Beiträge von didibaid4gtx

    Danke für den sehr informativen Link. Diese Einschätzung der Kanzlei muss man Zeile für Zeile genau lesen und verstehen. Daraus wird deutlich, das in unserem Fall VW sich selbst als Geschädigter sehen wird. Wenn in China vonseiten der Regierung von heute auf morgen eine 5Millionen Stadt in den Lockdown geht und/oder auf einmal der Strom nur noch an 3 von 7 Tagen da ist, haben selbst die Lieferanten von VW, die unter sicherlich sehr strengen Vertragsverhältnissen mit VW leiden, keine Möglichkeit der Vorhersehung.


    Ich sehe den anstehenden Gerichtsverfahren, die hier angestrengt werden wollen, mit Belustigung und Kopfschütteln anhand der sinnlosen Beschäftigung von Anwälten und des Geld- und Nervenverbrennens dafür, entgegen.

    Ich hab ein Vertrag mit VW Leasing. Die haben einen mit VW und VW hat hunderte Verträge mit Zulieferern. Wenn in diesem Konstrukt ein Zulieferer nicht liefern kann, dann ist das eine Vertragssache zwischen VW und dem Zulieferer und nicht eine Sache zwischen mir und VW Leasing. Alle von VW aufwärts sind dann Opfer, haben jedoch kein Recht auf Schadensersatz, da der jeweilige Vertragspartner nichts für den Ausfall kann.


    Und dass VW 1 Tag nach Kriegsbeginn in Zwickau das Band anhält zeigt deutlich, dass nun auch die höhere Gewalt als Grund für die Ablehnung des Schadensersatzes herhalten muss...

    Hast du da nähere Infos? Das kann kaum richtig sein was der "Anwalt" da sagt.

    Der "Anwalt" sagt das nicht als mein Rechtsberater, der damit Geld verdienen will und gerne gegen VW ins Feld ziehen will, sondern als Bekannter, der weiß, welche Hürden bei einer Schadensersatzklage gegen einen Großkonzern wie VW anstehen. Er selbst wartet auf einen Audi e-tron und hat kein Bock auf ein In-Verzug-setzen...


    Wenn Du jedoch einen "richtigen" Anwalt frägst, der freut sich natürlich! Nimmt gerne gutes Geld für ein langes Verfahren...


    Nehmt die Ersatzmobilität, bzw. fordert diese ein. Mehr werdet Ihr ohne einen riesigen Aufwand und viel Ärger nicht bekommen.



    Mehr dazu (inkl. Antwort der ADAC-Rechtsanwälte) hier:


    Habe mich mit einem Anwalt kurzgeschlossen, der selbst auf ein e-tron wartet. In-Verzug-setzen macht nur und ausschließlich dann Sinn, wenn man aus dem Vertrag raus will. Alles andere ist Quatsch... Um Ersatzmobilität zu bekommen, muss man nur mit Nachdruck den AH fragen... Und nicht einmal die Muss VW in allen Fällen stellen. Bei Geschäftswagen (Vertrag zwischen VW und einem Unternehmen) sind auch Betriebsstörungen als Schadesersatzgrund ausgeschlossen. Von höherer Gewalt, die seit 22.02.2022 eingetreten ist, rede ich hier gar nicht...

    Wenn ich es richtig verstanden habe, haben andere den ID 5 bestellt und schon eine Lieferzeit bis Dez. bekommen (hoffentlich bin ich jetzt nicht im Thema verrutscht). Also an die 4 Monate glaube ich bei weitem nicht.

    ID. 5 und ID. 4 werden auf ein und der selben Produktionsstraße produziert. Die unterscheiden sich lediglich minimal optisch. Dass dort dann jemand, der im Juni 2022 einen ID. 5 bestellt, diesen vor dem bekommt, der im Juni 2021 einen ID. 4 bestellt hat, halte ich für mehr als fragwürdig...

    In 14 Tagen? Bekommst Du dann den ersten, der in Grünheide zusammengeklebt wurde?

    So sieht es bei mir auch aus, auf der Bestellung "unverbindliches Lieferdatum 06.2022" auf der Auftragsbestätigung kein Termin, nur der Hinweis das der Termin

    ermittelt wird. Habe meinen Händler im Januar darauf angesetzt, leider bekam er von VW keinen Termin genannt. Werde bis April warten und dann erneut versuchen etwas zu erfahren. Bestellt im Dezember und Auftragsbestätigung auch im Dezember.


    Gruß

    Was ist das für ein Vertrag. In einen Vertrag gehört nun mal Was, Wann, zu welchem Preis übergeben wird. Das Wann einfach weglassen ist unmöglich... Das ist dann eine Absichtserklärung, aber kein Kaufvertrag. Damit schießt VW nun endgültig den Vogel ab.