Und der "scandinavian mode" (= abblendlicht statt tagfahrlicht?) ist für ein in D zugelassenes fahrzeug erlaubt ?
NEIN, umgekehrt. Mit TFL wird auch hinten beleuchtet !
Nach StVZO-§49a ist es Pflicht das alle ..... siehe Anhang
Ist in meinen Augen völliger Quatsch weil die Lichtleisten zusammen mit dem Scheinwerfer zugelassen sind. Siehe Prüfzeichen (A,AY)
Somit sollte das ganze (Leiste+TFL) als EINE-EINHEIT gelten, was bedeutet das TFL mit Leiste nicht zur Pflicht gehört.
Aber gut... die Herren der EU möchten es Ja immer kompliziert haben, am liebsten so das niemand durchblickt.
Quelle: ECE_Regelung_87_Tagfahrlicht_Zusatz_DE_HELLA.... usw.