Mit letzter Sicherheit könnte wohl nur VW dies bestätigen oder verneinen. Aber die Situation ist doch inzwischen schon etwas anders als beim Update auf 2.3, da ja jetzt für 3.0 keine Einverständniserklärung mehr eingeholt wird, die an ein WeConnect Account gebunden ist.
So gesehen bestünde jetzt kein Grund mehr, irgendeinen WeConnect Link vorauszusetzen, das sollte wohl alles über die VIN gehen.
Zwischen Teil 1 und Teil 2 oder nach Erhalt der Infomail zu 3.0 wäre ich etwas vorsichtig (wenn ich denn mal in der Situation wäre, aber in Luxemburg muss ich da wohl noch länger warten, auch wenn ich 2.4 schon seit über 6 Wochen habe…), aber ansonsten wäre es schon sehr dämlich, wenn ein Werksreset einen irgendwo rausnehmen würde.