Beiträge von Noname

    Aus pragmatischer Sicht ist es schon sinnvoll bei Netzengpässen mit einer Leistungsregelung bei eAuto und WP zu beginnen. Es gibt auch große Mehrfamilienhäuser, wo die WP mehr als 4kw Leistung benötigt.

    Schwimmbäder sind auch in Besserverdiener Wohnvierteln eher weniger verbreitet. Und deren Besitzer heizen idR mit einer effizienten Pool Wärmepumpe als mit einer Stromheizung.

    Auch die Kombination von Wärmepumpe mit einem elektrischen Durchlauferhitzer ist eher selten da komplett ineffizient. (Heizstab für PV Überschuss und Legionellenprogramm ausgenommen).

    Siehst du, bei dem Thema musst du in jedem Haus nachsehen, wo die hohen Leistungen gedrosselt werden sollen/ können.

    Das ist immer ein Eingriff in deine persönliche Freiheit.

    Aber Gesetz ist Gesetz!

    Wie war es mit dem unzufriedenen Bürger?

    Wallbox und Wärmepumpe ziehen ggf. über viele Stunden die volle Leistung

    Ja und Nein.

    Das ist doch sehr stark vom Gebrauchsfall und Systemdesign abhängig. Das Gesetz ist allerdings hart!


    Meine WP läuft, wie so viele, abhängig von der Außentemperatur in einem Leistungskollektiv von 1000 Watt bis 2000 Watt.

    Wenn es kälter als 0°C wird, dann auch mal 3000 Watt.

    Im letzten Jahr und auch in diesem habe ich noch nicht mehr gesehen. Außerdem wird das Ein/Abschalten der Wärmepumpe, ab 0°C variiert.

    Auf dem Leistungsdiagramm sieht das dann aus, wie eine PWM, die sich über der Außentemperatur verändert.


    Hätte man einen WP Experten zum Arbeitsverhalten über der Außentemperatur befragt, hätte man das wissen können.

    Weis man auch in Berlin. ;)


    Mit einem Leistungsverhalten einer WP hat der Versorger damit kein Problem!

    Eine Abregelung ist hier überflüssig.

    Anhand der Leistungen, die ich oben genannt habe, und ein Arbeitsverhalten kann man schon sehen, dass ein Aldi Elektrolüfter das gleiche Muster abbilden kann.


    Nun mal eine Wallbox betrachtet.

    Ich habe 2 Fahrzeuge und eine Photovoltaikanlage, die mit PV Überschuss die Fahrzeuge lädt. Regelfall!

    Jetzt scheint die Sonne mal nicht, dann lade ich nach jedem Fahren! Da sind dann im Normalfall zwischen 1 und 2h Laden pro Tag notwendig.

    Im Falle einer längeren Fahrt (50kWh) sind das dann max 5 h mit 11 kW laden.

    Das ist dann aber schon der Maximalfall.

    Auch hier ist ein Abregeln nicht notwendig!


    Zur Relation:

    wie ich schon schrieb, hat eine Sauna ca 8kW. Bei mir läuft die Sauna ca 3-4 h einmal die Woche, wenn ich Lust drauf habe. :)

    Während des Saunaganges benutzen wir natürlich auch das Warm Wasser vom Durchlauferhitzer (21 kW), was dann schonmal 15 Minuten insgesamt 29 kW Leistung ausmachen kann.

    Wenn vom Schwimmbad die Heizung zusätzlich angeht, kommen da nochmal 12 kW drauf.


    Also wenn man schon Last regeln will, dann bitte bei Sauna, Durchlauferhitzer und wegen mir bei Leistungen über 10 kW.

    Bevor ich hier weiter Romane verfasse und den Sinn des Gesetzes weiter versuche zu verstehen, noch ein Satz zu den "Gleichzeitigkeitsfaktoren".


    Diese sind eine Wahrscheinlichkeitsbetrachtung!

    Diese haben mit individuellen Anwendungen in Haushalten heute ausgedient!

    Man kann heute an jedem Energieübergabepunkt, bis in den Hausanschluss die aktuelle Leistung messen und regeln.


    Gleichzeitigkeitsfaktoren, machen bei Planungen von Netzen Sinn, um die Dimensionierung der Komponenten überschlagsweise zu ermitteln.

