Hallo,
ich habe im Juli 2021 ein ID.4 per !!!Geschäftsleasing!!! bestellt. Habe also bei einem Händler X ein Vertrag mit VW Leasing (Y) gemacht, das Lieferant VW (Z) mir unverbindlich in Q4 2021 ein Fahrzeug liefert (ein typisches Dreiecksgeschäft also). Nun hab ich eine mehr schlechte wie rechte Ersatzmobilität von Händler X bekommen (Handschalter-Polo). Ich frage mich, ob ggf. das In-Verzug-Setzen der Leasinggesellschaft, die mein Vertragspartner ist, mir irgendwelche Vorteile bringt. Höhere Gewalt UND Betriebsstörungen sind im Vertrag für Schadensersatz ausgeschlossen. Wenn ich "Betriebsstörungen" recht interpretiere, dann ist das was VW gerade hat eine Betriebsstörung und so würde mir ggf. nicht einmal ein Ersatzwagen zustehen...
Habe das gestern auch mal dem ADAC zur Prüfung gegeben und bin auf deren Antwort gespannt (werde Euch auf dem Laufenden halten).
Wie seht Ihr das???