Netzbetreiber verbietet laden des Elektroautos zuhause

  • Eine Wallbox, die vor dem 01.01.2024 installiert und in Betrieb genommen wurden, ist ein Altanlage, die nicht unter die Neuregelung des § 14a EnWG fällt! Es handelt sich um eine Altanlage.


    Wurde die Wallbox allerdings nach der bisherigen Regelung dem Versorger bereits angezeigt fällt die Wallbox unter die Übergangsregelung (2028).


    Ob eine 11 kW Wallbox auch 11kw Wechselstrom (AC) ins E-Auto bringt, hängt vom E-Auto ab.


    Viele E-Autos begrenzen die Ladung auf 7,2 kW (AC).

    Der Hausanschlusswert, EFH, beträgt 30kWh.


    Quatsch zurückziehen, dann fällst du unter EnWG 14a, das willst du nicht!

    Bis Ende 23 nur Meldepflicht. Wenn gemeldet einschalten und gut. Was soll die Aufregung?

    Wieso sollte ich das nicht wollen. Gewisse Personen wollen ja wieder mit dem Holzvergasser Auto fahren. Das war ja alles so schön.


    Ohne Kopf zu machen Laden, wenn der Netzbetreiber dadurch erst "lernen" muss, das nach hol bedarf ist, dann ist das so.

    Der Netzbetreiber hat die Aufgabe ein Stabiles und zuverlässiges netz aufrecht zu halten, dafür wird er schließlich bezahlt.

    Sie, als Stromabnehmer haben auch Pflichten!

    2 Mal editiert, zuletzt von Bob () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Bob mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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