Beiträge von T-Rack

    Mich würde interessieren, ob es generell Sinn macht, VW in Verzug zu setzen. Könnte man dann nicht Schadenersatz fordern für

    1. Differenz zwischen verausgabten Benzinkosten und vergleichbaren Kosten mit E-Auto

    2. Kosten für Servicekosten des bisherigen Wagens, die entstanden sind, wegen verlängerter Haltedauer

    3. Ggf. Verlust der BAFA-Prämie nach dem 31.12.2021, falls die Politik sich doch nicht auf eine Verlängerung einigt

    Das ist hier mehrfach im Forum diskutiert worden.

    Ich bin kein Jurist, und dies ist keine Rechtsberatung, aber so sollte es sein:


    1. Du kannst Deinen Vertragspartner (in der Regel VW oder VW Leasing) 6 Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins in Verzug setzen und eine Nachfrist von 14 Tagen für die Erfüllung des Kaufvertrags setzen.


    2. Danach kannst Du den Vertrag außerordentlich kündigen oder Schadenersatz verlangen


    3. In Deinem Vertrag ist in den AGBs geregelt, wie hoch der Schadenersatz ist. Bei mir sind das 3% des Kaufpreises.

    Ich weiß allerdings nicht, ob die 3% pauschal bezahlt werden, oder ob der Schaden (bei mir z.B. 2,5 Monate Mietwagen) nachgewiesen werden muss.

    Das kläre ich dann, wenn ich mein Fahrzeug Ende des Monats endlich bekomme.


    Good Luck!

    So, jetzt bin auch ich an der Reihe!

    Am 30.11. hole ich meinen ID.4 in Wolfsburg ab.


    Bestellt hatte ich ursprünglich am 13.01. einen einen "Max" in Vollausstattung mit Wärmepumpe in mangangrau

    Am 15.06 habe ich dann die Bestellung ändern können in einen "PRO Performance" ebenfalls mit allen Extras, jedoch ohne Wärmepumpe.


    Durch die Änderung konnte ich die Innenausstattung auf "schwarz" ändern, was mir sehr wichtig war. Mit dem braunen Dashboard hatte ich von Anfang an meine Probleme - ich weiß, Geschmacksache, aber mein Geschmack war es nicht.

    Durch den Wegfall der Wärmepumpe bin ich mit dem Listenpreis knapp unter 60K geblieben, was einen erheblichen Steuervorteil für mich bedeutet.


    Letztendlich habe ich dann doch über 10 Monate gewartet.

    Das steht auf der BaFa-Seite:

    • Das Fahrzeug muss im Inland mindestens sechs Monate auf die Antragstellerin/den Antragsteller erstzugelassen sein.
    • Im Falle des Leasings erhöht sich die Mindesthaltedauer bei einer Leasingdauer von 12 Monaten bis einschließlich 23 Monate auf 12 Monate
    • und bei über 23 Monaten auf 24 Monate.

    Für Gebrauchtwagen gilt:

    • Ein Gebrauchtfahrzeug kann nur durch den BAFA Umweltbonus gefördert werden, wenn das Fahrzeug nicht bereits als Neuwagen gefördert wurde. Der Umweltbonus kann also für förderfähige Fahrzeuge nur einmal beantragt und bewilligt werden.

    Das habe ich heute hierzu auf T-Online gefunden:


    Ob Sie den Vertrag widerrufen, also von ihm zurücktreten können, hängt von den Vertragsbedingungen ab, so der ADAC. "Wichtig ist, ob ein verbindlicher oder ein unverbindlicher Liefertermin vereinbart wurde." Allerdings geben nur wenige Autoverkäufer einen verbindlichen Termin für die Lieferung des Neuwagens an. Das hat laut ADAC einen Grund: "Dadurch würden sie bei Überschreitung des Termins sofort in Lieferverzug geraten", erklärt Klaus Heimgärtner, Rechtsanwalt beim ADAC. Aus diesem Grund erhalten Kunden lediglich einen unverbindlichen Liefertermin. "Diese dürfen vom Händler – nach den üblichen Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) – um sechs Wochen überschritten werden."

