Beiträge von HerrVonBoedefeld

    Beim Leasing kommt von der VW Leasing ein Schreiben mit dem BLP mit dem Hinweis, dass dieser nicht rechtsverbindlich ist und auf Angaben des Lieferanten beruhen.

    aber wer kann dann rechtsverbindliche Aussagen zum Listenpreis treffen? Doch nur der Hersteller. Ich für meinen Teil habe meinen GTX mit blauem Dashboard bestellt, und das was jetzt konfigurierbar ist, hat ein schwarzes... Also gibt es mein Fahrzeug nicht mehr... basta... freue mich jetzt schon auf das Streitgespräch mit dem Prüfer.... X(

    Das Argument mit dem nicht mehr konfigurierbaren Fahrzeug hört sich gut an. Mal schauen was die Leasing dann als "offiziellen" Preis für die Versteuerung ausweist. Fahrzeug ist ohne Garantieverlängerung. Danke für Antwort

    Mein Händler meinte zu mir, es wird der BLP wie in der Bestellung bestätigt werden... Ich bin auch sehr gespannt und hoffe das Beste... naja ist ja noch ein Jahr hin... ;)

    Habe meinen GTX im Hinblick auf die 0,25% Versteuerung extra nur mit 58.000€ Bruttoliste konfiguriert. Durch die neue Preisstellung ab 08.06. bin ich jetzt bei fast 61.000€...

    aber es ist ja ab heute ein komplett anderes Fahrzeug mit anderen Paketen. Allein der schwarze Lack ist jetzt ein anderer mit einer anderen Bezeichnung... das Armaturenbrett ist jetzt auch nicht mehr blau sondern schwarz... damit ist das Fahrzeug, was du damals ausgewählt hast, heute gar nicht mehr konfigurierbar und es gibt keinen aktuellen Listenpreis mehr, sondern nur noch den vom Zeitpunkt der Bestellung. Also kann man auch keinen anderen Listenpreis ansetzen. (nach meiner unmaßgeblichen Auffassung).... Sind 58000 bei dir inkl. Garantieerweiterung oder zzgl.? Wenn auch nur ein gewähltes Paket in der Beschreibung eine andere Zusammensetzung enthält, ist es ja nicht mehr dein Ausstattungspaket. Ich bin mir sicher, dass die Bestellcodes für die Ausstattungen auch ab heute andere sind...

    Ist denn die Garantieerweiterung wirklich erforderlich? In meinem Fall ist Wartung und Verschließ ein zusätzliches Paket, was dann keine Auswirkung auf den BLP hat.

    es gibt ja auch die Garantieerweiterung als monatliche Zahlung mit Vertrag, den man nach der Zulassung erst abschließt. Ich denke, Wartung und Verschleiß ist wahrscheinlich nicht ganz günstig bei 5 Jahren / 150.000km... Und es gibt ja immer noch die Diskussion, ob Wartung und Verschleiß wirklich alle Defekte ersetzt, die über die Garantieerweiterung enthalten sind...


    die Diskussion über BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung ist wahrscheinlich hinfällig, da mit Änderung des Preises am heutigen Tag das Fahrzeug gar nicht mehr so konfiguriert werden kann, wie zum damaligen Zeitpunkt bestellt. (Farbe nicht mehr wählbar, Innenverkleidungen anders, usw.)

    dann braucht es jetzt nur noch irgendwo eine Quelle, dass die Garantieerweiterung tatsächlich nicht mit reinzählt... Meine Lohnbuchhalterin wollte es nicht zusichern und meinte, sie nehmen einfach den Schriebs vom Hersteller bzw. Autohaus, wo der BLP drauf steht. Aber der wird ja wahrscheinlich identisch zur Auftragsbestätigung aussehen, also Ausstattung 1,2,3 mit den jeweiligen Preisen, Fahrzeugsumme, fertig... Und ich befürchte, dann wird einfach unten die Fahrzeugsumme benutzt werden...

    also brauche ich mir keine Sorgen machen um die 0,25% bei Auslieferung irgendwann 2023 wegen der evtl. BLP-Erhöhungen (ist noch Platz für 5,9% Erhöhung?)


    E219TN, RD1, 0E0E, KC, 1M6, PA2, PBN, WD3, WPW

    56705,00 EUR


    und dann noch

    Umweltbonus YCR -2975,00 EUR, Garantieerweiterung AS9 2180,00 EUR, Händlerauslieferung Überführung 990,00 EUR

    gesamt mit Garantie, Umweltbonus, Überführung 56900,00 EUR

    Der von VW eingerechnete Rabatt in Höhe von z. B. 2500€ muss später auch noch zum Listenpreis hinzugerechnet werden! Und du kannst dann bis 61199 Euro kommen, weil immer abgerundet wird.

    Umweltbonus habe ich mir auch so gedacht... aber warum 61199€? Habe im EStG wirklich explizit die Schwelle 60.000€ für die 0,25% gefunden:


    EStG §6 (1) 4.3.

    bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031 nur zu einem Viertel anzusetzen, wenn das Kraftfahrzeug keine Kohlendioxidemission je gefahrenen Kilometer hat und der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60 000 Euro beträgt,

    Hallo Forum,


    bin gerade über selbiges Thema gestolpert, da ich meinen ID.4 auch auf knapp 60.000€ konfiguriert und bestellt habe und jetzt über das Thema BLP zum Zeitpunkt der Erstzulassung (0,25%-Regel) gestolpert bin.

    Hierzu 2 Fragen: Ist es richtig, dass die mit konfigurierte Garantieerweiterung kein Ausstattungsmerkmal ist, was in den BLP für die Betrachtung des geldwerten Vorteils hineingerechnet wird? Ebenso die Überführungs- und Zulassungskosten? Dann hätte ich noch etwas Spielraum, anderfalls würde ich ggfs. die Garantieerweiterung rausnehmen lassen und separat abschließen.

    2. Wenn es eine Preiserhöhung geben wird, werden doch sicherlich die Ausstattungspakete umbenannt und bekommen einen neuen Preis. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das alte Paket einen neuen Preis bekommt. In diesem Falle gibt es ja keinen anderen BLP zum Zeitpunkt der Neuzulassung, da die Konfiguration, die ich jetzt gewählt habe, zum Zeitpunkt der Zulassung gar nicht mehr konfigurierbar wäre und somit nur der BLP zum Zeitpunkt der Bestellung existiert. Wie seht ihr das?


    VG


    Sebastian