Beiträge von Black-DoG

    was nimmst du dir raus zu bewerten ob die Netzstabilität nicht eingehalten wird. Das ist immer noch Verantwortung eines Netzbetreibers und wenn er vorgibt das die VDE eingehalten wird, darfst du dir das nicht rausnehmen.


    Das wäre so als würde ich sagen, Ich gehe nicht zum TÜV mit dem Auto, weil ich im Internet alles gelesen habe und genau weiß das ich die Regeln der Technik einhalte.


    Zum Glück habe ich dich zitiert, sodass du gar nicht auf die Idee kommst deine Unwissenheit nochmal zu löschen.

    Du stellst dich über das Gesetz und das geht mal gar nicht!

    Dann lese dir mal das Energiewirtschaftsgesetz durch


    §49 EnWG Anforderungen an Energieanlagen


    (1) Energieanlagen sind so zu errichten und zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist.

    Dabei sind vorbehaltlich sonstiger Rechtsvorschriften die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu

    beachten.

    (2) Die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik wird vermutet, wenn bei Anlagen zur

    Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von

    1. Elektrizität die technischen Regeln des Verbandes der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e. V. (das ist die VDE)


    Hier kannst du dir auch nochmal den Paragraphen durchlesen


    https://www.gesetze-im-internet.de/enwg_2005/__49.html


    PS: Das Gesetz verweist auf die VDE und da gibt es keine Interpretation das man mehr als 4,6kVA 1phasig laden darf

    Das ist ein technisches Regelwerk, eine Norm.

    Außerhalb eines technischen Regelwerkes zu arbeiten ist grundsätzlich nicht verboten.

    Die Schieflast funktioniert z. B. bei den meisten öffentlichen 42 kW Ladern.

    Technisch führt die Schieflast kaum mehr zu Problemen vollzogen wird das nach meiner Kenntnis eigentlich nur noch in D. Viele Länder kennen keine 3 Phasen deshalb gibt es ja 32 A Lader.

    Einzig bleibt der örtliche Netzbetreiber bzw. der Elektriker die bei nicht vertragsgemäßer Installation Ärger machen oder bekommen könnten.

    Versuch mal so zu argumentieren wie du es gerade versuchst, dann verlierst du immer vor Gericht. Das Gesetz sagt das nach NAV (Niederspannungsanschlussverordnung=Gesetz) gearbeitet wird und da wird konkret auf die VDE verwiesen. Das heisst jeder Sachverständige und Richter hält sich an das was in der VDE steht. Ich gebe dir recht, du kannst von der Norm abweichen, wenn die Sicherheit besser und du das argumentieren kannst. Ich glaube aber nicht das in dem Fall was wir gerade diskutieren, eine gute Begründung besteht. Ein Netzbetreiber wird dem auch nicht zustimmen und ein ELektriker will seine Konzession nicht verlieren.


    PS: auch öffentliche Ladesäulen dürfen keine Schieflast von 42kW haben. Das ist einfach falsch

    Es ist in Deutschland nach VDE 4100 verboten mit 32A 1-Phasig zu laden. Das wären 7,4kVA -> Verboten

    Es darf Maximal 4,6kVA geladen werden -> Maximal 20A 1-Phasig


    Jegliche Diskussion ob das Auto das kann ist damit hinfällig für Deutschland.

    Ich habe vor einigen Wochen meine wackligen Kennzeichenhalter damit ersetzt: "Klettmax® Kennzeichenhalter rahmenlos".

    Gibt es z.B. bei amazon um 20,00 EUR. Funktionieren tadelos und halten bombenfest.

    Habe ich mir nun auch geholt, da ich das Problem mit meinem Auto auch habe.

    Bei mir wird auch der Sensor während der Fahrt schon aktiviert, sehr nervig und deswegen auch direkt bestellt.


    Wird wohl in Zukunft öfter das Problem von den ID.4 Fahrern im Forum beschrieben.