Herstelleramteil Umweltpraemie

  • Habe den ID. 3 2022 mit vollem Herstelleranteil am Umweltbonus bestellt, bekomme ihn jetzt mit dem neuen Umweltbonus auf der Rechnung. Ist das rechtens? Ist nicht der Betrag auf der Bestellung bindent? :(

  • Privat oder geschäftlich?

    ID.3 Pro Perf., Mangangrau, Vollausst. außer Sports., DCC, WP, AHK

    – Bestellt: 01/06/21 (AF3xxx)

    – Wechsel MJ: MJ 22 -> MJ 22.5 -> MJ 23 (09/07/2022)

    – Ersatzmob. von 01/22 bis 12/22 (VW Polo R-Line)

    – FIN seit 22/11/2022

    – Lieferung: 11/21 |01/23 | 08/12/22


    ID.3 Pro Perf., Gletscherweiß, Vollausst. außer Sports., DCC, WP, AHK

    – Bestellt: 30/05/22 | AB von VW: 11/06/22 (AL7xxx)

    – Wechsel MJ: MJ 22.5 -> MJ 23 -> MJ 23.5 (04/11/22)

    – FIN seit 18/04/2023

    – Lieferung: Q1/23 | 12/05/23

  • Und was steht auf der Auftragsbestätigung?

    ID.4 Pro Performance - weiss - Interieur Style Braun - ACC - Komfort Plus - Hamar 19" GJR- Assistenzpaket - WP


    Bestellt: 16.05.2022

    AB im Juni

    Komm-Nr.: AL50xx

    ULT: Q1/2023

    Übergabe: 29.08.2023

  • Dann ist das absolut rechtens. Erst mit der Auftragsbestätigung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.


    Wenn die Auftragsbestätigung vorher in 2022 schon kam ist es aber auch möglich, wenn der Herstelleranteil an die Bedingung an die Förderrichtlinie gebunden wird

    Freundliche Grüße Simon

  • Dann ist das absolut rechtens. Erst mit der Auftragsbestätigung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.

    Ja, ich weiß was du sagen willst.


    Hier aber formaljuristisch so nicht korrekt. Für einen rechtsgültigen Vertrag brauchst du zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Die hast du hier nicht. Käufer will A und VW will B, ergo keine Übereinstimmung. ;)


    Somit ist die anderslautende AB maximal ein neues Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

  • Die hast du hier nicht. Käufer will A und VW will B, ergo keine Übereinstimmung. ;)

    Wenn wir schon juristisch werden. Ist es dann nicht so, dass der Händler mit eine Invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) angeboten hat, welches der Kunde dann durch seine Unterschrift aktiv anfragt. Dann kommt die Auftragsbestätigung, wodurch dann die Willenserklärung seitens VW gültig wird.

    Da jetzt aber die AB von VW abweichend von der Invitatio war ist die Willenserklärung seitens Kunde nicht mehr gültig.


    Aber heißt dann ja, dass wir uns einig sind. VW hat jetzt direkt ein Angebot (Auftragsbestätigung) und der Kunde muss das jetzt eigentlich nochmal annehmen. Hab ich das so richtig in Erinnerung?


    Aber zur Frage des Threaderstellers, ob das so rechtens ist: Ja, es ist rechtens. VW hat erst mit der Auftragsbestätigung ein Angebot abgegeben, was der Kunde annehmen kann.

    Freundliche Grüße Simon

  • Alternativ wird auch durch konkludentes Handeln (=Abnahme des Fahrzeugs) stillschweigend das neue Angebot angenommen.

    ID.4 Pro Performance - weiss - Interieur Style Braun - ACC - Komfort Plus - Hamar 19" GJR- Assistenzpaket - WP


    Bestellt: 16.05.2022

    AB im Juni

    Komm-Nr.: AL50xx

    ULT: Q1/2023

    Übergabe: 29.08.2023

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