Beiträge von hu.ms

    Inzwischen gibts auch ein video für eine subwoofer-nachrüstung vom selben autor:

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne deine Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklärst du dich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Der austausch von steuergeräten bei einzelnen fahrzeugen kann damit zusammen hängen, dass diese vom zentralen rechner,

    der das update zuerst empfängt bzw. durchleitet, nicht oder nicht ausreichend gut für deren update erreicht werden können.


    Wirkliche interessante beiträge zu update-problemen in den werkstätten hier.

    Gut, dass ich noch keine termin vereinbart habe und deren bereinigung abwarten kann.

    Hey cool, beim einfachen ID.3 pure ist es durchgelaufen, bei den ID.4 mit mehr software-schnick-schnack hakt es...

    Spass beiseite: kommt wohl darauf an wer da am werk ist.


    Ich warte noch mind. 3 wochen bis sich die werkstatt-mitarbeiter eingearbeitet haben. ;)

    Die verbrauchsoptimierung (verbesserung akku-heizungssteuerung) bekomme ich auf jeden fall bevor es kalt wird.

    Na Leute,

    das ganze gejammere auf -zig seiten hier scheint sich in konkrete update-termine auf version 2.4 aufzulösen.

    Wird sich bei der anzahl an IDs sicher noch ein paar wochen hinziehen, aber vor dem nächsten winter wird jeder

    seine neue softwareversion 3.0 (oder sogar noch 3.1 dieses jahr) bekommen haben.


    Ich habe zwischenzeitlich die orginal lichtleisten vorne zwischen scheinwerfern und dem VW-emblem nachgerüstet.

    Gabs günstig von italienischen hersteller. Anschluss ganz einfach an der hinteren kennzeichenleuchte

    oder nicht ganz legal an einer sicherung für "fahrbereitschaft" (bei stinkern "zündung", klemme 15) alles ohne programmierung.

    Wenn also das orginal-teil nachgerüstet wird, ist es auch erlaubt. Schon klar.

    Als orginalteil nachgerüstet um den stand höherer aussatttungsvarianten ab werk zu erreichen muss es aber

    auch so verschaltet werden, wie eben ab werk verbaut.

    Und das ist NICHT in kombiantion mit dem tagfahrlicht. Eben nur NACHGERÜSTET.

    Das viedeo zeigt übrigens auch nur die kombiantion mit dem abblendlicht.


    Ja in dem artikel steht was anderes, das bezweifle ich aber stark.

    Sie schreiben einerseits nachrüstung um stand ab werk zu erreichen ( = nicht mit TFL) - andererseits in kombination mit tagfahrlicht.

    Eines von beiden stimmt also nicht.


    Die frage, ob das lichtband (konturbeleuchtung) abweichend von der werkskonfiguration

    auch mit dem TFL verschalet werden darf ist also nach wie vor nicht beantwortet !

    """In allen Fällen muss der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen
    dieser Leuchten und der Begrenzungsleuchte oder Schlussleuchte auf der gleichen Fahrzeugseite mehr als
    200 mm betragen"""

    Das passt dann aber nicht mit dem tagfahrlicht und den lichtleisten.


    Ich gehe weiterhin davon aus, dass tagfahrlicht + lichtleisten vorne in D nicht erlaubt sind - egal was hinten noch so alles eingeschaltet ist.

    Die lichtleisten dürfen nur mit dem fahrlicht (= ab-/aufblend) betrieben werden - so wie es VW bei den serienmäßigen liichtleisten verschaltet hat.

    Vielen Dank für die recherche !


    Die lichtleisten dürften keine tagfahrleuchten (nach der ECE-Regelung Nr. 87 genehmigte lichttechnische Einrichtung - diese genehmigung fehlt ja)

    sondern vermutlich umrissleuchten sein.

    Und diese dürfen nur gemeinsam mit den schlussleuchten und der beleuchtung des hinteren kennzeichens betrieben werden.

    Die tagfahrleuchten könnten dann auch als vordere begrenzungsleuchten gesehen werden und dann ebenfalls nur mit dieser ganzen gruppe betrieben werden.

    Steht doch genau im 49a:

    Die aufgeführten möglichkeiten im Zusammenhang mit brennenden rückleuchten gelten lt. Ziff. 5 nicht für tagfahrlicht.

    Die lichtleisten dürfen nicht gemeinsam mit dem tagfahrlicht leuchten - egal ob heckbeleuchtung brennt oder nicht.

    Genau deshalb hat sie VW bei den versionen mit leisten auch mit dem fahrlicht und nicht mit dem tagfahrlicht verschaltet.

    Deine feststellungen zu erstens und zweitens habe ich auch nicht so geschrieben. Empfehle genau zu lesen.

    Unsere aussagen widersprechen sich nicht:

    Die Lichtleisten dürfen gemeinsam mit tagfahrlicht nicht leuchten. Auch nicht wenn zusätzlich heckleuchten brennen.

    Wer das kontrolliert und ob dadurch die betriebserlaubnis für das fahrzeug erlischt = keine versicherungsdeckung ist ein anderes thema.

    Und noch: ID.4 werden seit nicht mal einem jahr ausgeliefert. Der erste TÜV ist nach 3 jahren.

    Sehr unglaubwürdig dort gewesen zu sein.