Nein genau das muss er nicht. Erstens hat der Besitzer ein berechtigtes Interesse zu wissen wo sein Fahrzeug ist, allein das kann schon den Datenschutz aushebeln.
Bitte die Begriffe korrekt nutzen, da in diesem Zusammenhang sehr wichtig: Der Besitzer ist in dem Moment der Fahrer des Autos. Du meinst vermutlich den Eigentümer. Hier müsste erstmal zu beweisen sein, dass der VW-Konzern ohne Wissen des Besitzers "im Auftrag" des Eigentümers Daten wie Standorte speichertnund weiterleiten darf. Das dürfte gerade in Deutschland schwer werden.
Zweitens ist das Wissen wer das Auto aktuell nutzt nicht digital gespeichert und somit der Personenbezug auch nicht digital gespeichert. Der Datenschutz bezieht sich aber nur auf digital gespeicherte Daten. Sollte der Besitzer die Infos wer das Fahrzeug gerade nutzt digital speichern, dann bräuchte er eventuell ein Einverständnis, aber auch nur wenn sein berechtigtes Interesse nicht überwiegt.
Die Daten (zB letzter Parkort) werden digital gespeichert und dem Eigentümer jederzeit per App zur Verfügung gestellt. Durch die Verknüpfung von Daten (hier: digital gespeicherter Standort durch VW geliefert, Wissen des Eigentümers wer Besitzer ist) hast du hier eindeutig eine relevanz.
Als VW würde ich hier eindeutig auf die sichere Seite gehen...
Alleine schon die Fragestellung: "Du kannst ohne Wissen des Nutzers diesen indirekt tracken - ist das erlaubt?" ......
Nebenbei: VW musste ja für die älteren Modelle rückwirkend die Services "Geschwindigkeitswarnung" und "Gebietswarnung" einstellen. Das war ja ein verwandt gelagertes Thema.
(Beispiel aus einer Benachrichtung an einen Kunden:
Mit unseren Diensten „Geschwindigkeitsbenachrichtigung“ und „Gebietsbenachrichtigung“ haben wir das Ziel verfolgt, Sie als Hauptnutzer zu informieren, wenn Ihr Fahrzeug eine vorab von Ihnen festgelegte Geschwindigkeitsschwelle überschreitet oder inner- bzw. außerhalb eines vorab geografisch festgelegten Gebiets verwendet wird.
Im Rahmen wiederkehrender internationaler Rechtsprüfungen haben wir nun aber verstärkt die Tendenz festgestellt, dass die datenschutzrechtlichen Hinweise an andere von Ihnen zum Gebrauch ermächtigte Fahrzeugnutzer vor dem Fahrtantritt (Gastnutzer, Anonymer Gastnutzer) als nicht hinreichend bewertet werden.
Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschlossen, die beiden Dienste nicht länger anzubieten. Für das nachfolgend genannte Fahrzeug werden diese spätestens ab dem 01.03.2022 nicht mehr zur Verfügung stehen."