Ich war über mehrere Jahre verantwortliche Elektrofachkraft in einem Industrieunternehmen.
Für die Sicherheit ist erstmal die Geschäftsführung verantwortlich. Die gibt die Verantwortung durch schriftliche Ernennung an eine Person weiter. Die GF ist in diesem Bereich dann aber auch nichtmehr weisungsbefugt!
Die vEFK entscheidet, wen sie als EFK beruft, wen als technisch unterwiesene Person etc.
Die vEFK ist nahezu frei, welche Pesron sie als EFK beruft, muss aber sicherstellen, dass die berufene Person auf dem aktuellen Stand ist und legt auch fest, was diese darf. Eine Person zu berufen die vor 30 Jahren eine entsprechende Ausbildung gemacht hat reicht nicht. Es muss sichergestellt sein, dass die Person up to date ist.
Ich hatte so einen Fall mal, da es einen elektrotechnischen Unfall gab mit Personenschaden. Ich musste dann als vEFK der Berufsgenossenschaft nachweisen, weshalb die Person die Voraussetzung erfüllte und auch den Nachweis erbringen, dass die Person regelmässig geschult wurde und ich deren Eignung regelmässig überprüft hatte und eben dies auch dokumentiert. Hatte ich alles gemacht, ging für mich gut aus.Bei schwerwiegenden Personenschäden stellt dann die Staatsanwaltschaft diese Fragen.