aber so weit ich weiß, gibt es niemanden, dem ein anderer BLP bestätigt wurde als in der Auftragsbestätigung. Kennst du jemanden, bei dem das so war?
Die Leasing sagte mir, dass diese Bestätigung (ein Formular, Name ist mir leider entfallen) immer direkt von VW nach Übergabe versandt wird. Nur dieses Formular sei relevant und muss bei einer Prüfung mit dem verteuerten Betrag übereinstimmen. Der Herr sagte mir sogar, dass es Fälle gab wo ich einer Prüfung Steuernachzahlungen fällig wurden weil fälschlicherweise nur 0,25% Versteuert wurden. Persönlich kennen ich niemanden...
Stimmt, mein Fuhrparkfuzzy hat leider in vielen Themen keine Ahnung, aber so hat er mir es geschildert. Der geldwerte Vorteil wird aus dem benannten BLP der Leasingbestätigung entnommen.
Bei resp. nach Zulassung soll es keine neue Bestätigung von VW geben, welche ggf. auf einen abweichenden (höheren) BLP verweist...
Das wäre natürlich prima macht aber aus meiner Sicht keinen Sinn. Das Finanzamt will den Geldwerten Vorteil auf Basis des tatsächlichen Wertes ansetzen und im Grunde genommen verstehe ich das auch sonst würde es zuviel Möglichkeiten geben zu "optimieren".