Beiträge von stoneracer

    Habe gerade eine ziemlich panische Mail vom Verkäufer bekommen:
    Auto muss bis 31.3. zugelassen werden, damit VW die Bafa-Prämie übernimmt.

    Das hätte dein Verkäufer aber schon eher wissen können, in der Pressemitteilung vom 19.12.23 stand:

    Erfolgen Auslieferung und Zulassung hingegen erst im neuen Jahr, und zwar bis zum 31. März 2024, zahlt Volkswagen eine Prämie von bis zu 4.500 Euro, wie sie ursprünglich von der Bundesregierung in Aussicht gestellt worden war.

    Die Frage wäre was passiert wenn die Auslieferung sich aus Gründen die VW zu vertreten hat verzögert, aber hier kann man vermutlich nur auf Kulanz hoffen. Die Übernahme des BAFA-Anteils ist ja ebenfalls eine Kulanzregelung von daher wird es wohl im Ermessen von VW liegen.

    Gibt es eine Einstellung "schnellste Route" wie es sie zum Beispiel im Discover Pro des Golf 7 gab, oder jedem anderem Navi?

    Ich vermisste auch die Auswahl der drei Routenvorschläge vom Discover Pro (ökonomisch, schnellste, kürzeste) aber bei genauem hinsehen macht der ID zumindest auch verschiedene Vorschläge. Nachdem man das Ziel gewählt hat wird die Strecke auf der Übersichtskarte angezeigt, dort wird dann eine Strecke vorgeschlagen und zwei Alternativen (nicht sicher ob das immer oder je nach Ziel variiert) jeweils mit einer Anmerkung "+ xx Minuten" angezeigt. Man kann dann jeweils auf die Zeit der anderen Strecken klicken, dort steht dann ebenfalls der Kilometerunterschied und man kann diese starten oder auf eine andere wechseln. Ich fand das zwar beim Discover Pro deutlich intuitiver, aber so ist es halt eher "Google like" ...

    Ich finde die Tarife von cubic einfach frech. Ich nutze eine zweite Simkarte aus meinem Vertrag und habe soviel GByte pro Monat jeden Monat wie bei Cubic pro Jahr.

    Mag in Kombination mit einem anderen Vertrag so stimmen (bei der Telekom kostet eine zweite SIM-Karte aber alleine schon € 5,- / Monat), ich habe das 25 GB Paket genommen, das kostet umgerechnet ca. € 2,92 / Monat und mit 2 GB pro Monat sollte ich durchschnittlich auskommen - der Preis ist da meiner Meinung nach fair.

    Alles klar, vielen Dank. Das mit den 3 Jahren habe ich nirgendwo gefunden. Was kostet es danach? Schön wäre ein Link auf diese Stelle auf der vw-url.

    Wenn man das Navi mit Staudaten nutzt € 145,- für 12 Monate oder € 239,- für 24 Monate - siehe VW We Connect


    Du bezahlst das Webradio über deinen "We Connect Plus" Vertrag. Ist also nicht "kostenlos" (nur die ersten 3 Jahre sind kostenfrei).

    Ist das mit 3 Jahre kostenfreien We Connect Plus für alle so? Ich konnte das Paket bei Abholung in der Autostadt für 2 Jahre aktivieren - die sagten dort zwar das man das dritte Jahr ebenfalls kostenfrei über den Shop erhält, dort kann ich jedoch nichts passendes finden.

    Man hat ja glücklicherweise 4 Jahre Zeit das Guthaben einzulösen

    bei mir sind es sogar fast 5 Jahre - habe meinen Gutschein frisch bekommen, das Guthaben gilt bis zum 31.12.2028


    ja, Ionity DC für 69€ct ist im Prinzip der beste Deal den mal rausholen kann.

    hab es bei mir mal durch gerechnet, wenn man mind. 80 kW innerhalb von 30 Tagen lädt lohnt sich der We Charge Plus Tarif für € 14,99, damit kann man dann u.a. bei Aral Pulse und Ionity für € 0,50 / kWh laden. Für Urlaub oder andere längere Fahrten dürfte sich das somit schnell rechnen.

    Sollte hoffentlich keinen Unterschied machen..

    Für Leasingkunden gibt es ein Antragsformular, bei Käufern erfolgt nach Kenntnis meines Händlers eine automatische Rückerstattung - wäre nur interessant ob das so stimmt (seltsam das nur der Leasingkunde das beantragen muss) und wie lange das dann dauert

    Wenn beide Displays gleichzeitig ausfallen, ist das m.M. ein sicherheitsrelevanter Mangel, da du nicht deine gefahrene Geschwindigkeit angezeigt bekommst.

    Ich würde das von einem Mitfahrer dokumentieren lassen per Handyviedeos und schon mal vorsorglich einen Anwalt einschalten.

    Hat das Auto die aktuelle Software?

    Bei einem gerade erst gekauften Gebrauchten würde ich auch versuchen zu wandeln, wer weiß was da sonst noch alles kommt.

    Ich bin kein Jurist, aber wenn ich mich richtig entsinne nehmen die gutes Geld was man sich ggf. auch sparen kann. Bei einem Mangel würde ich erst einmal zum Händler gehen und um Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung bitten, schlägt diese mehrfach fehl käme dann ggf. eine Wandlung in Frage.

