Batteriegarantie bei Gebrauchtwagen

  • Hi,

    wird die Batteriegarantie eigentlich auf dem Zweitbesitzer übertragen?

    Auf dieser Seite: https://www.volkswagen.de/idhu…_im_Markt_Deutschland.pdf


    steht "Der Garantiegeber gewährt dem Käufer eines fabrikneuen elektrisch betriebenen BEV- oder PHEV-
    Fahrzeuges eine Garantie für die Hochvoltbatterie hinsichtlich aller Mängel in Werkstoff und Werkarbeit für
    acht Jahre bzw. für die ersten 160.000 km, je nachdem welches Ereignis zuerst eintritt. Diese Garantie umfasst
    nicht einen etwaigen Verlust des Netto-Batterieenergieinhalts der Hochvoltbatterie (siehe hierzu die
    gesonderte Netto-Batterieenergieinhaltsgarantie für BEV-Fahrzeuge unter Ziffer C.2)."


    Da steht je immer explizit "Käufer eines fabrikneuen".


    Gibt es dazu irgendwie belastbare Infos?

  • dem Käufer eines fabrikneuen elektrisch betriebenen BEV

    Das gilt also auch nicht für Haldenfahrzeuge? (Z. B. 1st Modelle);)

    Typ: ID.3 Pro Performance "tech" 209*10Exp6 kg*m²/s² mit Fahrradträger, 18 Zoll Stahlfelgen (Sommer und Winter), Wärmepumpe, abgeholt 23.12.20

    Farbe: Makena-Türkis Metallic
    Softwarestand: 0783; 30.03.21: 0792; 22.09.21: ID 2.3 26.08.2022: 0912 07.07.2023: 3.2

    VW Äpp auf div. Androids


    ID. Charger Connect (seit 30.12.20 läuft leise und ohne Probleme über LTE im Netz, seit 19.12.21 auf ID Charger Pro gepimpt)

  • Etwas weiter oben steht:


    "Übertragung der Garantie

    Für den Fall der Veräußerung des Fahrzeugs stimmt der Garantiegeber der Übernahme des Garantievertrags

    durch den Neuerwerber zu. Der Neuerwerber tritt an die Stelle des Garantienehmers und kann die Rechte

    aus der Garantie in dem Umfang geltend machen, in dem sie zum Zeitpunkt der Übernahme bestehen."

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