Beiträge von Schultes

    Hallo wertes Forum,

    ich benötige Eure Hilfe und bin um Tips dankbar.


    Situation:

    Easee Home WB. Ich lade immer mit Freigabe des Ladevorgangs durch einen Key, da ich so eine einfache Abrechnung ggü. meinem Arbeitgeber durchführen kann.

    Nun gab es gestern ein Update der App in welcher mitgeteilt wurde, dass irgendwelche Berechtigungsebenen zusammengeführt wurden.

    However, seither kann ich den Ladevorgang mit den Keys nicht mehr starten. Ich bekomme eine Nachricht auf dem Handy, dass ich ein Freigabebutton in der App drücken soll. Das tue ich dann auch artig mit dem Ergebnis, dass die App mitteilt, dass der Vorgang vom Laderoboter abgelehnt wurde. Dann zeigt die Ladeanzeige am Auto als auch der WB "rot".

    Kennt jemand das Problem und Abhilfe?

    Merci für allel sachdienlichen Hinweise.

    Same here, trotz 80% lädt er mit ca. 5kW für ca. 10min und legt sich wieder schlafen. Und das nachdem er die 80% vor mehreren Stunden erreicht hatte, d.h. nach ca. 7h Pause.

    SW3.2


    Haben sie bei VW mal wieder ein paar neue Praktikanten eingestellt.....

    Naja, die allermeisten Wallboxbetreiber in Deutschland haben einer zeitweisen Abregelung alleine durch Nutzung der KfW-Förderung bereits 'zugestimmt'.

    Im Bereich 2-3h, ähnlich der Wärmepumpen, wäre das durchaus vertretbar und in der Fläche bereits ein ordentliches Pfund Regelenergie.


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    Das würde ich so nicht sehen. Es werden die technischen Bedingungen beschrieben, damit es die Förderung gibt. Damit ist aber nicht eingewilligt, dass ich das auch so betreibe. Wie oben schon gesagt ist ja noch nicht mal das technische Interface beschrieben. Und es fehlen weitere Regularien, z.B. wenn einer PV Strom in ausreichender Menge herstellt oder einen Speicher betreibt, dem kann man es ja kaum verwehren sein Auto zu laden. Andernfalls würde man ihn ja zum Einspeisen verpflichten/zwingen. Das wäre ein Eingreifen in Eigentumsrechte (verpflichtend Eigentum hergeben, damit es jemand anderem zu Gute kommt), da würde man m.E. schon das Grundgesetz anfassen müssen. Ist zwar ein solidarischer Gedanke, aber entspricht nicht unserer Verfassung und ist eher unter demBegriff Enteignung geläufig.

    Ich glaube die Akzeptanz leidet auch, wenn die heimische WB nicht lädt, wenn die Nutzer es wollen.

    Bei den WP ist heute das Abschalten auf idR 2-3h pro Tag limitiert.

    Davon schreibt die BNA aber nix, dass das derart begrenzt wird. Die sagen "solange es erforderlich ist...."

    Wenn die WB oder auch der Schnelllader mal 24 h oder gar ein paar Tage "weg" wäre, dann wäre das ein NO-Go.

    Drohen Stromausfälle durch immer mehr Elektroautos?
    Was für das Klima durchaus positiv ist, könnte ein Problem für die Energieversorgung werden: Immer mehr Deutsche legen sich Elektroautos zu. Eine Ladestation…
    www.n-tv.de


    Wenn die Bundesnetzagentur darüber nachdenkt das Laden zentral so weit runterregeln zu können, dass ich nur noch 50 km in 3h nachladen könnte finde ich das nicht so prickelnd. Das sind 10kWh in 3 h, macht also noch eine Ladeleistung von 3,3 kW. So weit können viele WB garnicht runter.....

    Weil Dein Freundlicher verschiedene Schädigungsmechanismen mixt. Hohe Ströme wirken schädigend, deshalb ist 11kW laden für den Akku angenehmer als Schnellladen. Hohe Spannungen sind aber über die Zeit auch schädigend. Un der Spannung des Akku ist es völlig egal, ob die Ladung vorher mit 11kW oder 120 kW erwirkt wurde. Die hohe Spg schädigt, wenn der Ladevorgang schon abgeschlossen ist, der Stecker bereits gezogen ist.

    Beim Verbrenner hatten wir Schädigungsmechanismen, welche man vermeiden sollte/konnte, aber nicht musste. Z.B. hohe Drehzahlen bei kaltem Motor vermeiden. Das ist beim BEV Geschichte.

    Hohe Zellspannungen über längere Zeit schädigen die Zellen nachweislich. Wer dies verhinden möchte hat klare Hinweise was er durch sein Verhalten beitragen kann, aber er muss es nicht!

    Ich war über mehrere Jahre verantwortliche Elektrofachkraft in einem Industrieunternehmen.

    Für die Sicherheit ist erstmal die Geschäftsführung verantwortlich. Die gibt die Verantwortung durch schriftliche Ernennung an eine Person weiter. Die GF ist in diesem Bereich dann aber auch nichtmehr weisungsbefugt!

    Die vEFK entscheidet, wen sie als EFK beruft, wen als technisch unterwiesene Person etc.

    Die vEFK ist nahezu frei, welche Pesron sie als EFK beruft, muss aber sicherstellen, dass die berufene Person auf dem aktuellen Stand ist und legt auch fest, was diese darf. Eine Person zu berufen die vor 30 Jahren eine entsprechende Ausbildung gemacht hat reicht nicht. Es muss sichergestellt sein, dass die Person up to date ist.

    Ich hatte so einen Fall mal, da es einen elektrotechnischen Unfall gab mit Personenschaden. Ich musste dann als vEFK der Berufsgenossenschaft nachweisen, weshalb die Person die Voraussetzung erfüllte und auch den Nachweis erbringen, dass die Person regelmässig geschult wurde und ich deren Eignung regelmässig überprüft hatte und eben dies auch dokumentiert. Hatte ich alles gemacht, ging für mich gut aus.Bei schwerwiegenden Personenschäden stellt dann die Staatsanwaltschaft diese Fragen.