Beiträge von Franklin2k

    Bei uns musste das Handschuhfach ausgebaut werden, um an andere Teile (Heizung) ranzukommen. Seit dem ist die Klappe vom Handschuhfach nicht mehr gedämpft, sprich beim Öffnen fällt sie einfach mit voller Schwerkraft nach unten und der Inhalt purzelt raus.


    Unserem Gefühl / Erinnerung zufolge war das vorher gedämpft, sprich die Klappe öffnete sanft/langsam.


    Könnte jemand mit einem ID.3 ab 10/2020 (kein 1st) prüfen, wie das im Originalzustand ist und kurz berichten?

    Das von Threadersteller genannte Problem kenne ich nicht. Das mit der Zwischenposition (dass sie erst später ganz runter in Ruhe Position gehen) hingegen ist auch bei mir so.


    Bei mir ist eher das Problem, dass der linke Wischer beim wischvorgang häufig in der Ecke unten links über die Scheibe rubbelt. Zudem fangen die Wischer bei viel Regen mit quietschen an. kennt das jemand?

    Das mitgelieferte Teil ist schon etwas fragil/wackelig, vor allem das "hochleiern" ist umständlich - in Summe etwas, was man sicher nur benutzt wenn man sonst nichts hat. Kein Vergleich zu einem selbst sehr günstigen hydraulischen Wagenheber aus den Discounter.

    Habe den mitgelieferten bisher nicht zum anheben des Fahrzeugs benutzt, da hydr. vorhanden.

    ja, daran liegt das. Ich kenne aber auch kein Verbrenner der mit konstant 120 km/h und Fahrräder am Heck nur rund 2,3l Diesel verbraucht. Dein Auto ist also nach wie vor sehr sparsam. Es hat halt ggü. dem Verbrenner einen "etwas" kleineren "Tank" von umgerechnet nur 6l Diesel...

    Das ist das, was ich nicht verstehe. Hat Dir jmd einen AHK mit 75kg beim Kauf versprochen?

    Wenn ja, dann hast Du nen Case.

    Wenn nein, dann gab es eben zum Zeitpunkt Deiner Bestellung nur die 55kg Version.

    Darauf hätte vor der Bestellung oder in den Auftragsbestätigung hingewiesen werden müssen, da es eine Abweichung von dem ist, was man typischerweise zum Transport von Fahrrädern an einem Fahrzeug, welches als Familienfahrzeug und Nachfolger des VW Golf dargestellt wird, erwarten kann. Der VW Golf kann nämlich mehr als 55kg. Bei der Einschränkung auf 4 Sitze bei großer Batterie steht es ja auch klar und deutlich, so dass man vor dem Kauf weiß, was man erhält. Hier hingegen kauft man die Katze im Sack. VW hätte also auch statt 55kg nur 25kg und 1 Fahrrad erlauben können - wie würdest du dann argumentieren? Alles in Ordnung?


    Warum das wichtig ist? Weil bei konkreter Darstellung der seitens VW vorliegenden Fakten der ein oder andere Käufer, dem es wichtig ist, von dem Kauf abgesehen hätte. Insbesondere wenn es um Bestellungen zu einem Zeitpunkt geht, wo das Fahrzeug in der Ausstattung noch gar nicht beim Händler verfügbar/besichtigbar war.


    Wer weiß, vielleicht ist ja sogar ein Update auf eine AHK mit Zulassung zum Ziehen von kleinen Anhängern in Planung. Und dann? Sagt VW das jetzt nicht, spielen sie nicht mit offenen Karten. Würde VW so etwas vage in Aussicht stellen, was meinst Du, wie groß das Gedrängel während der Wartezeit ist und
    Id3_firstmover

    Auf die Einschränkung, dass die aktuelle AHV nicht zum Ziehen von Anhängern geeignet ist, hat VW an vielen Stellen hingewiesen. Wer dann also trotzdem kauft, ist sich dessen bewusst - den stört es also nicht. Das ist eine ganze andere Situation.


    Und jeder Käufer sollte zusehen, dass das Auto was er bestellt, seine Bedürfnisse erfüllt (ansonsten - anderes Auto kaufen) und das das Auto, was er ausgeliefert bekommt (mindestens) die Eigenschaften hat, die bei der Bestellung zugesichert waren. Wenn es mehr wird, dann nimmt man es gerne...

    Das ist prinzipiell richtig, bedeutet aber, dass man kein Auto kaufen darf, was man so in der genauen Ausstattung nicht bereits gesehen und ausgiebig geprüft hat. Ich weiß nämlich gar nicht, was ich mir jetzt beim nächsten Kauf alles vorher schriftlich bestätigen lassen muss. Muss ich mir vom Händler vor dem Kauf schriftlich bestätigen lassen, dass auf dem Beifahrersitz Personen mit einem Gewicht von 80kg transportiert werden dürfen? Das kann man beliebig fortführen.


