Mich würde interessieren, ob es generell Sinn macht, VW in Verzug zu setzen. Könnte man dann nicht Schadenersatz fordern für
1. Differenz zwischen verausgabten Benzinkosten und vergleichbaren Kosten mit E-Auto
2. Kosten für Servicekosten des bisherigen Wagens, die entstanden sind, wegen verlängerter Haltedauer
3. Ggf. Verlust der BAFA-Prämie nach dem 31.12.2021, falls die Politik sich doch nicht auf eine Verlängerung einigt
Das ist hier mehrfach im Forum diskutiert worden.
Ich bin kein Jurist, und dies ist keine Rechtsberatung, aber so sollte es sein:
1. Du kannst Deinen Vertragspartner (in der Regel VW oder VW Leasing) 6 Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins in Verzug setzen und eine Nachfrist von 14 Tagen für die Erfüllung des Kaufvertrags setzen.
2. Danach kannst Du den Vertrag außerordentlich kündigen oder Schadenersatz verlangen
3. In Deinem Vertrag ist in den AGBs geregelt, wie hoch der Schadenersatz ist. Bei mir sind das 3% des Kaufpreises.
Ich weiß allerdings nicht, ob die 3% pauschal bezahlt werden, oder ob der Schaden (bei mir z.B. 2,5 Monate Mietwagen) nachgewiesen werden muss.
Das kläre ich dann, wenn ich mein Fahrzeug Ende des Monats endlich bekomme.
Good Luck!