Beiträge von realtnt

    Hallo zusammen,


    vor 3 Wochen habe ich einen ID.4 GTX als Firmenfahrzeug bestellt. Konfiguration knapp unter 60T€. Falls eine Preiserhöhung kommt könnte ich noch z.B. die Wärmepumpe rausnehmen oder die AHK erst nach der Übergabe nachrüsten lassen. Mal davon abgesehen, dass es vollkommen schwachsinnig ist, dass nicht der vertraglich zugesagte Preis zur Berechnung der Steuern herangezogen wird sondern der BLP zum Zeitpunkt der Auslieferung, frage ich mich Folgendes.


    Bestellt habe ich das Modelljahr 2022 in Mangangrau. Wie gesagt knapp unter 60T€. Da das MJ 2022 gar nicht mehr bestellbar ist gibt es ja zwei Varianten.

    1) Ich bekomme noch das MJ2022

    Hier frage ich mich welcher BLP dann herangezogen werden soll. Wenn der BLP des MJ 2023 mit anderen Ausstattungsmerkmalen zur Steuerfestsetzung genommen wird, wäre das Äpfel mit Birnen vergleichen.


    2) Der Händler stellt meine Bestellung auf das Modelljahr 2023 um.

    Hier müsste mein Händler mindestens mal fragen welche Farbe ich will. Die bestellte gibt es nicht mehr. Ob ich mit der ergänzten Ausstattung und dem erhöhten Preis einverstanden bin muss er wohl nicht prüfen aber immerhin die Farbe.


    Ich habe dieses Fahrzeug primär aus wirtschaftlichen Gründen bestellt. Mit 0,5% Versteuerung würde ich kein reines Elektrofahrzeug nehmen.


    Hat jemand von euch eine Idee wie das mit dem Modellwechsel bzgl. der Steuern aussieht?


    Vielen Dank schon mal!