Jetzt hat sich VW monatelang auf das BMK ausgeredet. Letzte Woche habe ich vom BMK folgende Info erhalten:
eine Softwareänderung, die genehmigungsrelevante Systeme beeinflussen kann, ist eine Änderung, die gem. § 33 KFG vom Zulassungsbesitzer angezeigt werden muss. Porsche Österreich ist an das BMK mit der Frage herangetreten, wie gegenständliches Softwareupdate zu behandeln ist. Die Frage konnte mittlerweile geklärt werden, sodass aus Sicht des BMK bereits mit der Ausrollung des Updates begonnen werden kann.
Jetzt darf VW also, will aber nicht mehr?
Nachdem ich innerhalb von 15000km bereits die 2. Windschutzscheibe benötige (hatte ich noch bei keinem anderen Auto) hätte ich das gerne mit dem Software Update und ev. Zellentausch kombiniert.