicht weiterfahren kann oder darf.
Jetzt zu der Aussage:
Unter anderem weil er nur einen Akkuheber hatte und man auf die Lieferung der Module seitens VW wartete.
Wenn es zu einer Verzögerung kommt wegen dem Akkuheber, so liegt dies in der Verantwortung der Werkstatt und nicht bei VW.
Hier kommt es nun darauf an was Du mit der Werkstatt vereinbart hast.
Bei dem zweiten Punkt liegt es bei VW.
Bei unserem IONIQ5 ist es so geregelt, dass Hyundai die Ersatzmobilitätskosten übernimmt, falls die Teilelieferung länger als drei Tage dauert, davor übernehmen sie generell keine Mietwagenkosten .
Wie es jetzt bei VW ist keine Ahnung. In der obigen Mobilitätsgarantie konnte ich dazu nichts finden, somit muss VW auch keine Kosten bei einer verzögerten Reparatur übernehmen.
Ist dann eher ein Kulanzthema