    Das war es auch schon.

    In den letzten Jahren war die Entwicklung der Elektrischen Verbraucher und das Leistungskollektiv absehbar!


    Es sei denn man hat alte Netzte aus den 1960 er Jahren und wollte nur die letzten Jahre verdienen!

    Stadtwerke und einige Energie Versorger sind sehr groß darin!!


    50 Hertz, Amprion, Tennet,..... wissen heute in der Regel genau, was in den Netzebenen los ist und können das auch sauber steuern, wenn eine Steuermöglichkeit vor Ort (Straßen Trafo) eingebaut ist.

    LG

    Nein, auch das ist falsch.

    Der Versorger steuert bzw. begrenzt nur einen Teil der aktuell gezogenen Leistung von ganz bestimmten Verbrauchern, nämlich von denen, die gewöhnlich über sehr lange Zeiträume sehr große Leistungen ziehen, wie Wallbox und Wärmepume.

    Wer lesen kann,....

    Was du sagst ist das, was ich geschrieben hatte. Die Leistung wird reduziert. Das ist der Sinn des Gesetzes. Was du weiter geschrieben hast, nennt man Anschlussverfügbarkeit! Die bleibt erhalten.


    Im übrigen, sind Wärmepumpe (Meine hat 3,2 kW) und Wallbox (max.11 kW) keine großen Verbraucher!

    z.b.:

    Elektroherd ca 6 kW Vollbetrieb

    Sauna ca 8 kW Vollbetrieb

    Schwimmbadheizung 12 kW

    Durchlauferhitzer 21 kW


    warum muss man die eigentlich nicht anmelden und regeln?


    Hat mir bis jetzt noch keiner erklären können.

    Kommt bestimmt noch!

    Gesetz ist bestimmt in Vorbereitung

    Das darf der Verbraucher nicht alleine bestimmen. Da muss der Versorger ran.

    Gelle?

    Ich habe eine Wärmepumpe mit Rundsteuerempfänger und überlege auch zu Wechseln

    Erkläre mir doch bitte, warum du das machen willst?


    Eine Verfügbarkeitseinschränkung von WP und WB durch eine Versorgerpartei hat den Nachteil, das du selber nicht mehr Herr deiner Anlage bist.

    Diese Einschränkung gab und gibt es seit 1950, als die ersten Elektronachtspeicher Heizungen installiert wurden.

    Damals und heute gibt es dafür eine individuelle Tarifierung, die bei dieser Technik auch noch Sinn macht.


    Bei Laden von Mobilität und elektrischem Heizen mit WP, die am besten 24h konstant laufen sollte, macht ein Eingriff aus Verbraucher Sicht keinen Sinn.

    Den einzigen Vorteil, den du dir mit der Technik erkaufen würdest, wäre ein gesonderten Tarif, den du vielleicht jetzt schon mit deiner WP hast.


    Doch, kann er.

    Zu einfach gedacht. Mit dem Gesetzentwurf steuert der Energie Versorger einen Teil deiner Anschlussleistung. Was auch der Sinn vom Gesetz ist.

    Beschäftige Dich mal mit den Themen "Gleichzeitigkeitsfaktor"

    :) Das mache ich seit 40 Jahren Ingenieurs leben.

    Und seit 20 Jahren erzähle ich den Energie Versorger, dass Sie sich auf die Elektromobilität vorbereiten müssen.

    Geerntet habe ich Häme, übele Nachrede, Inkompetenz und abwinken.

    Sei es drum.


    Aber was wirklich den Verbraucher Ärgern sollte, ist dass er die gekaufte Leistungsfähigkeit seines Hausanschlusses nicht abrufen kann!

    Wenn du deine Internetschnelligkeit, die du gekauft hast nicht abrufen kannst, machst du was?

    Natürlich dich beschweren!


    Mit obigen genannten Gesetzt kannst du dich jetzt nicht mehr beschweren. Der Fisch ist putzt!

    :P

    Also hat sich die Versorgerwirtschaft mal wieder durchgesetzt.

    Persönlich halte ich diese Regelungen für überflüssig, da die überhaupt nichts mit der Netzstabilität zu tun haben.

