Beiträge von HerrVonBoedefeld

    Na mit dem habe ich schon geredet, er meint, wenn ich Sicherheit haben will, sollte ich etwas herauskonfigurieren. Das Problem ist ja eigentlich nicht die steuerliche Wertung, sondern, ob der neue Listenpreis anwendbar ist oder nicht, da zwar ein Fahrzeug bestellt wurde, das es inzwischen nicht mehr so gibt. Allerdings hat VW netterweise alle Konfigurationsmerkmale (Lackfarbe und Farbe des Armaturenbretts) auf die aktuelle Version nachgezogen, so dass man über Umwege das Fahrzeug, welches geliefert werden wird, auch aktuell bestellen könnte. Und ich stehe nur vor dem Dilemma, vertraue ich dem Kundenberater (der sagt, BLP bleibt wie in Bestellung), den gezeigten Bildern der Leasing, die zwar das gleiche bestätigen, allerdings mit dem Nachsatz, dass die Auskunft nicht verbindlich sei. Oder ändere ich die Konfiguration so, dass er auch heute unter 60k kosten würde (was dann aber vielleicht zur Änderung des Kaufvertrags auf die aktuellen Listenpreise mit sich bringt, aber mehr Gelassenheit für mich, damit ich weiß, woran ich bin)…

    Ich habe keine Idee, auf was für eine Datenbank ein Betriebsprüfer zugreift, wenn diese vom Hersteller selbst mit FINs und BLPs zum Fahrzeug gepflegt wird, dann sollte es ja der Bestätigung auch entsprechen. Wenn der Prüfer aber ein tolles Zauberbuch mit Grundversionen und Ausstattungsmerkmalen hervorholt, sieht es ja dann leider schon wieder anders aus. Blöderweise hat VW die Pakete ja trotz unterschiedlicher Inhalte nicht umbenannt und auch das Grundmodell mit anderer Ausstattung heißt noch genau gleich… Wie das mit der Bafa wird, weiß ich auch nicht, das Modell was dort gelistet ist, sollte ja auch so bestellbar sein. Der GTX ist zum gelisteten Preis ja aber gar nicht mehr bestellbar, aber das ist ein anderes Problem, das sich 2023 ja so oder so aufgelöst haben wird…

    Ich würde einfach das Dokument nehmen und beim Steuerberater abgeben. Fertig.

    Ich bin kein Detektiv - wenn Volkswagen mir das Dokument schickt ist da ein Haken dran und fertig.
    Ob nachträglich irgendwelche Änderungen zutreffend sein könnten interessiert mich erst wenn ich vom Leasinggeber ein neues Dokument bekomme.


    Ich war bei 2 Betriebsprüfungen persönlich dabei, in denen genau diese Dokumente als Grundlage für die 1 % - Regel (Benziner!) ohne Diskussion anerkannt wurden.

    Das Problem ist aber ja nicht, dass man vielleicht ein paar Euro nachbezahlt, weil die Kiste 1000€ teurer wird, wie bei der 1%-Regel, sondern durch den Übergang von 0,25 auf 0,5% plus eben noch der Erhöhung… Ich denke, da kommen mal schnell 2000-3000€ Steuer- und SV-Beiträge (AG und AN-Anteil) zusammen, da hab ich keine Lust drauf, das für 3 oder 4 Jahre bei einer Betriebsprüfung nachzuzahlen, wenn der Betriebsprüfer sagt: mit genau diesen Ausstattungsmerkmalen kostet die Kiste genau 60085 Eur… ich wurde im Bestellsystem leider auch schon auf grenadillschwarz und schwarzes Dashboard umgestellt. Also genau so, wie man ihn jetzt bestellen kann, nur dass die getönten Seitenscheiben jetzt bereits Serie sind und bei Bestellung noch extra… Ich überlege ernsthaft, ob ich auf Mondsteingrau gehe und das Grenadillschwarz (das ich nicht bestellt habe) rauskonfiguriere, bevor ich mich damit noch die nächsten Monate heiß mache…


    Gut, dass sie den Preis bestätigen, shit dass sie für nichts geradestehen wollen und das ganze dann doch wieder als unverbindlich abtun. Das ist echt eine klasse Meisterleistung in Bezug auf Kundenkommunikation… :(

    Ich bin mir aber nicht sicher, wie belastbar diese Schreiben sind. Exakt das gleiche Schreiben kommt bei unseren Großkunden-Leasingverträgen bereits ein paar Wochen nach der Auftragsbestätigung und damit teils 1 bis 1,5 Jahre vor Auslieferung des Fahrzeugs.

    Aber wer, wenn nicht der Hersteller, sollte einen BLP eines Fahrzeugs festlegen… Das Schreiben sollte natürlich schon in die Nähe der EZ datieren, notfalls nochmal bei Zulassung anfordern. Ich selbst habe kein Leasing sondern Kauf. Gestern abend habe ich ein Antwortschreiben von VW bekommen, ich solle mich sn den Händler wenden. Ich habe geantwortet, dass ich mit der Volkswagen AG einen Vertrag geschlossen habe und auch von Volkswagen eine Antwort haben möchte, nicht vom Vermittler… Mal sehen…

    Da hatte ich drauf geachtet, sogar alle Nebenkosten und Garantieerweiterung passte in die 60000 abzüglich Umweltbonus rein. Was ich nicht wusste, war der Passus „zum Zeitpunkt der Erstzulassung“. Der Händler beteuert aber, es bleibt beim Bestellpreis als bestätigten BLP. Ich versuche gerade noch, Aussagen direkt von VW zu erhalten…

    Keine Ahnung ob es dann auf die 60000 reicht aber lass doch die AHK nachträglich einbauen dann kostet sie zwar mehr aber der BLP für die Versteuerung sinkt. Das ganze Theater mit dem BLP nervt total, ich weiß schon gar nicht mehr wie hoch jetzt der BLP aktuell ist. Wie behältst du bei den Änderungen den Überblick?

