Hi,
wird die Batteriegarantie eigentlich auf dem Zweitbesitzer übertragen?
Auf dieser Seite: https://www.volkswagen.de/idhu…_im_Markt_Deutschland.pdf
steht "Der Garantiegeber gewährt dem Käufer eines fabrikneuen elektrisch betriebenen BEV- oder PHEV-
Fahrzeuges eine Garantie für die Hochvoltbatterie hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit für
acht Jahre bzw. für die ersten 160.000 km, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Diese Garantie umfasst
nicht einen etwaigen Verlust des Netto-Batterieenergieinhalts der Hochvoltbatterie (siehe hierzu die
gesonderte Netto-Batterieenergieinhaltsgarantie für BEV-Fahrzeuge unter Ziffer C.2)."
Da steht je immer explizit "Käufer eines fabrikneuen".
Gibt es dazu irgendwie belastbare Infos?