Wieso fragst du nochmal danach?
Du hast doch die Daten schon bekommen, da ändert sich auch nichts in der Copy vom CoC daran.
Ich würde mir gerne einen ID.4 Pure (jetzt als PER) bestellen, hätte den aber dann letztendlich gerne mit einer Fahrradträgerkupplung versehen: damit ich meine Fahrräder wie gewohnt auf einem Fahrradträger mit nach Holland nehmen kann (Dachträger sind mir zu schwer bei den E Bikes).
Die VW Werkstatt sagt nun: wir dürfen das nicht machen – im Grunde wie wir es schon vom e Golf her kennen!
Daher stellt sich für mich nun die Frage: gibt VW in den Papieren eine Stützlast an, ja oder nein! (ich vermute "nein")
Falls nein wäre das schon mal schlecht (aber nicht unlösbar), da dann ein etwas schwieriger Fall: die Lösung wäre, dass ein externer Anbieter eine Fahrradträgerkupplung für den ID.4 anbietet (wie eine AHK nur mit einem PIN auf dem Kugelkopf), die dann eingebaut wird + man eine TÜV Freigabe vom Hersteller bekommt, mit der man dann bei der KFZ Zulassungsbehörder sich die Stützkraft eintragen lässt. Eine Freigabe hierfür bedarf es nicht der Zustimmung seitens VW, da eine Fahrradträgerkupplung als ANBAUTEIL gilt.
Damit wäre die Situation dann machbar (wie bei unserem e GOLF; d hatte VW auch keine Stützlast etc. eingetragen obwohl alles wie beim normalen Golf vorbereitet war) ... aber recht komplex und bei einem so neuen Fahrzeug wie dem ID.4 für mich mit einem gewissen Risiko (zumindest im Kopf) behaftet ... Garantie & kaum Erfahrungen der externen Anbieter (beim e Golf ist das anders, da kenne ich nun Betriebe, die das mittlerweile doch das ein oder andere mal gemacht haben).
Dies ist mein Background zu der AHK Geschichte beim ID.4 PURE ...