    Wäre eine Möglichkeit… Ich habe VW mal angeschrieben, dass sie mir den aktuellen BLP bestätigen sollen, mal schauen, ob sich da etwas geändert hat… Falls ja, werde ich wohl was an der Konfi ändern müssen… Mal schauen, was der Freundliche sagt… Allerdings habe ich von VW die Auskunft, dass Änderungen an der Konfi dazu führen werden, dass die zahlungsrelevanten Preise auch auf die neuen Preise nachgezogen würden, dann wird die Kiste auch wieder ca. 6% teurer, auch kein optimaler Weg…


    Danke dir für diese Info.

    Das zeigt mal wieder wie intransparent dieses ganze Thema für die meisten (inklusive mir) ist. Was soll ich sagen... Dieses ganze Verfahren ist absoluter Unsinn aber das wollte ich hier gar nicht thematisieren, ändern kann ich es ohnehin nicht.

    Ich habe von Der Volkswagen Info-Hotline nach langen Rücksprachen die Aussage, es wird der BLP der Bestellung bestätigt werden. Letztlich sehe ich es so, dass der Hersteller den BLP festlegt, nicht das FA. Einen anderen BLP als den vom Hersteller bestätigten kann ich mir auch nicht aus den Fingern saugen. Das Fahrzeug, welches ich damals bestellt habe, gibt es so nicht mehr (Lack, Dashboard, Paketzusammenstellung), also vertraue ich auf diese Aussagen von VW und Dem Autohaus, da mir die Argumentation schlüssig scheint. Doof wird es wahrscheinlich, wenn das Auto noch genau so konfigurierbar wäre…


    PS: ich kenne auch niemanden, der berichtet hat, dass sein bestätigter BLP tatsächlich nach oben abgewichen wären. Nur Leute, die Angst davor haben, dass das passieren könnte (das schließt mich selbst ein)

    ich weiß nicht mehr genau, was ich gebastelt habe. Mein WoWa hatte ursprünglich nur einen 7-poligen Stecker, ich habe damals selbst eine 13-polige Leitung neu gezogen und einen 13-poligen Stecker nachgerüstet und am alten Golf lief bei mir Beleuchtung und Kühlschrank. Aber irgendwas war, ich glaube, es gab kein Schalt-12V, deswegen habe ich alles auf Dauerplus gelegt. Hatte einmal auf der Fähre vergessen, den Kühlschrank abzuschalten, da hat das "BMS" dann nicht mehr erlaubt, das Infotainment anzuschalten, weil die Batterie leer war...

    Aber wenn du sagst, dass Beleuchtung läuft, hört sich das doch schon erst einmal gut an, Beleuchtung und Pumpen wären mir am wichtigsten... und beim ABhängen muss ich dann mal schauen...

    Warum willst du während des Ladens des Autos den Wohnwagen weiter mit Strom versorgen? Also der Kühlschrank sollte die halbe Stunde locker durchhalten.

    ich habe überlegt, wenn wir Pause machen, wollen die Kids ihre 5-Minuten-Terrine essen und aufs Klo gehen. Wenn es dunkel draußen ist, wäre auch Licht nett. Gut im Sommer ist es bis 22:00 Uhr hell und spülen kann man auch mit Wasser aus der Wasserflasche. Wenn man länger steht, könnte man den Kühlschrank auf Gas anwerfen...

    Kommt gar kein 12V (abgesehen vom den Beleuchtungs-Pins hinten an? Eigentlich sollte ja auf Pin 9 Dauerplus und Pin 10 geschaltetes Plus anliegen. Für Klospülung und Licht ist geschaltet natürlich doof... na mal schauen, ich habe ja noch ein paar Monate...

    Ach so, die Überlegung war ja, wenn man abkoppeln muss beim Laden, dann kann man die halbe Stunde ja auch nutzen zum Kochen, etc...

    Hallo zusammen,


    kann ich davon ausgehen, das der 13-polige Stecker beim 12V Dauerplus so belegt ist wie bei meinem alten Golf Variant mit werksseitiger AHK? Ich bin mir nicht mehr sicher, ob ich damals am WoWa irgendwas umbasteln musste, damit ich Licht u. Klospülung nutzen konnte... Ich gehe davon aus, dass die 12V-Batterie weniger leistungsfähig sein wird als beim Diesel, andererseits nutze ich die 12V eigentlich nur für Licht u. Wasserpumpen u. Kühlschrank während der Fahrt...

    Bin weiterhin am überlegen, wie ich den Wowa am einfachsten mit Strom versorge, wenn man nachts zum Laden abkoppeln müsste. Wowa hat keine eigene Batterie, also vielleicht am einfachsten Starterhilfepack mit Anhänger-Strombuchse ausrüsten und dann anschließen?


    Grüße


    Sebastian