Beiträge von Dandy

    Dann hast du gegen die Leasing Bedingungen verstoßen. Dort ist bei VW vermerkt das die Wartung pünktlich zu erfolgen hat.

    Das kann VW gar nicht gewährleisten. Mein VW-Händler jedenfalls kriegt das nicht hin mit zeitnahen Terminen. D.h. wenn das Auto meldet "Wartung fällig in xy" und du dann sofort dort anrufst, dann kriegst du frühestens Termine in xy + z Tagen. Werkstatt ist regelmäßig ausgebucht.


    Man müsste also proaktiv die Wartungstermine selber überwachen und frühzeitig einen Termin buchen. Oder es einfach lassen.

    Oh ein Schlaumeier... <X

    das erzähl mal Volkswagen.


    Zu diesem Thema von mir keine weitere Aussage

    PUNKT

    Warum soll ich das denn Volkswagen erzählen? Die haben das doch gar nie behauptet. DU warst die helle Leuchte, die damit um die Ecke gekommen ist und nun beleidigte Leberwurst spielt. ;)


    Noch einmal, das Argument Datenschutz ist absurd und durch deinen Rückzug hast du das immerhin ja auch eingesehen. Wenn auch ohne souveräne Reaktion.

    Wo ist mein Rechenfehler?

    Dachte man versteuert 0,5% vom Listenpreis?

    60k -> 300€ fiktives Einkommen-> angenommen Steuersatz 50% -> 150€

    Du vergisst die Entfernung. Und ggf. eine Zuzahlung, die es auch öfters gibt. Und mit letzterer macht es dann uU. schon einen fetten Unterschied, ob die Steuer- und Zuzahlungsgrundlage 0,25 oder 0,5 des BLP ist.


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    Letztlich aber ja unerheblich, entweder dein AG erlaubt es oder nicht. Wenn nicht, dann hilft entweder kräftig jammern oder ein Jobwechsel. ;)

    Sich von VW abschleppen zu lassen um Anspruch auf Ersatzmobilität zu haben mag zwar funktionieren - ist aber auch irgendwie nicht verhältnismäßig. Denn das Fahrzeug fährt ja noch. Aber notfalls ist es natürlich eine Option.

    Ist hier keine Option. Anspruch auf Ersatzmobilität entsteht damit, aber ja nur 3(?) Tage. Bei einem nicht lieferbaren Bauteil wie hier wird das also recht schnell wieder keine Mobilität sein, zumindest nicht auf dieser Grundlage.

    eCall ist Bestandteil der Typzulassung (wie auch z.B. ABS; Quelle: ADAC). Durch das Entfernen/Deaktivieren von eCall erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis. Das gilt auch, wenn eCall defekt ist.


    Ergo: Kaputtes eCall = Auto darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.

    TFL ist bspw. ebenfalls Teil der Typzulassung. Heißt also, bei einem Defekt am TFL müsste auch jedes Fahrzeug sofort die Typzulassung/Betriebserlaubnis verlieren und von der Werkstatt festgesetzt werden. So wie bei zig anderen Defekten von Technik, die Bestandteil der Typzulassung sind.


    Weiß ich nicht abschließend ob dem so ist, klingt aber nicht sehr schlüssig. Das Wehklagen der Autobesitzer wäre enorm, wenn das immer so gemacht werden müsste.

    Ok ja, anderer Usecase.


    Aber dennoch ein Aircare-Fehler. Denn dann wäre es unsinnig, mit einer Hakenbox das dauerhaft aktivieren zu können. Weil der Haken bleibt dann immer drin. Und VW ja bestätigt, dass es ein Fehler ist.


    Naja, für den G7 mir zumindest egal, da der in 4 Wochen weg kommt.

    Ich meine in meinem alten Golf 7 war das verhalten identisch

    Kann ich nicht bestätigen. Im "alten" G7 meiner Frau haben wir genau das Problem, dass Aircare per Haken aktiv ist, aber dennoch nach jedem Motorstart manuell nochmals angeklickt werden muss damit es sich aktiviert und dann auch orange leuchtet.


    Zig mal in der Werkstatt vorgeführt und dokumentiert, aber VW kriegt es einfach nicht gelöst. X(


    Aircare also sinnlos, da man das natürlich nicht bei jedem Start wieder neu anschaltet. Und das bei einer Allergikerin.


    Auch in anderen G7 war das so reproduzierbar.

    Mies.


    Das war schon früher bei den Verbrennern immer wieder ein Problem, dass Air Care trotz Aktivierung teilweise gar nicht aktiv war und jedes Mal beim Start noch aktiv angeklickt werden musste.


    VW lernt einfach nicht aus Fehlern.