Hallo Wissende,
ich möchte diese Thema nochmals aufgreifen.
Seit etwa 8 Jahren verwende ich eine Dashcam und habe mit deren Daten einen Gegner überführen können, der mir einen Parkplatzschaden zugefügt hat. Das Gericht hat diese Daten -nach hartnäckigem Leugnen des Gegners- akzeptiert.
Bei Tesla kann man jederzeit auf die vorhandenen Daten der eingebauten Kameras innen und außen zugreifen und weiter verwenden (USB-Stick).
Meine Anfrage an VW wurde aber dazu abschlägig beschieden.
Gleichwohl bin ich nach lesen der Betriebsanleitung "Datenspeicher und -dienste" und "Unfalldatenspeicher" überzeugt, dass diese Daten im Fahrzeug oder bei VW gespeichert sind.
Nun meine Frage: Hat jemand schon Erfahrung bei der Herausgabe der gespeicherten Daten durch VW z.B. als Beweis nach einem Unfall?
Schönes Wochenende