cool, dass es bei dir auch geklappt hat und der Umbau so flott lief.
Schade, dass die StVZO nach wie vor nur ein Lenkrad vorsieht. So ein Sidestick links oder rechts (je nach Wahl) wäre um Längen besser für alle
cool, dass es bei dir auch geklappt hat und der Umbau so flott lief.
Schade, dass die StVZO nach wie vor nur ein Lenkrad vorsieht. So ein Sidestick links oder rechts (je nach Wahl) wäre um Längen besser für alle
Die STVO regelt nicht die Gültigkeit der Zulassung bzw. der ABE. Dafür ist die StVZO zuständig.
Und ob dein Text oben ein Fullquote ist oder selber geschrieben hast du nicht beantwortet. So kommen wir nicht weiter. Hör bitte auch auf, Dinge kontextlos an meine Pinnwand zu posten - wenn du mir eine private Nachricht schicken willst, gerne per Konversation.
...oder bei Winterreifen "max 140km/h"...
Limburg ist zu weit weg, aber wir sind gerade auch schon am Planen dran - aber mit Papier
Neulich war vor mir ein Rechtsabbieger, da kein Gegenverkehr da war, habe ich kaum gebremst (ich hatte vor auszuweichen, wenn die Person nicht schnell genug abbiegt) - da fing die Karre dann doch das rote Feuerwerk an.
Hat jemand von euch technische Daten, ab wann die Systeme auslösen müssten? (Also welcher Diff-Geschwindigkeit und so)?
nee das bringt natürlich nicht viel, ich würde daher auch einen anderen Ladeziegel vorziehen, wie den Juice Booster oder nen Go Echarger, klar die sind deutlich teurer, aber auch flexibel einsetzbar
Den Go-Echarger kann man sich aktuell in der variante Homefix durch KfW 440 fördern lassen.
Nach der Zweckbindungsfrist kann eine Elektrofachkraft den dann umbauen, dass man ihn auch mobil nutzen kann.
Ich habe mich im Internet schlau gemacht.
Zu meinem Träger habe ich soeben vom Händler (Fahrradzubehör) folgende Mail erhalten.
Die Antwort der Volkswagen AG auf meine gestrige Mail steht noch aus.
Hast du den Text, den du oben gepostet hast, selber geschrieben oder aus dem Internet kopiert?
Falls letzteres: Wie ist der Link?
Ich steige hier aus der Diskussion aus. Ohne Fachanwaltlichen Rat (oder genauen Einblick in die (Typ-)Genehmigung ergibt es keinen Sinn - und was irgendwelche Fachhändler irgendwem per Mail schreiben interessiert doch vor Gericht am Ende eh nicht. Es wäre schön, wenn mal jemand einen Anwalt direkt oder über z.B. den ADAC fragen könnte. Bis dahin: EOD für mich.
Bei einem Kupplungsträger - hier Fahrradträger - handelt es ich um ein Transportgestell, das am hinteren Teil des Fahrzeuges befestigt. Für die Zulassung im Straßenverkehr gilt die Straßenverkehrsordnung. Die besagt, dass zu jederzeit die Sichtbarkeit von lichttechnischen Einrichtungen wie Blinker, Rückleuchte sowie das Nummernschild gegeben sein muss. Alle angebotenen Fahrradträger haben in der Regel eine ABE, eine allgemeine Betriebserlaubnis. Diese ABE sollte im Fahrzeug mitgeführt werden.
Es sind alle Träger erlaubt, die keine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellen. Durch die ABE des Trägers wird sichergestellt, dass alle sicherheitstechnischen Anforderungen des Radträgers geprüft wurden.
Als Nutzer müssen Sie darauf achten, dass der Träger ordnungsgemäß angebracht wird, die Traglast des Trägers und die Stützlast der Anhängerkupplung und die maximale Nutzlast des Fahrzeuges nicht überschritten wird.
Selbst geschrieben?
Kann VW im Bordbuch eine Einschränkung definieren oder müsste diese vielmehr in der Abnahme vermerkt sein?
Hast du da nähere Links zu? Also welche Norm hast du da zitiert?
PS: Nevermind, das war wohl eine eigene Zusammenfassung des §19 StVZO, Abs 3, Satz 2. Dort heißt es dann nämlich
Werden bei Teilen nach Nummer 1 oder 2 in der Betriebserlaubnis, der Bauartgenehmigung oder der Genehmigung aufgeführte Einschränkungen oder Einbauanweisungen nicht eingehalten, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
Da steht kein Handbuch. Deswegen fragte ich schon oben, ob mal jemand nach der konkreten Genehmigung gefragt hat. Es könnte jemand auch mal zum KBA gehen und nach der Genehmigung fragen.
Oder das über einen Anwalt klären lassen.
Das führt doch zu nichts, wenn wir hier nicht die Genehmigung haben.
PPS: Ist jemand ADAC-Mitglied? Hat jemand Lust, das einfach mal dem Treppenlift-Magazin der ADAC Motorwelt als Thema vorzuschlagen und um Beantwortung zu bitten?
Wer sparen will, muss derzeit leiden. In diesem Fall habe ich 5 Apps und 3 Ladekarten.
Hat mir gestern mein Nachbar auch verklickern wollen von wegen "Ladekartenchaos" und ob ich auch 20 Karten hätte.
Hab ihm gesagt, dass 1 oder 2 reichen würden. Und bei Benzinern ist es, wenn man Bonuspunkte sammelt um 2 Cent zu sparen, ja auch nicht anders...
Hab auch einen Tipp: Geh damit zum Autohaus. Die sollen den Ziegel einmal mit deren Verlängerungskabel und einem anderen Auto ausprobieren und dann dir einen neuen geben.
Du hast Gewährleistung.
Kuiil, du hast einen komischen Schreibstil, dem ich kaum folgen kann und gehst auf die Gegenargumente nicht ein. Was das ohmsche Gesetz hier zu suchen hat, wenn es um die Akkukapazität geht, verstehe ich nicht. Aber bitte erkläre es nicht.
Bitte keine Vollzitate aus dem Internet. Gibt Probleme.
Konzentriere den Artikel lieber auf das, was interessant ist und gib dann einen Link.
Dein Pro Performance hat 62kWh Brutto und 58kWh netto. Also weniger als 10%.
Der Pure hat 55/45. Da ist deutlich mehr Reserve, sowohl prozentual als auch absolut.
Bitte beachten, dass zusätzlich zur Stützlast auch der Schwerpunkt durch das Schild vorgegeben ist.
Wir werden OT: Aber da bringt die DSGVO Vorteile für den Kunden: gehen dir Daten verloren, MUSST du das innerhalb von 72h den Aufsichtsbehörden melden und in Absprache dann auch den betroffenen Kunden. Da sind wir endlich so weit.