    Die Regelungen lenken vielmehr davon ab, daß die Energiewirtschaft (Versorger) die letzten 30 Jahre ihre Abnehmer nicht mit der verkauften Leistung versorgen.

    Beispiel Einfamilienhaus:

    Anschluss der vom Versorger verkauft wird 40A Leistung. Das entspricht einer 27 kW Anschlussleistung.

    Das wird im Haus selten einer brauchen, selbst mit Wärmepumpe oder 11 kW Wallbox.


    Aber die Leitungen und Transformatoren vor dem Anschluss können diese Leistung nicht liefern!

    Klares Versäumnis der Versorger!

    Die haben etwas verkauft und können es nicht liefern.

    Da ich kein Kunde von Geld für eAuto bin oder war, kann ich es nicht beurteilen.

    Selbst, wenn du es gewesen wärst, ist die Sachlage, wie ich sie in D ständig feststelle.

    Eindeutig uneindeutig. Immer im entschiedenen vielleicht und eventuell formuliert.


    Das ist die Kultur, in der wir momentan leben.

    Nicht nur bei den THG und e-auto. Hier geht es ja maximal um 250 Euros und vermutlich böse Buben oder Mädels.


    Persönlich habe ich die Erfahrung gemacht, selbst wenn man wegen dem 10 fachen oder noch höheren Geldbetrag gegen eine ausschließlich im Internet tätige Firma vorgeht, dass einem der Staatsanwalt nach einer Beruhigungszeit von 1 -1 1/4 Jahr die Einstellung des Verfahrens schickt.

    Grund: vielfältig, da die Rechtslage im Internet in vielen Fällen unklar ist und es dadurch keine Grundlage der Verfolgung gibt.


    Also: Beruhigen, Blutdruck senken, und vergessen. Das ist Deutschland heute!

    8)

    Die TPI ist relativ neu, würde mit dem Problem nochmal zu deiner Werkstatt gehen.

    Die TPI xxxxx/5 stimmt und ist für ID.4. Ist von mir und mein Auto geht nächste Woche zum Bremsenwechsel. Backen, Federn, Dichtungen, Einlernen.

    Nicht einlullen lassen. Wenn die Bremse einmal fest war und mit kräftigen anfahren und lautem Knall gelöst wurden, sind die Backen geschädigt.

    Sichtprüfung reicht da nicht. die müssen gewechselt werden, da Mikrorisse im Belag sind.

    Außerdem wird der alte Belag (Serienmischung) immer wieder an der Trommel festfrieren.

    Das Problem bleibt als damit am Fahrzeug - bis deine Garantie abgelaufen ist. Dann wird die Werkstatt aktiv, da es sich ja um eine Bremse handelt!

    Festfressen der Trommelbremse hinten wenn nass und salzig, teilweise so schlimm das die bremse in fahrtrichtung nicht mehr löst.


    OT Ein

    So soll es sein! Das ist die Qualität von der wir träumen. :P

    Habe heute den ID.4 bei Händler wegen genau dieser Thematik zum behandeln angemeldet, nachdem meine Holde am Samstag nicht mehr vor und zurück kam.

    Peng. Mit Vollgas voran und er fuhr wieder.

    OT aus.

    :D ;(

    aber das möchte und mochte man bei VW und umfeld ja noch nie - alle sollen so schnell wie möglich neue autos kaufen

    Das würden die schon tun, wenn du die Software bezahlst.

    Im übrigen sind Updates fast immer Fehlerberichtigungen.

    Ich komme noch aus einer Welt, wo man sich bis zu letzten Tag den kopf zerbrochen hat, ob man das, was man entwickelt hat freigeben soll, oder auf das nächste Auto verschiebt.

    Mir ist eine Bremse, die nicht festfriert wichtiger, als eine App, die die Klimaanlage einschaltet.

    Erst die Pflicht 100% Verfügbarkeit des Fahrzeugs, dann die Kür.


    Wenn du Pflicht und Kür willst, dann Süddeutsche Fahrzeuge kaufen.


    CarManiac Video), sondern nur den Alpha/Beta Testern der „I want OTA“ Welle … und diese haben das Update selbst über Weihnachten und Neujahr nach eigener Aussage von VW mit über 70% installiert - also Fake News.

    Ja, also nur Interessierte, die Technikaffin sind.