    Wurde das Fahrzeug zu dem benannten Zeitpunkt und sechs Wochen darüber hinaus nicht geliefert, müssen Sie als Kunde das jedoch nicht hinnehmen. Sie haben dann die Möglichkeit, den Händler schriftlich dazu aufzufordern, das Auto auszuhändigen. In dem Zuge ist es auch möglich, den Kaufpreis um maximal fünf Prozent zu reduzieren – als Schadensersatz.

    Alternativ können Sie den Vertrag widerrufen. Wichtig dabei ist, dass der Händler zwei Wochen nach Ablauf der 6-Wochen-Frist noch immer nicht das Fahrzeug liefern konnte.

    Hey, das ist auch alles nachvollziehbar was T-Rack beschrieben hat. Bis auf den einen Punkt dass eine unbestimmte Frist anscheinend nicht zur Mitte eines Monats abläuft...

    Bei mir schon.

    In meinem Schreiben an VW habe ich nach vorheriger Rücksprache den Verzug auf Mitte des Monats gesetzt und VW hat dies so akzeptiert. Die Nachfrist von 14 Tagen ist verstrichen, und jetzt habe ich Anspruch auf Schadenersatz bis 5% des Kaufpreises - auch bei Leasing. Der Schaden muss natürlich nachgewiesen werden, pauschal zahlt VW nicht.

    Da man mir kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellen konnte, werde ich mindestens meine Mietwagenkosten als Schadenersatz geltend machen können.


    Aber noch einmal: Dies ist mein ganz persönlicher Fall, ob dieser als Blaupause für jeden Fall geht, sollte sicherheitshalber jeder für sich juristisch abklären.

    Ich finde deine Aussagen unglücklich.

    Hast du eine Quelle für dein gewähltes Beispiel bezüglich "Mitte des Monats"?


    Natürlich sollte man ein Internetforum nicht als Ersatz für eine Rechtsberatung sehen, aber wenn man sich derart "aus dem Fenster lehnt" wie du, dann sollte es auch ein wenig Substanz haben.

    Ich lehne mich ganz und gar nicht "derart" aus dem Fenster - mit Verlaub, diese Aussage ist eine Frechheit!

    Was erwartest Du?

    Du beziehst Dich auf meinen Post, in dem ich lediglich meinen ganz persönlichen Fall dargelegt habe, in der Hoffnung, dem einen oder anderen hier im Forum einen Tipp zu geben, wie man verfahren könnte. Ist das nicht auch der Sinn dieses Forums?

    Was Du dann mit meinem Tipp machst, bleibt allein Dir überlassen,

    Da jeder Fall individuell zu betrachten ist, habe ich Dir empfohlen, Deine persönliche Situation durch eine Rechtsberatung abzusichern.

    Der unverbindliche LT war August. Nach Ablauf von weiteren 6 Wochen (also nun Mitte Oktober) hat man m.W. Anspruch auf eine Form des Schadensersatzes. Dein Händler muss selbst erst einmal keinen Wagen zur Verfügung haben, aber als Vermittler sollte er sich darum kümmern, dass VW dies tut. Wie dies letztlich zwischen VW und dem AH gehandhabt wird, sollte nicht dein Problem sein.

    6 Wochen nach Überschreiten des unverbindlichen Liefertermins (wenn kein genauer Liefertag angegeben ist - z.B. nur Oktober - gilt Mitte des Monats als unverbindlicher Termin) kannst Du den Händler in Verzug setzten verbunden mit der Aufforderung, das Fahrzeug nunmehr nach einer Nachfrist von 14 Tagen zu liefern.

    Danach kannst Du Schadenersatz in Höhe von 5% des Kaufpreises geltend machen.