Bremsanlage und Lenkung im Worst Case

  • Mich würde noch interessieren, inwiefern die Bremsanlage und die Lenkung beim ID.3 noch autark und manuell funktionieren

    wenn z.B. sämtliche elektrische, elektronische Komponenten, Steuergeräte ausfallen oder Softwarefehlfunktionen vorliegen?

  • Vielen Dank, entspricht der ID.3 vollständig diesen Bestimmungen?

  • Ich bin mir sicher, dass er ansonsten nicht homologiert worden wäre …

  • Wie VW bzw. diverse Autohersteller dabei vorgehen, dürfte mittlerweile bekannt sein.

  • Alles kann ausfallen...

    *ID4 Tech - Mondsteingrau AHK WP GJR bestellt 24.02.2021 am 14.6 in Dresden mit 2.1 abgeholt / Update 2.3 OTA am 4.8 auf 2.4 seit 27.12 3.0, seit Dez. 22 3.2

    *seit Juli 2020 eine Zoe Intens mit allen was es so gab und GJR und Kaufakku

    *von August 2016 bis Juli 2020 einen Smart electric Drive

  • Alles kann ausfallen...

    richtig, daher musst du entweder ein komplett redundantes elektrisches System implementieren oder eine mechanische Fall-back Lösung schaffen.


    Im Fall der MEB (sowie der MQBevo und derzeit annähert aller homologierten PKWs) ist die Fall-back Lösung die mechanische Verbindung von Lenkrad zum Lenkgetriebe/Räder und das Zweikreis-Hydraulische Bremssystem.

    Beides hat "historisch" bewiesen, dass es ausreichend ausfallsicher ist.


    Die elektrische Assistens beider System arbeitet im "fail-save" und schaltet sich im Fehlerfall, sodass die mechanische/hydraulische Betätigung die o.g. "Autakie" bildet.



    Mit Level3 Autonomie wird sich das aber ändern..

  • das bezweifelt doch keiner, aber es sind die o.g. Abhilfemassnahmen geschaffen, die u.a. in der ECE R13H, ECE R79 gefordert sind.


    Zudem:


    - Doppelfehler müssen nicht betrachtet werden (daher z.B. Zweikreisbremsanlage, Basis der Redundanz)

    - aus dem "historischen Erfahrungswerten" kann man die Ausfallsicherheit von mechanischen Systemen inzwischen zuverlässig bewerten.


    Ohne diese Grundlagen könntest du kein System zulassen..



    Entsprechend musst du auch "nur" nachweisen, dass


    - die Fehlerwahrscheinlichkeit entsprechend gering ist (Risiko)

    - im Fehlerfall das System beherschbar ist (Gefahr)



    Um diese sinnfreie Disskussion zu beenden:


    Die elektrische Assistenz der MEB hat ein mechanisches/hydraulisches Fall-Back, welche nach dem o.g. Normen homologiert und freigegeben ist, sodass die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Doppelfehlers so gring ist, dass keine erhöhte Gefahr zu erwarten ist.


    Mehr geht in einem solchem System nicht.


    Ein vertretbares Restrisiko bleibt immer..

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