Beiträge von Alter Fritz

    In den Release Notes stand, dass die Kamera überarbeitet wurde und jetzt stabiler und schneller sei. Es muss aber auch anderen Sachen gearbeitet worden sein, denn es gibt Verhaltensänderungen. Leider bin ich bei dem neuen Bug mit dem Ladeort noch nicht dazu gekommen zu testen, ob das Löschen + Neuanlage des Ladeorts den Fehler behebt.

    Dann ließ mal den Thread vom Alter Fritz weiter oben und Weitere, da wird darüber spekuliert ob das Zeichen als Ersatz für das E-Kennzeichen zu verwenden, bzw. zulässig ist. ;)

    Ich bezog mich dabei auf Fahrzeuge mit ausländischer Zulassung. Für deutsche gibt es den Unsicherheitsfaktor: Steht die Plakette der deutschen Plakette gleich oder dem Kennzeichen? Wenn nur der Plakette, gilt sie an deutschen Fahrzeugen nicht, da es für diese keine deutsche Plakette gibt. Ich finde da den Rechtstext uneindeutig bzw. interpretierbar.

    Ich habe einen fiesen Bug in 3.2.1 gefunden, der in 3.2.0 noch nicht existierte. Könnt Ihr den nachvollziehen oder macht nur meiner das?


    Bedingungen: Batterieschonung ist an (= automatische Rückstellung auf 80% beim allgemeines Laden, gilt nicht für Ladeorte)

    Ladeort angelegt, Fahrzeug am Ladeort geparkt. Im Ladeort die maximale Ladung auf einen Wert größer 80% eingestellt (bei mir 100%).


    Wird die Ladung beendet wurde bei 3.2.0 korrekterweise die Einstellung des Ladeorts nicht beeinflusst. Jetzt mit 3.2.1 wird dagegen auch der Ladeort auf 80% zurückgesetzt (und da reicht auch das "Beenden" durch die PV-Steuerung, sobald ein SOC von 80% erreicht oder überschritten ist). Was die Funktionalität des Ladeorts konterkariert und auch der Beschreibung der Funktion widerspricht.

    Wird Zeit, dass die EU hier reagiert.

    Die Umstellung wird eine Reaktion darauf sein, dass die Regulierung eingegriffen hat. Die sagt nämlich, dass die Ladekosten an Kartenausgeber nicht nach oben von denen für Endkunden abweichen dürfen und auch nur beschränkt nach unten. Ich tippe darauf, dass die Kosten im Roaming seitens EnBW 1:1 durchgegeben werden, man also mit der EnBW-Karte im Roaming zukünftig genau das zahlt, was auch Ad hoc kassiert wird. We will see...

    Bei mir kein Unterschied zu vorher.

    Wie ich aber schon schrieb (ich glaube im 3.2-Thread): Am Tag des Updates, also während das Update vermutlich runtergeladen wurde, hatte das Infotainment nicht bzw. nur extrem stark verzögert reagiert, was sich sogar auf die Sensortasten unterhalb des Displays auswirkte.

    Vielleicht ist bei Euch im Update irgendwas hängen geblieben (z. B. die Rückmeldung an die VW-Server), sodass das Fahrzeug immer wieder Daten runter- oder rauflädt und sich damit selbst ausbremst?


    Wird das Update bei Euch noch beim Belgier oder der australischen Website angezeigt? Bei mir war es nach erfolgreichem Update sofort* verschwunden.


    * Update tagsüber eingespielt, habe am nächsten Tag dann nachgeschaut. Von daher kann "sofort" auch "über Nacht" bedeuten

    Und wieder der NDR / Tagesschau: Elektroauto brennt aus, Eltern sterben, Kind schwer verletzt im Krankenhaus. Tragischer Fall, dennoch ist die Antriebsform vollkommen egal, der Unfall und der Brand währen beim Benziner oder Diesel vermutlich genauso passiert. Kein Wort im Artikel zur Brandursache, am Wahrscheinlichsten ist heutzutage tatsächlich das Kühlmittel der Klimaanlagen.

    Seltsam - bei mir kein einziger Fehler, nach dem Update wurde nur die Internetverbindung kurz getrennt und wieder hergestellt. Völlig unspektakulär alles

    Bei mir nur die übliche Meldung "Kurvenlicht" nach dem Update, welche aber schon nach wenigen Sekunden (und sogar vor dem Losfahren) verschwunden ist.

    Was mir aber einfällt: Der Download selbst hatte im Vorfeld dazu geführt, dass das Entertainment nicht mehr auf Tasten reagiert hat. Weder auf dem Monitor, noch die Sensor-Tasten darunter gingen. Ob das Zufall war oder mit dem Update-Download in Verbindung steht, weiß ich aber nicht.

    Nein, es reicht an der Frontscheibe. Es ist ausrücklich im Gesetz geregelt, dass die EU-Plaketten gemäß den nationalen Normen des anderen EU-Lands gelten. Genauso E-Kennzeichen von EU-Ländern (genauer: Allen Ländern des Wirtschaftsgebiets, da gehören neben der EU auch andere, wie Norwegen, dazu).