Habe den ID. 3 2022 mit vollem Herstelleranteil am Umweltbonus bestellt, bekomme ihn jetzt mit dem neuen Umweltbonus auf der Rechnung. Ist das rechtens? Ist nicht der Betrag auf der Bestellung bindent?
Herstelleramteil Umweltpraemie
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- ID.3
- Elektromicha
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Hallo,
schau mal hier: (hier klicken). Dort findet man vieles zum VW ID. -
Privat oder geschäftlich?
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Und was steht auf der Auftragsbestätigung?
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Die Auftragsbestätigung kam dieses Jahr mit dem verminderten Betrag. Ist ein Privatkauf.
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Dann ist das absolut rechtens. Erst mit der Auftragsbestätigung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Wenn die Auftragsbestätigung vorher in 2022 schon kam ist es aber auch möglich, wenn der Herstelleranteil an die Bedingung an die Förderrichtlinie gebunden wird
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Dann ist das absolut rechtens. Erst mit der Auftragsbestätigung kommt ein rechtsgültiger Vertrag zustande.
Ja, ich weiß was du sagen willst.
Hier aber formaljuristisch so nicht korrekt. Für einen rechtsgültigen Vertrag brauchst du zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Die hast du hier nicht. Käufer will A und VW will B, ergo keine Übereinstimmung.
Somit ist die anderslautende AB maximal ein neues Angebot zum Abschluss eines Vertrages.
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Die hast du hier nicht. Käufer will A und VW will B, ergo keine Übereinstimmung.
Wenn wir schon juristisch werden. Ist es dann nicht so, dass der Händler mit eine Invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) angeboten hat, welches der Kunde dann durch seine Unterschrift aktiv anfragt. Dann kommt die Auftragsbestätigung, wodurch dann die Willenserklärung seitens VW gültig wird.
Da jetzt aber die AB von VW abweichend von der Invitatio war ist die Willenserklärung seitens Kunde nicht mehr gültig.
Aber heißt dann ja, dass wir uns einig sind. VW hat jetzt direkt ein Angebot (Auftragsbestätigung) und der Kunde muss das jetzt eigentlich nochmal annehmen. Hab ich das so richtig in Erinnerung?
Aber zur Frage des Threaderstellers, ob das so rechtens ist: Ja, es ist rechtens. VW hat erst mit der Auftragsbestätigung ein Angebot abgegeben, was der Kunde annehmen kann.
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Ja, genau so. Hast du korrekt in Erinnerung und wir sind uns einig.
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Da habe ich Ja nochmal Glück gehabt, dass das Autohaus die Hälfte, der entgangenen Prämie, übernimmt.
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Wenn wir schon juristisch werden. Ist es dann nicht so, dass der Händler mit eine Invitatio ad offerendum (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) angeboten hat, welches der Kunde dann durch seine Unterschrift aktiv anfragt. Dann kommt die Auftragsbestätigung, wodurch dann die Willenserklärung seitens VW gültig wird.
Da jetzt aber die AB von VW abweichend von der Invitatio war ist die Willenserklärung seitens Kunde nicht mehr gültig.
Aber heißt dann ja, dass wir uns einig sind. VW hat jetzt direkt ein Angebot (Auftragsbestätigung) und der Kunde muss das jetzt eigentlich nochmal annehmen. Hab ich das so richtig in Erinnerung?
Aber zur Frage des Threaderstellers, ob das so rechtens ist: Ja, es ist rechtens. VW hat erst mit der Auftragsbestätigung ein Angebot abgegeben, was der Kunde annehmen kann.
Alternativ wird auch durch konkludentes Handeln (=Abnahme des Fahrzeugs) stillschweigend das neue Angebot angenommen.
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