    Es ist spannend, wie Leute, die selbst nicht betroffen sind, das Problem kleinreden. Es mag aus mancher SIcht nachvollziehbar sein, warum VW so agiert wie es tut, aber ob das im Sinne der Kunden ist, bleibt fraglich. Und die Kunden sind letztlich der Grund, warum VW existiert. Das scheint in Vergessenheit geraten...

    Zu der neulichen Diskussion, welche Träger erlaubt sind, habe ich im Dezember 2020 folgende Aussage der Kundenbetreuung erhalten:

    Zitat von Volkswagen AG Kundenbetreuung (Zeichen VW-2020-12-004XXX)

    Was die Trägersysteme angeht, so können Sie natürlich auch handelsübliche Fahrradträger auf der Anhängerkupplung verwenden, vorausgesetzt, sie besitzen eine entsprechende Betriebserlaubnis und die Stützlast wird nicht überschritten.


    Unser Anwalt meinte, die Formulierung im Bordbuch bzgl. der Einschränkung auf nur von VW zugelassene Träger geht so nicht.


    Das wäre ja so wie wenn man beim Verbrenner nach dem Kauf mitgeteilt bekommt, dass man nur bei Shell-Tankstellen tanken darf. Geändert hat VW dies leider bisher immer noch nicht, daher finde ich es gut, wenn jeder so lange die Kundebetreuung nervt, bis da mal eine Einsicht ist.


    Im Goingelectric Forum ist auch ersichtlich, dass zu der Frage, welche Träger denn zugelassen sind, immer mal wieder andere Antworten von der Kundenbetreuung kommen - ggf. weil der First Level Support andere Antworten gibt als der Second Level Support?

    Was für mich nur noch interessant wäre: ist der "alte" 55 kg baugleich mit dem 75 kg oder nicht?

    Wurde also nur das Typenschild/Zulassung geändert oder gibt es wirklich konstruktive Verbesserungen/Verstärkungen?


    Siehe mein Post bzgl. der Antwort seitens ACPS Automotive:



    Laut denen also zwei verschiedene Teile. Warum es ein Foto mit überklebten Typenschild gab, wird uns wohl keiner erklären.

    Ja ich habe die Aussagen schriftlich, von 4 Autohäusern. Telefonisch von zweien. Folgende Aussagen:


    Zitat von VW Autohaus 1

    nach meiner 1. Anfrage verweist Volkswagen auf die Bedienanleitung vom Fahrzeug, dort steht, siehe unten:

    „maximal zwei Fahrräder“.

    Der Kollege hat noch genauer nachgeforscht und mir telefonisch mitgeteilt dass für [meinen] ID.3 nur 2 Fahrräder zugelassen sind.


    Aussage von einem anderen Autohaus:



    Noch ein anderes Autohaus:



    Und noch ein anderes Autohaus:



    Interessant auch die Aussage von einem weiteren Autohaus:



    Und demgegenüber die Aussage von ACPS Automotive, dem Hersteller des Bauteils selbst:



    Leider wurde meine Anfrage vom VW Kundenservice selbst noch nicht beantwortet. Und ich habe von ACPS Automotive leider bisher auch keine Antwort auf meine Frage, wie es in Kombination mit dem Bauteil und dem Fahrzeug ID.3 aussieht, sprich ob da auch 3 Fahrräder zugelassen sind, oder ob die nur für das Bauteil selbst gelten. Die bisherigen Aussagen lassen da recht viel Interpretationsspielraum (könnten nur für das Bauteil gültig sein). Auch ist die letzte Antwort von ACPS Automotive nicht genau genug bzgl. eines eventuellen Unterschieds bei werksseitig verbauten AHV (sprich ob diese nicht austauschbar sind).


    Ich habe nach wie vor Zweifel, dass der ID.3 wirklich nur 2 Fahrräder transportieren kann. Ich werde von A nach B geschickt, die VW Händler sagen, deren Hände sind gebunden, und die fragen auch nur bei verschiedenen Support-Stellen an (es gibt diverse Teilelager wo die ihr Zubehör beziehen, dort gibt es wieder Support-Mitarbeiter, die dann im Zweifel das wieder weiterreichen nach Volkswagen Zubehör in Dreieich - die hängen also nicht in Wolfsburg. Und je nach Bundesland ist das Teilelager ein anderes...


    Der Kundenservice wiederum verweist mich an die Händler. Die haben aber gar keine genaue Ahnung, die meisten haben meine Anfrage selbst bei VW nachgefragt/recherchiert weil sie keine Garantie für irgendwas geben wollen (verständlich).


