Technische Prüfung der Wallbox durch EVU

  • Habe einen Anruf meines EVUs erhalten, dass ich am 24.11. eine Zeitlang meine Wallbox nicht nutzen kann, da diese im Rahmen der jährlichen (!) technischen Prüfung überprüft wird, incl. Anbindung an Hauselektrik, Onlineverbindung etc.

    Die Prüfung ist dann auch erfolgt und ich habe eine neues Prüfsiegel, ähnlich HU TÜV, erhalten, welches auf dem Abnahmesiegel angebracht wurde und wieder für ein Jahr gültig ist.

    Dazu ist zu sagen, dass meine Wallbox vom lokalen EVU installiert wurde und ich auch Monatsraten für Nutzung und Strombezug zahle.


    Hat jemand von euch Kenntnis, ob diese jährlich Prüfung auf Grund einer Norm oder gesetzlichen Vorgabe Vorschrift ist? Wenn ja, muss das dann bei jeder Wallbox gemacht werden, egal ob „privat“ oder vom EVU betrieben oder sogar öffentlich zugänglich?


    Konnte hierzu keine Vorgabe finden. Es beruhigt mich aber, dass das EVU diese Prüfung durchführt, natürlich auch im Eigeninteresse.

  • Spannend, meine Wallbox hängt erst ein paar Monate aber noch nichts davon gehört (BW). In Bayern läuft ja eh vieles anders 🤫🤪. Ist das ggf. eine bayrische Vorgabe oder sogar des EVUs?

  • Auf Nachfrage bei meinem EVU kam raus, dass es keine Prüfpflicht gibt und die Prüfberichte auch nicht für mich zugänglich sind. Einzig die Jahresplakette zeigt an, dass die letzte Prüfung bestanden wurde.

  • Gesetzlich besteht keine Prüfpflicht. Bei meiner Wallbox ist die jährliche Prüfung wegen der 10 Jahre Hersteller Garantie. Die hauseigene Elektroanlage muss auch nicht jährlich geprüfte werden.

  • Hallo


    Wenn dein Versorgungsunternehmer die WallBox installiert hat, trägt er auch die Verantwortung. Er prüft sich quasi selbst. Ist auch nicht verkehrt. :thumbup:

    Im Gewerblichen Bereich schon seit langem Pflicht.


    Ich würde auch eine Prüfpflicht für die Hauselektrik gut heißen. Ich bin ja Elektriker und auch manchmal für eine Gefälligkeit tätig.

    Was meint Ihr, wieviele Elektroanlagen in einem desolaten Zustand sind. Ohne das eigene Gebastele. Da sträuben sich die Haare zu Berge. Nur meine nicht. :rolleyes: Habe keine mehr. :P


    Glück Auf.....Frank 8)

    Elon Musk ist mein Held, alles dauert zwar ein wenig, aber er hält Wort und verändert mit seinen Taten die Welt :!:

    Und für unsere Nachkommen sollten wir etwas tun, dass auch Sie noch eine Lebenswerte Welt haben. :)

  • Hat jemand von euch Kenntnis, ob diese jährlich Prüfung auf Grund einer Norm oder gesetzlichen Vorgabe Vorschrift ist?

    Wenn das dein EVU macht, dann in Anlehnung an das Geräte und Produkt-Sicherheits-Gesetz. Dein EVU ist ja der Betreiber und haftet bei Schäden (Personen- und Sach-).

    Und wie Hewwi schon geschrieben hat, im gewerblichen Bereich schon lange Pflicht.


    Spannend, meine Wallbox hängt erst ein paar Monate aber noch nichts davon gehört (BW). In Bayern läuft ja eh vieles anders 🤫🤪. Ist das ggf. eine bayrische Vorgabe oder sogar des EVUs?

    Die Wallbox ist dein Eigentum?

    Wenn ja, dann bist du, nach der Inbetriebnahme / Abnahme durch die Elektrofachkraft, für die Folgezeit selbst verantwortlich.

    Solltest du die Nutzung deiner Wallbox Dritten zur Verfügung stellen, dann bist du Unternehmer, damit haftbar gegenüber dem Dritten und damit unterliegt das Betriebmittel der turnusmäsigen Prüfung.

    Ist EU-Richtlinie und in ganz Deutschland gültig, auch in BW, und vorgeschrieben.

    Ich fahre ein E-Auto und das aus Überzeugung,

    fossile Brennstoffe gehören bei mir der Vergangenheit an, 30 Jahre WW und Heizen mit Wärmepumpe.

    PV-Anlage - 26,65 kWp - 15 kWh Speicher - Eigenverbrauch + intelligente Wallbox "sonnenCharger"

    2 Mal editiert, zuletzt von GTX-ler () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von GTX-ler mit diesem Beitrag zusammengefügt.


  • Die Wallbox ist dein Eigentum?

    Wenn ja, dann bist du, nach der Inbetriebnahme / Abnahme durch die Elektrofachkraft, für die Folgezeit selbst verantwortlich.

    Solltest du die Nutzung deiner Wallbox Dritten zur Verfügung stellen, dann bist du Unternehmer, damit haftbar gegenüber dem Dritten und damit unterliegt das Betriebmittel der turnusmäsigen Prüfung.

    Ist EU-Richtlinie und in ganz Deutschland gültig, auch in BW, und vorgeschrieben.

    danke für deine Antwort, ja gehört mir. Spannende Frage: wenn ich sie über &Charge anbiete, unterliege ich dann den von dir genannten Bedingungen? Ggf. kläre ich das mal mit &Charge

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