Bin da schon bei dir, zumindest zum Teil. Aber eine Frechheit... nee. Es wurde ja kommuniziert das die Stützlast eben nur 55 kg ist bzw war. Viel wichtiger ist doch dass eine Umrüstung möglich ist. Denke auch dass sich da VW kulant geben wird. Unterm Strich ... gut dass der ID.3 nicht nur Softwaretechnisch „wächst“
Wo stand geschrieben dass die AHK nur 55 kg tragen darf? Wo stand geschrieben, dass nur 2 Fahrräder transportiert werden dürfen? Zum Zeitpunkt wo ich bestellt/gekauft habe, stand das nirgends. Weder in den technischen Daten, noch im Angebot, oder der Auftragsbestätigung. Auch heute sehe ich keine Hinweise im Konfigurator.
Ich hab es dann im Handbuch das erste mal (was man erst bekommt, wenn das Fahrzeug gebaut wurde) und bei der Abholung auf dem Aufkleber bei der AHK gesehen. Da konnte ich das Auto aber nicht mehr zurückgeben. So hätte ich es wohl nicht bestellt, für nur 2 Fahrräder. Und VW verweigert beharrlich, dass dies ein Mangel ist. Weil es können ja prinzipiell Fahrräder transportiert werden.
Im Übertragenen Sinn: Was ein Glück, dass es keine Einschränkung für den Beifahrersitz gibt - so wie VW argumentiert hätte ich ja damit rechnen müssen, dass dort ggf. auch nur jemand mit maximal 55kg sitzen können dürfte?!
Ich mag wohl eine Minderheit sein, aber ich bin trotzdem der Meinung, das geht so nicht.