Den Begriff "Wandlung" gibt es 2002 nicht mehr im Juristendeutsch - Du meinst einen Rücktritt vom Kaufvertrag.
"Minderung" als ein Preisabschlag zu verlangen, wäre als Alternative dazu dann die von Dir erwähnte Erstattung einer Anzahlung.
Disclaimer: ich bin selbst kein Jurist
Ich schreib das nur, weil Du vermutlich noch keinen Anwalt zur Hilfe geholt hast, der Dir das bestimmt auch geklugscheissert hätte
Ob Du es mit netten Worten versuchst zu erreichen oder einen Anwalt zur Hilfe holst ist am Ende egal.
Aber Du solltest selbst wissen, was Du erreichen willst, denn beides geht nicht.
VW hat zwei Versuche um einen Fehler zu beseitigen = nachzubessern.
Erst wenn das misslingt, kannst Du entsprechende Forderungen stellen.
Entweder Rücktritt oder Minderung (=Schadenersatz).
Ob ein knarrendes Pano-Dach ausreicht um einen Rücktritt vom Kaufvertrag zu rechtfertigen oder eine erhebliche Summe zu fordern?
Für den Rücktritt müssen die Mängel schon erheblich sein, das geht also nicht so leicht.
Und dann musst Du noch zwei Dinge beachten: wenn der Kaufvertrag rückabgewickelt wird, musst Du eine Bafa-Förderung zurückzahlen und für die Nutzungsdauer bzw. die gefahrenen Kilometer einen Abschlag hinnehmen.
Ich vermute Du wirst maximal eine Minderung, von wenigen hundert EUR bekommen können und die liegt dann erst einmal bei der Leasinggesellschaft und, und, und....
Also für mich hört sich das so an, als ob Du besser mit Nachdruck auf eine Behebnung des Mangels drängst.