Nein, kannst du nicht.
Beiträge von Dandy
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Ab heute soll ja die EEG Umlage wegfallen... muss das auch bei Ladestrom an die Kunden weitergegeben werden ?
Wenn fixer Vertrag mit verbindlichem Preis, dann ja. Dann müssen Schwankungen bei USt., EEG o.ä. weitergegeben werden.
Ansonsten nein.
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Ich war auch schonmal mit roten Nummern in WOB..
Inzwischen kommst du ohne Normalkennzeichen dort nicht mehr vom Hof. Also rote Nummer oder Kurzzeitkennzeichen sind keine Alternative (mehr).
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Wieso sollten sie, im Kaufvertrag steht nichts von einer "staatlichen Förderung" und im Konfigurator stand: Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Keine Ahnung, ich kenne deinen Kaufvertrag nicht. Ich kenne nur die Gesetzestexte zum Schadenersatz.
Dann am Besten abhaken und auf die Förderung verzichten. Bleibt mehr für andere.
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Super.
Ja das ist klar in der Kolonne. Aber mit immer mehr 20er Zonen nerven die einstellbaren minimal 30 in den Verbrenner-VWs mich immer mehr. Gut dass die IDs da flexibler sind.
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Aaaaaaaaaaaaber: mir wurde eine Förderung versprochen und weil das bestellte Auto von mir unverschuldet nicht geliefert werden kann soll ich darauf verzichten? Das finde ich nicht in Ordnung.
Musst du ja auch nicht. Das zahlt dann im Zweifel der Verursacher der Verzögerung als Schadenersatz.
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Was ist denn die einstellbare Mindestgeschwindigkeit im ACC?
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Da es sich bei meinem Auto um ein Firmenleasing handelt, weiß ich halt in Zukunft wo ich Privat meine Autos nicht mehr kaufe. Und ich dachte das man als VW Großkunde bevorzugt behandelt wird.
Laut meinem Händler wird man als Großkunde nicht bevorzugt behandelt, weil der Händler an diesem schlicht deutlich weniger verdient als an einem Privatkunden.
Ersteres hat er so nicht gesagt, Letzteres schon.
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Wenn Du uns jetzt noch mitteilst beim welchem Hersteller man solche Bedingungen bekommt, sind Dir alle Leasingnehmer hier dankbar und leasen nur noch dort.
Und wenn du uns jetzt noch mitteilst, was du mit "solche Bedingungen" meinst, dann sind dir alle Leasingnehmer, Mitleser und der liebe Gott auf ewig dankbar und wir können das unendliche Offtopicgelaber vielleicht mal beenden.
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Klar habe ich. Ändert nichts.
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Und wo genau liegt jetzt dein Problem?
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Du hast die desolate Terminvergabe Deines Höndlers ins Gespräch gebracht und geschlussfolgert, dass deswegen die fälligen Atbeiten unterbleiben dürfen
Was für ein Quatsch.
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Wieso soll es bei einem Wartungsvertrag um Kröten, Ratten oder Ziegen gehen? Verstehe ich nicht.
Aber das ist ja eh meilenweit vom Thema weg.
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Wer will hier denn Kröten sparen?
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Dem Leasinggeber VW wird völlig egal sein, ob die rechtlich selbständige VW-Werkstatt keinen zeitnahen Termin anbieten kann. Hättest halt eher einen ausmachen müssen, könnte es dann heißen.
Dem Kunden ist nicht zuzumuten, dass er eigenständig eine Strichliste führt, wann nun vielleicht etwas fällig sein könnte, er darf sich auf die Meldungen des Fahrzeugs verlassen und wenn die eben erst 4 Wochen vorher kommt, dann ist dies zulasten des Herstellers und seiner Töchter, könnte und wird es dann heißen.
Du siehst, da ist nichts zu holen.
Sofern Vermögen und/oder Einkommen greifbar ist, kannst Dir sicher sein, dass VW bzw. "Dienstleister" in deren Auftrag das Geld schon hartnäckig eintreiben wollen.
Nö.