ID. Charger + ID.4 problem

  • Zitat aus Wikipedia;


    Der Proximity-Kontakt PP meldet den maximal möglichen Ladestrom des Fahrzeugs (bzw. des Kabels) an die Ladestation. Hierzu wird im Kabel ein Widerstand zwischen PP und PE gesetzt. Die Kodierung des zulässigen Stroms zum Widerstandswert ist in IEC 61851-1 geregelt.


    Kabel sind also kodiert !! und diese Kodierung wird sowohl vom Fahrzeug als auch von jeder zugelassenen Wallbox zwingend erkannt.

  • das hilft, wenn die Zuleitung zur Wallbox mit 32A in der Hausinstallation abgesichert ist und das Kabel zur Wallbox über einen Adernquerschnitt von 4mm² verfügt, nur bei kurzen "auf Putz" verlegten Zuleitungen kann ggf. auch 2,5mm² toleriert werden (Vorsicht !!! thermische Überlastung -> Kabelbrand).

  • Es ist in Deutschland nach VDE 4100 verboten mit 32A 1-Phasig zu laden. Das wären 7,4kVA -> Verboten

    Es darf Maximal 4,6kVA geladen werden -> Maximal 20A 1-Phasig


    Jegliche Diskussion ob das Auto das kann ist damit hinfällig für Deutschland.

  • Es ist in Deutschland nach VDE 4100 verboten mit 32A 1-Phasig zu laden. Das wären 7,4kVA -> Verboten

    Es darf Maximal 4,6kVA geladen werden -> Maximal 20A 1-Phasig


    Jegliche Diskussion ob das Auto das kann ist damit hinfällig für Deutschland.


    Ich wohne nicht in Deutschland

  • Es ist in Deutschland nach VDE 4100 verboten mit 32A 1-Phasig zu laden. Das wären 7,4kVA -> Verboten

    Es darf Maximal 4,6kVA geladen werden -> Maximal 20A 1-Phasig


    Jegliche Diskussion ob das Auto das kann ist damit hinfällig für Deutschland.

    Das ist ein technisches Regelwerk, eine Norm.

    Außerhalb eines technischen Regelwerkes zu arbeiten ist grundsätzlich nicht verboten.

    Die Schieflast funktioniert z. B. bei den meisten öffentlichen 42 kW Ladern.

    Technisch führt die Schieflast kaum mehr zu Problemen vollzogen wird das nach meiner Kenntnis eigentlich nur noch in D. Viele Länder kennen keine 3 Phasen deshalb gibt es ja 32 A Lader.

    Einzig bleibt der örtliche Netzbetreiber bzw. der Elektriker die bei nicht vertragsgemäßer Installation Ärger machen oder bekommen könnten.

    Typ: ID.3 Pro Performance "tech" 209*10Exp6 kg*m²/s² mit Fahrradträger, 18 Zoll Stahlfelgen (Sommer und Winter), Wärmepumpe, abgeholt 23.12.20

    Farbe: Makena-Türkis Metallic
    Softwarestand: 0783; 30.03.21: 0792; 22.09.21: ID 2.3 26.08.2022: 0912 07.07.2023: 3.2

    VW Äpp auf div. Androids


    ID. Charger Connect (seit 30.12.20 läuft leise und ohne Probleme über LTE im Netz, seit 19.12.21 auf ID Charger Pro gepimpt)

  • Das ist ein technisches Regelwerk, eine Norm.

    Außerhalb eines technischen Regelwerkes zu arbeiten ist grundsätzlich nicht verboten.

    Die Schieflast funktioniert z. B. bei den meisten öffentlichen 42 kW Ladern.

    Technisch führt die Schieflast kaum mehr zu Problemen vollzogen wird das nach meiner Kenntnis eigentlich nur noch in D. Viele Länder kennen keine 3 Phasen deshalb gibt es ja 32 A Lader.

    Einzig bleibt der örtliche Netzbetreiber bzw. der Elektriker die bei nicht vertragsgemäßer Installation Ärger machen oder bekommen könnten.

    Versuch mal so zu argumentieren wie du es gerade versuchst, dann verlierst du immer vor Gericht. Das Gesetz sagt das nach NAV (Niederspannungsanschlussverordnung=Gesetz) gearbeitet wird und da wird konkret auf die VDE verwiesen. Das heisst jeder Sachverständige und Richter hält sich an das was in der VDE steht. Ich gebe dir recht, du kannst von der Norm abweichen, wenn die Sicherheit besser und du das argumentieren kannst. Ich glaube aber nicht das in dem Fall was wir gerade diskutieren, eine gute Begründung besteht. Ein Netzbetreiber wird dem auch nicht zustimmen und ein ELektriker will seine Konzession nicht verlieren.


