Beiträge von Franklin2k

    Bin ja echt froh, hoffentlich die FTK für drei Räder zu bekommen. Dann muss nur eines der Kinder zu Fuß gehen 😬

    Kauf doch einfach zwei ID.3, dann ist das Problem auch gelöst. Da würde dann auch die 2er Kupplung reichen. Und VW würde mehr Autos absetzen. Also WIN WIN oder?

    Also mir reichen die 55 kg Traglast ohne Probleme für zwei E-Bikes inklusive Akku aus. Die beiden Räder wiegen zusammen 34 kg inklusive Akkus und der Träger nochmals 14 kg. Sind gemeinsam 48 kg. So liege ich Welten unter den 55 kg Traglast.

    Auch bei der Bestellung wurde mir dieses auf nachfragen im Autohaus bereits mitgeteilt. Traglast 55 kg und nur zwei Räder.

    Damit gilt auch nicht das es vor der Bestellung nirgendwo zu erfahren war. Wenn es mein Verkäufer im Autohaus wusste müssen alle anderen auch die

    Möglichkeit gehabt haben an diese Informationen zu kommen. So long......

    Es ist schön, dass dir 55kg für zwei eBikes reichen! Ich habe zwei normale Räder und ein Kinderfahrrad. Das geht aber nicht. Wiegt auch weniger als 48kg in Summe. Aber darf ja nicht.


    Ich habe im Juli 2020 bestellt. Mein Verkäufer im Autohaus wusste, dass es eine AHK gibt, die aber nur für den Transport von Fahrrädern und nicht zum Ziehen von Anhängern ist. Im Oktober 2020 habe ich sowohl mein Autohaus als auch die nette Dame von der Gläsernen Manufaktur Dresden, mit der wir zuvor intensiv Kontakt hatten, um uns Vorserienfahrzeuge anzusehen / Details zu klären, darüber informiert, dass im mir seit dem Zeitpunkt zugänglichen Handbuch Einschränkungen zur AHK drin stehen, die so bisher nicht kommuniziert wurden. Seit dem bin ich in Kontakt mit VW zu dem Thema.


    Glaube mir, wir haben uns sehr intensiv mit dem Kauf beschäftigt, zwei 1st Vorserienmodelle (den einfachsten und den vollausgestatten) im Detail angeschaut und viele Fragen gestellt - meist in Richtung Gläserne Manufaktur, da der Händler zu dem Zeitpunkt noch gar nicht so viel Infos hatte/kannte.


    Aber ja, heute ist das leichter, an die Infos zu kommen.

    Nicht immer gleich Betrug wittern und nicht bewiesene Verdächtigungen raus hauen.

    Außerdem nervt so langsam das ewige "mimimi" und "jammern" in sämtlichen Foren.

    Nimm Geld in die Hand und lass es ändern!!! Das wäre aber wohl zu einfach.

    Wenn VW keine Informationen rausgibt, bleibt es halt erstmal bei Verdächtungen und Mutmaßungen.


    Ich habe mehrere Schreiben an VW gesendet mit der Bitte, die technischen Einschränkungen darzulegen, die den Transport von etwa 3 Fahrrädern verhindern, sowie die Unterschiede der [damals im Handbuch] angekündigten 75kg Traglast ggü. 55kg Traglast zu erläutern (also was alles geändert wurde/werden muss).

    Als Antwort erhalte ich stets nur, dass für die an meinem Fahrzeug verbaute "Anhängervorrichtung" die maximale "Stützlast" 55kg beträgt und konstruktionsbedingt höchstens zwei Fahrräder transportiert werden dürfen. Ich hatte explizit auch gefragt, welche Möglichkeiten der Änderung / Nachrüstung es gibt.


    Auch Schlussfolgerungen wie "Die maximale Stützlast der werksseitig verbauten AHK beträgt 55kg. Aufgrund dessen ist der Transport von maximal 2 Fahrrädern auf dieser AHK zulässig" regen mich maßlos auf. Vor allem, nachdem ich in all meinen Anfragen darauf hingewiesen habe, dass man auch mit 55kg Traglast 3 Räder unterbringen kann, etwa wenn ein Fahrrad nur 12kg wiegt.


    Im telefonischen Gespräch muss ich mir dann Dinge anhören wie "Sie haben halt ein altes Fahrzeug" oder "Details habe ich nicht, aber es gibt sicher Unterschiedliche Konfigurationen für unterschiedliche Märkte". Belege bekomme ich aber keine.


    Und zum Thema Geld in die Hand nehmen: alle, die das Fahrzeug mit einer werksseitig ausgestatteten AHK gekauft haben, haben Geld in die Hand genommen. VW schreibt nirgends, dass diese eingeschränkt ist. Woher soll ich also ahnen, dass die derart beschränkt ist? Wenn sie nur ein Fahrrad mit maximal 15kg tragen könnte - dann hätte VW wohl deiner Meinung auch alles richtig gemacht und ich als Endkunde soll nicht "jammern"?


    Ich weiß ja nicht...

