Erfahrungen mit Wandlung bzw. vorzeitigem Leasingende

  • Hallo in die Runde,


    ich wollte fragen, ob jemand von euch ganz allgemein Erfahrung bei VW gemacht hat, bezüglich einer Wandlung.

    Hintergrund ist, dass mein GTX schon wieder seit über zwei Wochen in der Werkstatt steht, diesmal geht die Fahrertür nicht auf bzw zu. Zuvor hatte ich schon mehrere Werkstattaufenthalte wegen aller möglichen Probleme, die teilweise nach wie vor nicht gelöst sind. Viele Fehler treten auch sporadisch auf, ich kann die also nicht vorführen.

    Ich habe bereits mit meinem Händler gesprochen, ob es denn möglich wäre, vorzeitig aus dem Leasingvertrag rauszukommen, von mir aus auch unter der Bedingung, einen neuen ID (7?) zu leasen. Ihm seien da aber wegen des Agenturmodells die Hände gebunden. Die einzige Möglichkeit wäre eine Wandlung anzustreben. Dafür müsse der ID wegen dem gleichen Problem drei Mal in der Werkstatt gewesen sein und das Problem danach immernoch nicht behoben sein. Das ist aber mit ganz vielen "wenn" und "ob" verbunden, klingt also mehr als fraglich, ob dabei etwas rauskommt. Vorteil wäre, dass ich nicht mehr an VW gebunden wäre. Wobei ich einem neuen ID nicht abgeneigt wäre, denn grundsätzlich mag ich mein Auto. Wenn halt nicht dauernd irgendwas nicht funktionieren würde.


    Das Leasing läuft drei Jahre und gerade ist ziemlich genau Halbzeit.

    ID4 GTX 08/22

  • Genau dokumentieren, wie viele Probleme es über welche Zeiträume gab, wie lange das Auto nicht zur Verfügung stand und am besten auch einen Rechtsanwalt zu rate ziehen - nicht, um da gleich mit der Tür ins Haus zu fallen, sondern um einmal die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären.

  • Einen ähnlichen Fall gibt es in Nachbarthread.


    Ich denke Du musst erst an den Kaufvertrag ran - > Nachbesserung/Nacherfüllung BGB.


    Ob und wie der Leasingvertrag gekündigt werden kann solltest Du in dem Leasingvertrag nachlesen.

    Es gibt da in der Regel kein Exit - deswegen die Vorgehensweise den Leasinggegenstand zu eliminieren...

    Ausnahmen sind im Vertrag nachzulesen.


    Plan B: Leasinggesellschaft anrufen und eine Auflösungssumme zum Wunschtermin berechnen lassen. Die Leasinggesellschaft MUSS Dich rauslassen, KANN es aber...

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