    Und zu allem Überfluss schreiben Hersteller von AHK wie aukup.de, dass bei Anhängevorrichtungen für Fahrradträger nur die Traglast der AHV und die maximale Zuladung des Fahrzeugs relevant ist, bei deren AHV mit 80kg Traglast also theoretisch sogar 4 Fahrräder transportiert werden könnten...

    Der ID.3 ist laut VW nur für den Transport von zwei Fahrrädern zugelassen / konstruiert. Auch wenn auf dem Typenschild max. 3 Räder steht, heißt dies nicht automatisch, dass 3 Räder am Fahrzeug erlaubt sind, da das Typenschild nur für die AHV selbst, nicht aber für die Kombination aus AHV und Fahrzeug gilt. In allen Unterlagen von VW (Bordbuch des Fahrzeugs, Techn. Daten der neuen AHV und Einbauanleitung der AHV) steht, dass der ID.3 nur 2 Fahrräder transportieren darf.


    Ich habe 6 VW Händler in meiner Region angesprochen zwecks Erstellung eines Angebots zum Tausch meiner werksseitig verbauten 55kg AHV mit der neuen 75kg AHV. Ich habe zudem gefragt, ob mir bestätigt werden kann, dass diese dann auch für 3 Räder zugelassen ist, mit Verweis auf das Foto des Typenschilds. Alle Händler haben geantwortet, dass weiterhin nur 2 Fahrräder transportiert werden können, drei haben deswegen sogar extra bei VW nachgefragt, einer hat zusätzlich noch bei seinem TÜV/Dekra Gutachter nachgehakt.


    Viel erschreckender ist zudem, dass in dem Datenblatt der neuen 75kg AHV steht, dass diese nur für Fahrzeuge ohne bereits werksseitig verbaute AHV geeignet ist. Vier Händler haben daher den Tausch komplett abgelehnt, teils sogar nach Rücksprache mit VW. Der Grund für diese Einschränkung ist aber weiter unklar. Zwei Händler würden es wohl machen aber volle Kosten aufrufen (um die 1000 Euro), da noch unklar ist wieviel Arbeit das macht und ob es überhaupt geht...und das wo ich hoffte, dass ja wesentlich weniger Arbeitsaufwand anfällt weil kein Loch in Stoßfänger geschnitten, keine Kabel verlegt und nichts codiert werden muss.


    Ich bin langsam echt ratlos. Und das wo ich doch nur gern auch das Rad unseres Kindes mit transportieren möchte....

    Was ich nicht verstehe, dass im aktuellen Online-Bordbuch (11/2020) zwar zur Traglast mittlerweile folgendes steht:

    Maximale Traglast

    Die maximale Traglast (Trägersystem inklusive Zuladung) des auf dem Kugelkopf montierten Fahrradträgers beträgt ausstattungsabhängig 55 kg bzw. 75 kg. Beachten Sie die Angaben auf dem Schild neben der Aufnahme für den Kugelkopf hinter dem Kennzeichenträger.


    Davor aber nach wie vor die Einschränkung auf 2 Fahrräder und "nur von VW zugelassene Träger":


    Es dürfen nur von Volkswagen für das Fahrzeug frei gegebene Fahrradträger verwendet werden.

    [..]

    Auf dem Fahrradträger dürfen maximal zwei Fahrräder montiert werden


    Nun ist auf dem Aufkleber mit 75kg aber ganz klar die maximale Anzahl auf 3 Fahrräder beschränkt. Und mir wurde auch schriftlich bestätigt, dass man "handelsübliche Fahrradträger nutzen darf, sofern sie eine Betriebsgenehmigung besitzen und die maximale Stützlast nicht überschritten wird".


    Alles sehr verwirrend bei VW.

    Hab grad Bescheid vom Autohaus erhalten. Unsere Fahrradträgervorbereitung (55 kg) wird kostenlos ersetzt. Ich muss aber dazu sagen, dass ich diese erst Anfangs März einbauen lassen habe. Ich könnte mir vorstellen, dass das der Grund für die Kulanz des Händlers ist.


    Gemäss Aussage des Händlers kann er die Variante mit 55 kg gar nicht mehr bestellen.


    Liebe Grüsse aus der Schweiz.

    Vielen Dank für die Info, sehr guter Service von deinem Händler!


    Da wäre interessant zu erfahren, ob die Werkstatt wirklich den ganzen Träger austauscht. Vielleicht kannst du dir mal die Serien-/Schlüssel-Nummer deiner bisher verbauten AHK notieren und ggf den bereits verbauten Kupplungsträger markieren. Nur um zu prüfen ob die wirklich das Bauteil tauschen? (und nicht nur den Aufkleber)


    Das mag etwas paranoid wirken, aber mir gibt ja seitens des Herstellers bisher leider keiner eine verlässliche Aussage, ob es sich wirklich um ein anderes Bauteil handelt...