    Das mit dem überklebten Typenschild ist natürlich sehr interessant und grenzt schon an extremer Dreistigkeit. Denn es legt nahe, dass auf Lager produzierte AHK nun als 75kg Varianten verbaut wurden, was im Umkehrschluss bedeuten würde, dass auch die bisher verbauten Träger in der Lage sind, 75kg / 3 Räder zu tragen (und es sich tatsächlich um die gleiche AHK handelt).


    Da nun auch 1st Fahrzeuge mit dem 75kg Träger ausgestattet wurden, legt dies nahe, dass auch am Fahrzeug selbst keine Änderung vorgenommen wurde/werden muss.


    Einige Aussagen, die der Kundenservice mir mehrfach schriftlich bestätigt hat, wären damit sogar gelogen.

    Steht neben 75kg auf dem Typenschild auch, dass max. 3 Fahrräder transportiert werden dürfen? Die Tatsache, dass es an deinen 1st montiert werden konnte, zeigt zunächst einmal, dass keine konstruktive Änderung in der Produktion am Fahrzeug selbst vorgenommen wurde. Das stärkt meine Annahme, dass entweder die AHK selbst modifiziert wurde, der Einbau anders ist oder - wie von Schraeg vermutet - nur das Typenschild geändert wurde.

    Jetzt bleibt noch zu klären, ob der Aufkleber zur VW Teilenummer 10A.092.150A gehört und ob sich 10A.092.150 gegenüber 10A.092.150A wirklich unterscheiden, sprich ob hier konstruktive Änderungen an dem Bauteil selbst und/oder geänderte Einbauvorschriften existieren, die die Erhöhung der Traglast und der maximal zu transportierenden Fahrräder ermöglichen.


    Danach wissen wir, wie alle, die mit der bisherigen AHK gesegnet sind, zur neuen kommen.

    Aber gerne doch. Ich sehe da 3 Fahrräder, und das finde ich praktisch, denn dann muss ich meinen Träger nicht tauschen. :)

    Hallo, ist das ein Fahrzeug für den deutschen Markt? Kannst du mir deine FIN im privaten Chat senden, ggf gekürzt um die letzten Stellen?


    Jetzt gilt es herauszufinden welche Änderungen VW am Fahrzeug vorgenommen hat, damit die 75kg und 3 Räder möglich sind und ob man das an einem älteren Fahrzeug überhaupt nachrüsten könnte. Wir haben eine recht rege Diskussion um die Einschränkungen der AHK im separaten Thread: VW ID.3 Fahrradträger / AHK

    Hoffmann, Schweiz. Ist ein grosser Händler, Audi, Skoda, VW, alles dabei und in meinen Augen normalerweise gut informiert und seriös. Ich werde mal nachfragen.

    Vielen Dank! Und kannst du bei Gelegenheit auch mal schauen, was bei dir auf dem Aufkleber neben der Aufnahme für den Kugelkopf steht?

    Ist ja eigentlich egal wie rum der Programmierer denkt, ich finde es sollte aber wenn schon in allen Ebenen einheitlich sein. Und das Ein/Ausschalten der Klimaeinheit weicht hier von dem restlichen Bedienkonzept ab.

    Bei mir lief das Update diese Woche auch ohne Probleme durch von 564 auf 792. Autohaus hatte vorsichtshalber 2 Tage eingeplant, Fahrzeug war nach 1,5 Tagen abholbereit. Bisher läuft alles gut, vorher hatten wir die üblichen Fehler. Mal schauen wie sich das 792 mit der Zeit verhält.

    Ein "Problem" ist aber nach wie vor vorhanden: der Schalter zum aktivieren/deaktivieren der Klimaeinheit ist invertiert (bei Zustand deaktiviert leuchtet er auf, bei aktiviert ist er grau). Aber gut, das sind Kleinigkeiten.

    merkt das Auto, wenn ich drei Räder (meins und zwei Kinderräder) transportiere? Mein Händler hat mir genau für diesen Verwendungszweck den compact III zum id 3 dazuverkauft.

    Welcher Händler/ welches Land?


    In der Schweiz und in Großbritannien steht der Compact III als offizielles Zubehör im ID.3 Zubehör Katalog. In Österreich wurde der Compact III im offiziellen ID.3-Konfigurator als Zubehör für das Fahrzeug angeboten, konnte also mit dem Fahrzeug bestellt werden und wurde meines Wissens auch geliefert. Am Fahrzeug klebt meines Wissens trotzdem der Aufkleber "für max. 2 Fahrräder".


    Ich habe auch die Thematik mit Österreich angesprochen - keine Antwort / Begründung. Aber mittlerweile kann man den Compact III nicht mehr in Österreich im Konfigurator auswählen.


    Es wäre schön wenn jeder von euch auch nochmal die entsprechende Anfrage stellt, sowohl 55kg vs 75kg als auch Transport von 3 Rädern unter Einhaltung der zulässigen Stützlast. Dann sieht VW, dass ich kein Einzelfall bin.