    Wenn dann alles nicht klappt kann man immer noch zum Anwalt gehen - aber doch nicht gleich wegen einem Defekt welcher hoffentlich einfach behoben werden kann.

    mit sw 3.7 lädt er mit über 180 kW ca. bis 15%.

    mein Peak bisher waren 187kW

    Ich habe noch immer nicht ganz verstanden was ein hoher Peak bringt, ich dachte bislang immer es wäre eher wichtig wie lange ein möglichst hoher Wert gehalten werden kann und somit wie der Durchschnitt auf die Ladedauer aussieht. Was bringt mir ein hoher Peak wenn die Kurve anschließend schnell runter geht und ich nach 30 Minuten im Schnitt nachher nur 90kW gezogen habe? Wenn der Peak "nur" bei 150kW liegt und ich im 30 Minuten Schnitt aber 130kW ziehe habe ich damit doch viel mehr gewonnen - oder wo liegt mein Denkfehler?

    zu 2....und genau das stimmt so nicht, VW hat defacto nach staatlichem Absprung die Übernahme garantiert - richtig lesen die Presse - Erklärung


    zu 3....ich habe keine Ladeboostprämie beantragt und brauche auch keine....fällt also weg da ich ausschließlich zu hause an der PV lade - hat jetzt 2 Jahre beim ID.3 funktioniert und warum soll das bei ID.5 dann nicht gehen ?...bei etwa 6.000 km pro Jahr

    Ich verstehe den Widerspruch nicht, VW hat sich freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung bereit erklärt für bis zum 15.12. gekauften IDs die Umweltprämie zu übernehmen, das wurde der Presseerklärung geschrieben. Hätte VW das nicht gemacht, wären wir leer ausgegangen - was habe ich jetzt nicht richtig gelesen?


    Wenn du dein Ladeguthaben nicht brauchst ok, die meisten werden vermutlich auf längeren Strecken trotzdem ab und an öffentlich laden müssen. Das man hierzu € 1500,- (gelten wenn ich mich recht erinnere für 4 Jahre) Guthaben geschenkt bekommt, dürfte für die meisten E-Auto Besitzer eine zusätzliche Kostenersparnis sein. Mir ist nur nicht ganz klar warum du den Gutschein verfallen lässt - wenn du ihn nicht selbst einlösen willst, schau doch ob du ihn an jemanden anderen weitergeben kannst, viele würden sich über ein solche üppiges Ladeguthaben freuen.

    Und ja ich bin nun mal betroffen, nicht nur das man , nur weil man im November 2023 bestellt hat, von VW als Kunde zweiter Klasse behandelt wird, nein wenn es dumm läuft und das Auto erst im April bekommt, u.U. komplett auf jegliches Geld verzichten soll. Die die im Januar - März 2024 bestellen, die sind eh schon besser dran.....mein konkreter Fall mit Zahlen....siehe Anhang ...aber die 2.950 Euro Minus - Differenz sind nur dann, wenn ich auch das im Pressetext versprochene bekomme.

    So ganz stimmt da ja nicht, ich habe auch im Oktober bestellt und hätte natürlich auch gerne den aktuellen Rabatt, aber ok - gekauft wie bestellt gilt nun mal. Wäre es umgekehrt teurer geworden, würde mein Preis ja auch gelten. Hinzu kommt:


    1) In deinem Auftrag wird dir mind. ein unverbindlicher Liefertermin genannt. Ist dieser um 6 Wochen überschritten kannst du VW in Verzug setzen und zur Lieferung auffordern. Wird dann nicht innerhalb einer angemessenen Frist geliefert kannst du vom Vertrag zurück treten oder Schadensersatz fordern. Ich habe z.B. einen unverbindlichen Liefertermin für Dezember 23, somit kann ich VW ab dem 12.02. in Verzug setzen, mit einer Lieferfrist von 4 Wochen wäre ich immer noch vor dem 31.03.


    2) Die € 3000,- Umweltprämie sind eine freiwillige Kulanzleistung von VW weil der Bund nicht zahlt. So blöde die Situation auch ist, so muss man sich auch eingestehen das man einen Vertrag unterschrieben hat in welchem man sogar darauf hingewiesen wurde das auf die € 3000,- kein Rechtsanspruch besteht, das Risiko war also beim Kauf bekannt. Ich hatte auch darauf vertraut das der Bund natürlich so nicht mit privaten Käufern umgehen würde, aber die Situation ist nun einmal anders gekommen und das Risiko war mir bekannt. Von daher freue ich mich zumindest das VW die Prämie (ohne das ich darauf einen Anspruch habe) übernimmt, klar wäre mehr besser, aber effektiv hätte ich auch leer ausgehen können.


    3) Deine Rechnung bzgl. dem Preisunterschied zur aktuellen Aktion berücksichtigt nicht die € 1500,- Ladeguthaben der ID.Boost Aktion, welche dir (wenn du sie bis zum 31.01. anforderst) zustehen. Das Ladeguthaben gab es nur für Käufer bis zum 31.12. somit relativiert sich der Preisunterschied nach deiner Rechnung auf ca € 1450,-.

    Ich lese das anders. Wenn der Wagen bis zum 31.12. zugelassen wird gibts die 4500 Euro (plus die zuvor geleisteten 2250 Euro Händlerprämie). Wenn er 2024 zugelassen wird nur 3000 Euro (Plus 1500 euro). Daher ist das ganze ja so ein Ärgernis.

    Prinzipiell ja, aber der ID.5 hat einen Basislistenpreis von brutto € 51.270,- und somit netto € 43.084,-. Bis Ende 2023 galt bei der BAFA das Fahrzeuge bis zu einem netto Basislistenpreis von € 40.000,- mit € 6750,- (€ 2250,- Herstelleranteil + € 4500,- BAFA) gefördert wurden, wenn es teurer ist gab es € 4500,- (€ 1500,- Herstelleranteil + € 3000,- BAFA). Du müsstest somit auf der deiner Auftragsbestätigung von VW auch den reduzierten Herstelleranteil von € 1785,- (€ 1500,- + 285,- MwSt.) finden, entsprechend wirst Du wie bei der BAFA von VW € 3000,- erhalten - unabhängig vom Liefertermin.