Beiträge von Franklin2k

    Das ist doch Humbug. VW wird dies bestimmt noch verbessern. Es gibt doch rein technisch / physikalisch keine Begründung warum 2 Räder und nicht 3, solange die maximale Last von 55KG bzw 75KG nicht überschritten wird. Oder täusche ich mich ??? Man sollte die Kundenbetreuung explizit auf diese Aussage noch einmal anfragen.

    Ich habe explizit danach gefragt (auch mit dem zuvor konkreten Beispiel), und zwar mehrmals, seit Oktober 2020. Ich erhalte stets die Aussage dass nur 2 Räder erlaubt sind.

    Ich würde auch mit 55kg zurecht kommen, wenn ich nur mehr als zwei Fahrräder transportieren dürfte. Unsere Räder wiegen 12kg + 13kg + 6kg zzgl. 16kg für den 3er Träger (Compact III) macht 47kg in Summe. Selbst wenn unser Kind mal ein größeres Rad braucht würde das noch passen, es ist ja noch 8kg Luft für die 55kg Stützlast. Aber nein, VW hat das Teil ja nur für maximal 2 Räder entwickelt.


    Ich frag mich nur warum sie die Rücksitzbank nicht weg gelassen haben...

    Bin da schon bei dir, zumindest zum Teil. Aber eine Frechheit... nee. Es wurde ja kommuniziert das die Stützlast eben nur 55 kg ist bzw war. Viel wichtiger ist doch dass eine Umrüstung möglich ist. Denke auch dass sich da VW kulant geben wird. Unterm Strich ... gut dass der ID.3 nicht nur Softwaretechnisch „wächst“

    Wo stand geschrieben dass die AHK nur 55 kg tragen darf? Wo stand geschrieben, dass nur 2 Fahrräder transportiert werden dürfen? Zum Zeitpunkt wo ich bestellt/gekauft habe, stand das nirgends. Weder in den technischen Daten, noch im Angebot, oder der Auftragsbestätigung. Auch heute sehe ich keine Hinweise im Konfigurator.


    Ich hab es dann im Handbuch das erste mal (was man erst bekommt, wenn das Fahrzeug gebaut wurde) und bei der Abholung auf dem Aufkleber bei der AHK gesehen. Da konnte ich das Auto aber nicht mehr zurückgeben. So hätte ich es wohl nicht bestellt, für nur 2 Fahrräder. Und VW verweigert beharrlich, dass dies ein Mangel ist. Weil es können ja prinzipiell Fahrräder transportiert werden.


    Im Übertragenen Sinn: Was ein Glück, dass es keine Einschränkung für den Beifahrersitz gibt - so wie VW argumentiert hätte ich ja damit rechnen müssen, dass dort ggf. auch nur jemand mit maximal 55kg sitzen können dürfte?!


    Ich mag wohl eine Minderheit sein, aber ich bin trotzdem der Meinung, das geht so nicht.

    Ich finde es schon eine Frechheit, dass da überhaupt nochmal extra Geld verlangt werden soll. Ich mein, keiner hat beim Kauf absichtlich die 55kg Version genommen und sich nun doch überlegt, dass die 75kg schöner wäre. Ganz im Gegenteil, VW hat in keinster Weise auf diese Einschränkung hingewiesen. Für mich scheint das eher so dass VW alle bisherigen Käufer absichtlich getäuscht/für Blöd verkauft hat?


    Stellt euch vor das Fahrzeug hätte keinen Beifahrersitz gehabt. Und jetzt gibt es den auf einmal in Serie bzw gegen Aufpreis nachrüstbar, für alle die vielleicht doch gern einen hätten...

    Das Thema mit NFC / mobiler Schlüssel via Handy App macht aber durchaus Sinn wenn das Fahrzeug in car sharing flotten eingesetzt wird. Und das ist auch beim ID.3 der Fall.

    Mich würde auch interessieren mit welchen konkreten Materialien die Radhäuser gedämmt werden können. Mich stört nämlich extrem, dass ich jeden kleinen Kieselstein innen höre, den die Reifen vorne gegen die Radhäuser schleudern. Auch die Dämmung unter der Rückbank würde mich interessieren.


    Bzgl. der Dämmung unter dem Teppich: Bringt das viel? Die Batterie sollte doch aufgrund ihrer Masse schon einiges dämmen?

    Kannst du das Schreiben gescannt als Bild/PDF mit geschwärzten Daten einstellen? Könnte für mich ggf. nützlich sein, da ich seit Oktober mit VW im Streit wegen dem Thema AHK / ID.3 und den dort genannten Einschränkungen (Stützlast, Anzahl Räder, zugelassene Träger) bin.