Volle Förderhöhe in 2023

  • Hallo zusammen,


    das Thema der von VW garantierten Förderhöhe in 2023 wird in ID-übergreifenden Threads aktuell heiß diskutiert. Um einen einheitlichen Informationsaustausch in Bezug auf dieses Thema zu ermöglichen, habe ich nun diesen "Thema" erstellt.


    Bis dato ist das von VW veröffentlichte Schreiben, welches hier im Forum zu finden ist, mit Sicherheit einigen bekannt. Hier teilt VW mit, dass für alle ID-Modelle, welche einen "ersten bestätigten Liefertermin im Kalenderjahr 2022" erhalten haben und die Auslieferung bzw. Zulassung jedoch erst im Jahr 2023 erfolgen wird, neben dem Herstelleranteil auch die für das Jahr 2022 gültige Höhe der BAFA-Prämie garantiert wird.


    Im Forum wird vor allem über die Äußerung "erster bestätigter Liefertermin im Kalenderjahr 2022" diskutiert sowie die Frage, ob diese Garantie auch für IDs besteht, welche im Jahr 2021 bestellt wurden.


    Ich freue mich auf einen regen Austausch :)

    Modell: ID.4 Pure Performance - Kings Red Metallic - 125 kW - 52 kWh

    Sonderausstattung: Winterräder - Assistenzpaket - ACC - Florence Braun - Komfortpaket - Max. DC - Wärmepumpe

    Bestellt: 04.03.2022

    Komm. Nr.: AK5XXX

    Liefertermin: 4 Quartal 2022, April/Mai 2023

    FA Emden: 02.12.2022

    Details weg: 24.01.2023

    FIN: 01.02.2023

    Abholung beim Händler: 19.04.2023

  • Für alle vor 2022 bestellten IDs sollte sich VW noch was zusätzlich als „Entschädigung“ einfallen lassen. Nicht einmal das Nichtanwenden dieser „Kulanz“ für die 2022 bestellten Autos wäre ein weiteres Armutszeugnis in Sachen Kundenorientierung.


    Zählt eine bestätigte Lieferwoche in 2022 auch? Die habe nämlich ich erhalten. Oder muss der Liefertag explizit genannt werden? Hat das VW überhaupt so bei Auftragsbestätigungen gemacht. Bei mir ist es ein privat geleaster Auftrag.

    ID.4 Pro Performance bestellt 10.03.22

    Assi+

    Komfort+

    Sport

    FA Emden seit 17.12.22

    FIN seit 09.02.23

    Ausgeliefert 16.05.23

    Einmal editiert, zuletzt von ID.4-Fahrer () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von ID.4-Fahrer mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Mein :) meinte zu mir das auch Leasingfahrzeuge unter diese Regelung fallen. Er wartet auch auf weitere Infos seitens VW. Meldet sich sofort, wenn es Neuigkeiten gibt. Ich bin mal sehr gespannt. Weil ich nicht genau weiß, ob "bestätigter Liefertermin in 2022" gleichzusetzen ist mit dem Liefertermin der in der ersten AB genannt wurde.

    ID.3 Pro Performance Mondsteingrau


    Meine Sonderausstattung:

    - Design-Paket Plus inkl. IQ. Light

    - Interieur-Style Schwarz / Grau

    - Infotainment-Paket Plus

    - Assistenz-Paket Plus inkl. Travel Assist und IQ. Drive

    - Komfort-Paket Plus

    - 19 Zoll Andoya Ganzjahres Airstop Reifen


    21.10.: Übergabe an Produktion

    23.11.: Karosseriebau

    25.11.: Lackierer

    26.11.: Ausstattung & Modellbezeichnung bei MyVW weg.

    28.11.: FIN & Bordbuch, Vorschau weg.


    AL96xx seit 13.06.2022

    Abgeholt in der GMD am 20.12.2022

  • Ja, Leasingfahrzeuge fallen auch darunter. Ich habe das offizielle Schreiben von VW vorliegen, bei dem das erwähnt ist, es wird dabei auf ein Folgeschreiben verwiesen, wie die Vorgehensweise bei Leasingfahrzeugen sein wird und das dieses in nächster Zeit folgt.


    Eine Beteiligung der Händler gibt es bei MEB-Fahrzeugen übrigens nicht! Anders bei PHEV und e-Up: Hier muss sich der Händler mit max. 1% des Listenpreises des Fahrzeugs auf freiwilliger Basis dran beteiligen. Beteiligt sich der Händler nicht, zahlt auch VW nicht, d. h. diese Kunden würden bei Weigerung des Händlers gar keinen Ausgleich bekommen.

    ID.4 Pro Performance

    25.01.22: Bestellung

    02.02.22: Auftragsbestätigung

    21.10.22: Fertigungsablauf Emden

    15.12.22: Ausstattungsdetails verschwunden

    03.01.23: FIN ist da

    02.02.23: Auslieferung Autostadt


    Kommissionsnr: AJ8xxx

    Softwareverbund 8

    Modelljahr 2023

    Ausstattung: Design, Assistenz Plus IQ.Drive, Interieur Plus, Infotainment Plus, Komfort, AHK, WP


    Zweitwagen: eGolf 300

  • Anders bei PHEV und e-Up: Hier muss sich der Händler mit max. 1% des Listenpreises des Fahrzeugs auf freiwilliger Basis dran beteiligen. Beteiligt sich der Händler nicht, zahlt auch VW nicht, d. h. diese Kunden würden bei Weigerung des Händlers gar keinen Ausgleich bekommen.

    VW kann nicht liefern und der Händler soll zahlen. Und wenn er nicht zahlt zahlt VW auch nicht? Was ist das denn für ein Murks. Da werden sich die Händler aber freuen. Da man den Kunden nicht verärgern will, werden die Händler wohl zähneknirschend sich beteiligen. Bei den BEV konnte man die Händler wohl nicht beteiligen, weil sie eh nur eine magere Provision bekommen.

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