Bei mir hat heute nach der Abholung vom VW-Händler der Reifenhändler (andere Firma) die montierten Reifen in Zahlung genommen und mir Ganzjahresreifen montiert.
Dabei ist mir aufgefallen, dass er das Auto auf der Hebebühne großflächig auch unter dem Akku angehoben hat
und die vorgesehen 4 Falze frei waren, da die Akkuverkleidung nach unten übersteht.
Es war eine Hebebühne mit ca. 30 cm breiten und 2 m langen Stahlplatten, jeweils rechts und links.
Auf einer Breite von ca. 20 cm * 2 m Länge ist das unter dem Akku angebrachte Schutzblech samt Auto aufgelegen.
Darauf angesprochen meinte er, dass die Falze nur für Hebebühnen oder Wagenheber mit 4 einzelnen Punktauflagen sind (den hatte er auch in der Werkstatt). Bei der verwendeten Hebebühne verteilt sich die einwirkende Kraft großflächig und es passiert nichts.
Teils kann ich dies nachvollziehen, allerdings weis ich nicht wie stabil das Schutzblech ausgeführt ist,
oder gibt es zeitlich noch Kunststoffteile auf die das Auto eigentlich auflag?
Wer kann beurteilen, ob dabei ein Schaden entstanden ist.
Wenn ich den Händler aufmerksam mache, könnte es sein, dass er jegliche Gewährleistung ablehnt.
Ggf. spreche ich nur die Werkstatt an, ob auch so eine Hebebühne verwendet werden darf.