Ich schließe mich mal hier mit einer Frage an:
Bin derzeit auf der suche nach einem innerstädtischen Garagenplatz. Angeboten werden auch sehr viele Stapelparker mit hydraulischer Plattform für zwei Fahrzeuge übereinander. Aber die zulässigen Abmessungen machen mir Sorgen. Die sind nämlich so:
Und laut dem Blatt "Fahrzeugabmessungen ID3" ist die maximale (!) Höhe mit 1.568mm angegeben.
Nur: Was heißt in diesem Fall maximal? Hat das schon mal jemand nachgemessen? Wovon hängt das ab? Reifen, klar, aber sonst eine Ausstattungsfrage?
Ich habe Sommer wie Winter 19" Reifen drauf und muss das mal mit Latte und Wasserwaage mal checken wie hoch der Wagen wirklich ist. Weil mit "maximal" geht es sich nicht aus....