Tja, bisher muss man wohl weiterhin vom Fazit des bekannten Nextmove-Videos (
Bisher habe ich noch keine methodisch saubere Untersuchung zu Gesicht bekommen, die etwas anderes sagt. VW hält sich seither auch sehr bedeckt, als Fahrer eines ID.3 erhält man keine Informationen, unter welchen Bedingungen die Wärmepumpe irgendetwas tut. Möglicherweise ist das ziemlich laute Geräusch beim Vorwärmen vor dem Start, wenn man das per App hinbekommt, ein Zeichen, dass sie sich dabei irgendwie nützlich macht. Aber auch das scheint keiner genau zu wissen. Also, als jemand, der das gute Stück auch zusätzlich geordert hat, finde ich das schon sehr enttäuschend.
Mag sein, dass man vor Gericht mit einer Klage keinen Erfolg hätte. Nehmen wir das einmal an, ist die begrenzte Rückzahlung möglicherweise trotzdem ein Versuch, eine Klagewelle abzublocken, die selbst im Erfolgsfall für VW doch jede Menge unschöne Publicity bedeuten würde.
Wenn zu der Rückzahlung eine effektivere Ansteuerung mit spürbarem Nutzen dazukäme, wäre ich mit der Angelegenheit einverstanden. Wenn nicht, eher nicht.