Beiträge von TRAIN_SG

    Nicht beirren lassen. In welchem Jahr wurde die Elektroinstallation erstellt? Installationen aus den 90er machen hier kaum Probleme, da in der Regel Drehstromeinspeisung vorhanden ist. In den 60er wurden im Wohnungsbau überwiegend Einphasenaufteilung für die einzelnen Wohnungen vorgenommen.

    1. Schritt: Prüfen der Art des Stromzähler (Wechsel oder Drehstrom)

    2. Schritt: Ist ein Drehstromzähler vorhanden, welche elektrische Verbraucher sind angeschlossen. Falls E-Herd ( Anschlussleistung in der Regel 11kW) und elektrischer Durchlauferhitzer (i. d. R. 18 kW bzw. 21 kW) ist der Anschluss und Betrieb einer Ladeeinrichtung für E-Autos bis 11 kW, egal ob fest oder mobil, kein Problem.

    3. Schritt: Mit Elektriker des Vertauens die Installation einer Wallbox oder einer (blauen=16A) CEE Steckdose absprechen. Entweder selbst oder über den Elektriker dem Netzbetreiber den Betrieb einer 11 kW Wallbox oder mobilen Ladeeinrichtung anzeigen. Es muss keine Rückantwort des Netzbetreibers bzw. Genehmigung vorliegen.

    4. Schritt: Elektriker führt die Arbeiten, natürlich fachgerecht, aus. FERTIG


    War bei mir ähnlich. Weil bereits eine Wallbox am bestehenden Hausanschluss vorhanden war, wollte der Netzbetreiber die Installation untersagen. Ich habe den Netzbetreiber auf die rechtliche Grundlage hingewiesen und angedroht, nach Fristablauf ( 3 Tage) die Installation einer Wallbox umzusetzen. Gleichzeitig habe ich den Netzbetreiber darauf hingewiesen, dass ich mit meiner E-Mail der Anzeigepflicht einer 11 kW Wallbox nachgekommen bin. Den Hersteller der Wallbox werde ich nach Abschluss der Arbeiten nachreichen. Besondere Formulare der Netzbetreiber sind bei der Anzeigepflicht nicht zwingend erforderlich. Drei Tage später hat der Netzbetreiber die erforderlichen Arbeiten an den örtlichen Elektriker beauftragt. In diesem Auftrag war auch die Wallbox des Netzbetreibers enthalten. Zwei Wochen später war die Wallbox an meinem TG-Stellplatz einsatzbereit und wartet nun auf das E-Auto.

    War bei mir auch so. An unserem Haus schluss war von einem anderen Eigentümer bereits eine Wallbox installiert. Der Netzbetreiber wollte die Installation der Wallbox nicht durchführen. Nach etwas Emailverkehr und Fristsetzung wurde die Wallbox installiert und ist betriebsbereit. Ich habe bei der Fristsetzung den Netzbetreiber auf ie gesetzliche Grundlage hingewiesen und dass ich bis 11 kW nur eine Anzeigepflicht und keine Genehmigungspflicht besteht. Für den Fall, dass sich der Netzbetreiber nicht positiv innerhalb der gesetzten Frist äußert, habe ich schon einmal proforma die Anzeige einer Installationserweiterung mit einer 11 kW Wallbox angezeigt. Nach der Installation dieser werde ich den Hersteller der Wallbox nachreichen. Hat gewirkt, einen Tag vor Fristablauf kam die positive Rückmeldung und die Beauftragung der erforderlichen Elektro Installation über den örtlichen Elektriker. Jetzt alles in Ordnung, was fehlt ist noch der ID.3 und das Problem mit den Lieferzeiten