    PS: auch öffentliche Ladesäulen dürfen keine Schieflast von 42kW haben. Das ist einfach falsch

    Einmal editiert, zuletzt von Black-DoG ()

  • Versuch mal so zu argumentieren wie du es gerade versuchst, dann verlierst du immer vor Gericht. Das Gesetz sagt das nach NAV (Niederspannungsanschlussverordnung=Gesetz) gearbeitet wird und da wird konkret auf die VDE verwiesen. Das heisst jeder Sachverständige und Richter hält sich an das was in der VDE steht. Ich gebe dir recht, du kannst von der Norm abweichen, wenn die Sicherheit besser und du das argumentieren kannst. Ich glaube aber nicht das in dem Fall was wir gerade diskutieren, eine gute Begründung besteht. Ein Netzbetreiber wird dem auch nicht zustimmen und ein ELektriker will seine Konzession nicht verlieren.

    In welchem Gesetz steht das?


    Wenn ein gleicher oder höherer Sicherheitsstand erreicht wird kann grundsätzlich von der Norm abgewichen werden.

    Die ausschließliche Anwendung einer Norm steht selten in Vordnungen.

    Ich kenne kein Gesetz in der die Anwendung einer Norm vorgeschrieben wird.

    Wenn dann steht da was von Ausführung nach den Regeln der Technik.


    Also gibt nur bei Schäden durch nicht normgerechte Ausführung Haftungsfragen.


    Es wurde noch keiner verhaftet weil er ein Balkonkraftwerk mit Schukkostecker angeschlossen hat.

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    Einmal editiert, zuletzt von Bercher ()

  • Dann lese dir mal das Energiewirtschaftsgesetz durch


    §49 EnWG Anforderungen an Energieanlagen


    (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist.

    Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu

    beachten.

    (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur

    Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von

    1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (das ist die VDE)


    Hier kannst du dir auch nochmal den Paragraphen durchlesen


    https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__49.html


    PS: Das Gesetz verweist auf die VDE und da gibt es keine Interpretation das man mehr als 4,6kVA 1phasig laden darf

    Einmal editiert, zuletzt von Black-DoG ()

  • Nur widerspricht dein Zitat nicht der Aussage von Bercher : das Gesetz verweist auf die VDE und sagt, dass durch Einhalten der VDE die Vermutung besteht, dass man die Bedingungen unter 1) erfüllt hat.

    Bei einer Anlage, die die VDE nicht einhält, besteht diese Vermutung nicht, also müsste im Problemfall der Betreiber selbst nachweisen, dass die Sicherheit erfüllt wird.

    Es handelt sich also eher um eine Beweislastumkehrung im Problemfall als um ein regelrechtes *Verbot*.

  • Das habe ich gemeint.

    Es wird nicht zwingend eine Norm vorgeschrieben sondern Anwendung der Regeln der Technik:


    Die Aufzählung der Regeln ist nicht vollständig und beispielhaft.

    (EU Wettbewrbsrecht widerspricht z. B. vorschreiben dt. Norn)


    Formulierungen zu den Regeln der Technik wie:


    ... die technische Sicherheit gewährleistet ist...

    Die Einhaltung wird "vermutet":) wenn..


    Das ist die Diskussion zum Anschluss von Balkonkraftwerken etc.

    Der Netzbetreiber verlangt strenge Normeinhaltung.

    Der Anbieter versichert gleichwertige Sicherheit.


    Zurück zum eigendliche Fall.

    32 A auf nur einer Phase beeinträchtigen kaum die Sichheit. (Auch hinsichtlich Netzstabilität)

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  • was nimmst du dir raus zu bewerten ob die Netzstabilität nicht eingehalten wird. Das ist immer noch Verantwortung eines Netzbetreibers und wenn er vorgibt das die VDE eingehalten wird, darfst du dir das nicht rausnehmen.


    Das wäre so als würde ich sagen, Ich gehe nicht zum TÜV mit dem Auto, weil ich im Internet alles gelesen habe und genau weiß das ich die Regeln der Technik einhalte.


    Zum Glück habe ich dich zitiert, sodass du gar nicht auf die Idee kommst deine Unwissenheit nochmal zu löschen.

    Du stellst dich über das Gesetz und das geht mal gar nicht!

  • Ich bin technischer Sachverständiger im Umweltbereich und es ist mein tägliches Geschäft als Behörde die Einhaltung technischer Regeln zu fordern.

    ... oder davon abzuweichen.

    Oder selten sogar die Abweichung von der Norm zu Fordern.


    Daher wurde ich auch besonders auf die Lesart von Gesetzen und Verordnungen hinsichtlich der Anwendung der Regeln der Technik geschult.


    Ich bin daher sehr Sicher das meine Interpretation des Gesetzes richtig ist.


    Beschäftige dich mal mit meinem Beispiel Balkonkraftwerk / Schuko.

    Das soll ja in D wegen div. Normen verboten sein.

    Was in Ländern außenrum erlaubt ist.

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