Nö. Ein Recht auf Wandlung besteht nur bei schwerwiegenden Fehlern. Insofern ist längst nicht alles was du genannt hast ein solcher Grund.
"Schwerwiegend" ist übrigens so etwas wie: "Auto fährt nicht mehr" oder "Auto verbraucht deutlich mehr als angegeben".
Ein zeitweiliger Ausfall des Infotainments z.B., bei dem das Auto immer noch fahrtüchtig ist, gehört nicht dazu. Eine Anzeige der Nachrichten zum Lesen während der Fahrt ist zusätzlich grober Unfug meiner Meinung nach - die Augen gehören auf die Straßen und nicht zum Lesen irgendwelchen Krams. Entweder man lässt sich die Nachricht dann vorlesen ("Siri, lies mir meine Nachrichten vor" - funktioniert ganz hervorragend) oder man lässt es.
Es reichen auch schon mehrere kleine Mängel - siehe hier: https://autokaufrecht.info/200…ei-vielzahl-von-maengeln/
Mit Lesen der Nachricht meinte ich natürlich vorlesen lassen aber wenn ich nicht weiss von wem die neue Nachricht kam, da die Notification nur als 1/4 Notification Block am unteren Displayrand zu sehen ist - funktioniert es nunmal nicht